15.10.2013, 22:34
(14.10.2013, 11:47)iris_evenstar schrieb: [ -> ]Ich habe mir inzwischen rechtliche Informationen bei Herrn Dr. Graupner, der ja ein Experte auf diesem Gebiet ist, eingeholt. Er hat sofort und selbstverständlich erkannt, dass ich es als unzumutbar empfinden würde, als "Vater" eingetragen zu werden und mir ebenfalls die von Bonita empfohlene Vorgehensweise nahegelegt: [hier gekürzt]
Das könnte funktionieren.
Ich verstehe aber nicht ganz, warum das mit der Eintragung als "Vater" so unzumutbar ist? Mir ist natürlich ganz klar, dass es einer Frau emotional nicht angenehm sein kann, mit einem männlichen Begriff belegt zu werden.
Andererseits: auch bei In-Vitro-Fertilisation haben wir es immer noch mit einer Zeugung durch Kombination von männlichem und weiblichem Erbgut zu tun. Das ist eine unabänderliche Tatsache. Also gibt es einen genetischen Vater, und der ist in diesem Fall eben psychisch, sozial und rechtlich eine Frau. Also ist sie sozusagen "eine Vater", oder nennt es, wie ihr wollt! Die Frage, ob ein männlicher Chromosomensatz im Spiel war, ist im Grunde nur für Genetiker/innen relevant.
Und leider ein wenig auch für Jurist/inn/en, denn das Gesetz möchte weiterhin, dass die Lieferant/inn/en des Erbguts eines Kindes nach Möglichkeit feststellbar sind. Warum also einen komplizierten juristischen "Workaround" mit Adoption erfinden, wenn man die Karten einfach auf den Tisch legen kann? Ist der Preis, im Gegenzug für die unkomplizierte Anerkennung der Elternschaft zu einem leiblichen Nachkommen die Bezeichnung "Vater" in ein paar formalen Urkunden und Eintragungen zu schlucken, wirklich so hoch? Eine derartige Eintragung sagt doch nichts über die soziale Bindung an und die zukünftige Beziehung zu dem Kind aus. Sie versetzt die Transfrau auch nicht zurück in den personenstandsrechtlichen Status eines Mannes, falls das jemand fürchten sollte.
Gut, letztlich muss die Entscheidung jeder Mensch selber treffen. Ich wünsche Iris jedenfalls viel Erfolg, wenn es so weit ist!