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Normale Version: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
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Schwere körperverletzung mit bis zu drei jahren zu bestrafen als höchststrafe ist ja... fast ein bisschen lasch.
minimum sechs monate bis fünf jahre halt ich für angebrachter.
wobei man eine wirklich gute anti-aggressionstherapie am meisten gutheißen sollte und generell auch bei unbedingter haft pflicht sein sollte, wenn es nicht schon so ist.

Aber generell sollte man vll auch präventiv denken. Hassübergriffe passieren nicht grundlos.
(29.04.2015, 21:18)Mike-Tanja schrieb: [ -> ]Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Worauf ich hinaus wollte war der Fakt das manche Strafen in einem Unnötigen Maßstab geahndet werden. Meist ergibt es ja noch Sinn aber wenn man dann von Fällen mit Raubkopien von Filmen liest dan graust einem.
So hat zum Beispiel vor zwei jahren ein junger Mann für Raubkopien von 3 Spielen eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren erhalten. Derjenige der (in der verhandlugn danach) meinem Kollegen allerdings Kiefer und Nase gebrochen hat und wiederholter Straftäter war lediglich 3Jahre. Da mir allerdinsg bekannt ist wie so einige Nachrichten ihre Infos erhalten ist das genaue Ausmaß ohnehin nicht gegeben. Damit beziehe ich mich auf Aggressionsbewältigungstheraphie und so.
(30.04.2015, 12:15)GeminiStigma schrieb: [ -> ]
(29.04.2015, 21:18)Mike-Tanja schrieb: [ -> ]Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Worauf ich hinaus wollte war der Fakt das manche Strafen in einem Unnötigen Maßstab geahndet werden. Meist ergibt es ja noch Sinn aber wenn man dann von Fällen mit Raubkopien von Filmen liest dan graust einem.
So hat zum Beispiel vor zwei jahren ein junger Mann für Raubkopien von 3 Spielen eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren erhalten. [hier gekürzt]

Äh, und das war dann genau wo? Sicher nicht in Österreich.

Nach österreichischem Strafrecht (§ 91 Urheberrechtsgesetz) kann man für einen strafbaren Eingriff in Urheberrechte (u.a. "Raubkopien") selbst in qualifizierter Form (= gewerbsmäßige Begehung) höchstens zwei Jahre bekommen. Und ein solches Delikt wird nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt sondern muss als Privatanklagedelikt von einem in selnen Rechten Verletzten auf eigenes (Kosten-) Risiko vor das Strafgericht gebracht werden.

Wer fünf Jahre ausgefasst hat, muss mehr angestellt haben, selbst das entgeltliche Verbreiten von Tonnen oder Terabytes von "Raubkopien" im Wert von einigen €- oder $-Millionen würde dazu nicht ausreichen. Dazu müsste man schon die Datenträger für die illegal kopierten Spiele vorher bei einem bewaffneten Raub erbeutet haben oder etwas in der Preisklasse.

Oder es handelt sich um eine "urban legend" bzw. eine "Sage", die im Web erzählt wird ("Ich kenn da einen, der kennt einen, dem hat es wer im Kaffeehaus erzählt, dass er einen kennt, dem das passiert ist...." Wink).
hm... ich glaueb ich sollte mich doch Mal etwas genauer mti dem Rechtssystem befassen. Halbwissen ist gefährlciher als man glaubt.

Nachtrag: Erst beim nochmaligen Lesen eines Medienberichts zum Thema ist mir bewusst geworden, dass der nunmehr Verurteilte erst 17 ist. Also waren Bestimmungen des Jugendstrafrechts anzuwenden (u.a. Herabsetzung der drohenden Höchststrafe). Damit ist das Urteil erst recht ziemlich kräftig ausgefallen.
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