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Normale Version: Australien: Zwang zur Einordnung "weiblich" oder "männlich" gefallen?
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Link: "Kurier", Online-Ausgabe, 1.6.2013, "Gericht akzeptiert drittes Geschlecht"
Die (neue, alte) Insel der Seligen "X-Genders" Big Grin

Mal sehen, wie lange es dauert, bis es auch in "good old" Europa (über GB?!) ankommt... Cool

Ps: Warum das Fragezeichen im Titel?!
(02.06.2013, 07:27)Bonita schrieb: [ -> ][hier gekürzt]
Ps: Warum das Fragezeichen im Titel?!

Vielleicht, weil ich das australische Rechtssystem zu wenig kenne (war das eine endgültige Entscheidung der höchsten, in Frage kommenden Instanz, also solides "Case Law"?) und mir halt denke, irgendein "Wenn" oder "Aber" wird schon noch dabei sein. Außerdem habe ich keine Ahnung, inwieweit dieses Urteil eine gesellschaftliche Entwicklung nachvollzieht oder ihr vorauseilt.
Australisches Gericht erlaubt dritte Geschlechtsangabe

http://dst.at/13fEuIO
Ein Kommentar fordert dein Eintrag komplett zu streichen.
Mal eine Frage an die Juristin:
- Warum ist der eigentlich drauf?
- Was ist für die Behörden so wichtig zu wissen ob das ein Manderl oder ein Weiberl ist?
- Wie will das denn die Behörde in einem fremden Land überprüfen?
(03.06.2013, 15:20)jasminchen schrieb: [ -> ]Ein Kommentar fordert dein Eintrag komplett zu streichen.
Mal eine Frage an die Juristin:
- Warum ist der eigentlich drauf?
- Was ist für die Behörden so wichtig zu wissen ob das ein Manderl oder ein Weiberl ist?
- Wie will das denn die Behörde in einem fremden Land überprüfen?

  1. Das stärkste Argument für eine Beibehaltung der staatlichen Erfassung des Geschlechts ist derzeit wohl noch die Tatsache, dass in dem meisten Ländern Rechtsfolgen, z.B. im Ehe- und Partnerschaftsrecht, daran knüpfen (Zulassung zur Eheschließung nur für heterosexuelle Paare, etc.).
  2. Dann gibt es die (sicherheits-) polizeiliche Seite der Sache, den Wunsch der Bürokratie nach einer möglichst genauen, verwechslungssicheren Beschreibung eines Menschen. Hier bei den beiden biologischen Grund- und genetischen Kariotypen anzusetzen, entbehrt nicht ganz der Logik. Gegen ein verpflichtendes DNA-Fingerprinting (etwa zu 99,99 % sichere Identifizierung möglich, Verwechslung nur bei eineiigen Zwillingen möglich) für alle bestehen ja noch viel mehr Bedenken, denke ich!
  3. Wenn eine Behörde da Zweifel hat, könnte sie eine Leibesvisitation veranlassen. Kommt halt drauf an, wo der Schauplatz ist.
(03.06.2013, 19:43)Mike-Tanja schrieb: [ -> ]3 Wenn eine Behörde da Zweifel hat, könnte sie eine Leibesvisitation veranlassen. Kommt halt drauf an, wo der Schauplatz ist.
Das Ergebnis stell ich mir aber "lustig" vor, wenn eine Non-OP-TS MzF oder ein Transmann untersucht wird. Der Eintrag im Pass muss ja nicht mit den Primären Geschlechtsmerkmalen übereinstimmen. Was immer die Behörden in dem anderen Land dann glauben erreicht zu haben.
Und was machen die Behörden in einem anderen Land, wenn ein australischer Mensch mit X im Pass kommt?
(03.06.2013, 20:40)jasminchen schrieb: [ -> ]
(03.06.2013, 19:43)Mike-Tanja schrieb: [ -> ]3 Wenn eine Behörde da Zweifel hat, könnte sie eine Leibesvisitation veranlassen. Kommt halt drauf an, wo der Schauplatz ist.
Das Ergebnis stell ich mir aber "lustig" vor, wenn eine Non-OP-TS MzF oder ein Transmann untersucht wird. Der Eintrag im Pass muss ja nicht mit den Primären Geschlechtsmerkmalen übereinstimmen. Was immer die Behörden in dem anderen Land dann glauben erreicht zu haben.
Und was machen die Behörden in einem anderen Land, wenn ein australischer Mensch mit X im Pass kommt?

In die USA Ausfliegen At