Bei dem Thema Vergwaltigung ist es übrigens sehr zuträglich nicht von _sexueller_ sondern _sexualisierter_ Gewalt zu reden.
Den Tätern gehts nicht (immer) um Sex sondern viel mehr um Macht.
Der von Mike-Tanja angesprochene "homosexuelle Vergewaltiger" muss ja nicht mal homo sein; auch hetero Männer vergewaltigen andere Männer.
Ein interessanter, sehr ähnlicher Fall findet sich im
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2010 und 2011, Teil 1, Fall 21. GBK I/186/09, sowie Fall 21. GBK I/186a/09.
Es lohnt sich, die "Auszüge aus den Prüfungsergebnissen" komplett zu lesen und eigene Schlüsse daraus zu ziehen (wobei man natürlich die wahre Geschichte nicht kennt). Bitte selber lesen, damit nicht gesagt werden kann, die Wahl meiner Zitate wäre manipulativ.
Im Fall I/186a/09 erwidert zB die Antragsgegnerin offen:
Zitat:Neben den erwähnten arbeitnehmer/innenschutzrechtlichen Vorschriften habe die Antragsgegnerin auch ihre Fürsorgepflicht gegenüber den weiblichen Arbeitnehmerinnen nachkommen müssen, die sich durch die Anwesenheit der Antragstellerin auf der Damentoilette belästigt gefühlt hätten. Die Bedenken der weiblichen Arbeitnehmerschaft habe darauf beruht, dass die Antragstellerin – wie erwähnt – trotz ihrer Transsexualität rein körperlich nach wie vor ein Mann gewesen sei.
…
Beispielsweise habe sie der Antragstellerin vorgeschlagen, immer die kleinere der beiden Herrentoiletten zu benutzen. Darin würden sich nur eine Kabine und ein Waschraum befinden, d. h. ein Zusammentreffen mit anderen Personen sei eher unwahrscheinlich.
Auch im zweiten Fall (der Nummerierung nach mit dem ersten in Zusammenhang stehend?) gibt es, wenn ich das richtig interpretiere, eine "Frau D", die etwas dagegen hat, mit TG-Personen auf einer Toilette zu sein:
Zitat:§ 18 Abs. 4 AngG folgend, kann die Fürsorgepflicht der Antragsgegnerin in Hinblick auf den gegenständlichen Fall und die Benutzung von Waschräumen weiter gefasst werden, jedoch muss nach Ansicht des erkennenden Senates ein Schutz aller Arbeitnehmer/innen gegeben sein.
[…]
Auch dürfen die Interessen und Bedürfnisse der weiblichen Mitarbeiterinnen nicht außer Acht gelassen werden. So gab die Antragstellerin in der mündlichen Befragung unter anderem an, mit Frau D das Gespräch gesucht zu haben. Auf den Vorschlag der Antragstellerin hin, dass Frau D die große Damentoilette, die Antragstellerin die kleine Damentoilette benutzen würde um somit ein Aufeinandertreffen zu vermeiden, habe die Kollegin grundsätzliche Bedenken gehabt.
In beiden Fällen liegt laut GBK übrigens
keine Diskriminierung vor.
Naja die Toilettenfrage ist etwas komisch.Wenn ich hergerichtet bin gehe ich auf Frauentoilette,ansonsten auf Männertoilette.Hatte so noch nie ein Problem.
Auf der Arbeit habe ich seit vorigen Jahr denn Schlüssel für Frauentoilette und Umkleide.Da habe ich noch nicht einmal gefragt,sondern ich bekam ihn einfach mit der Übernahme(da ich ja zuvor schon ein knappes halbes Jahr über ein Zeitarbeitsunternehmen da gearbeitet habe)!
Und das ist auch der Grund warum ich obwohl ich die Arbeit kaum noch schaffe(vor Anstrengung bin ich die letzten 2 Wochen sogar schon mehrfach umgekippt),da nicht weg will.Ich weiß nämlich nicht ob nochmal so eine Firma finde,wo ich so akzeptiert werde wie ich bin,es stört niemand das ich ziemlich kindlich und extrem kindisch bin(und das nicht erst seit Beginn der HRT)und ich verdiene so nebenher auch noch gut.
Kisses Chiara
Wir sind um die 700 Mitarbeiter und davon 40 Frauen.Also ja wir haben eine geringe Frauenquote.
ich kapier' das nicht.warum irgendwo sinnlos prozess fuehren ob man 'ne frau ist?geht das in oesterreich nich ruck-zuck am standesamt?schreiben doch viele.
Zitat:Wenn man das Schachbrett breiter macht, ändert man eben auch den Verlauf des Spiels und macht es unkalkulierbar.
Besser unkalkulierbar als absehbar sch***
Zitat:Denn das würde weitere tiefgreifende Konsequenzen haben, da die Rechtsordnung immer noch vielfach am Geschlecht anknüpft (wann darf z.B. ein/e Nullgender/Bigender in Pension gehen?), und das Ganze würde außerdem einen mordsmäßigen politischen Wirbel verursachen, den der VfGH erfahrungsgemäß eher scheut.
Genau, und wenn man anschaut, welche Sachen an das Geschlecht anknüpfen, sieht man auch schnell, wo die rückständigen und diskriminierenden Bestimmungen liegen. Sei es am unterschiedlichen Pensionsantrittsalter, am Landesverteidigungszwang, an Eheschließungsbeschränkungen (nur zwischen "gegengeschlechtlichen" Personen) oder an sonstwas. Könnte man
meiner Meinung nach alles gleich mit abschaffen.
Zitat:Und Vorsicht, Wünsche können in Erfüllung gehen, und ungewollte Konsequenzen haben! So könnte jemand anschließend auf die Idee kommen, wenn schon drei Geschlechtsrollen, dann sollen "Mann" und "Frau" eben den wahren, echten Cis-Gendern Rolleyes vorbehalten sein, und "Trans" kommt dann in die dritte Schublade, oder zumindest sollen alle MzF mit Zipfel (= Non-OP) dann gefälligst nicht mehr in die Schachtel mit den rosa Babysachen (= Frau).
Das stimmt natürlich, und gleich mit Gratis-Zwangsouting am Ausweis. Trotzdem wäre das für mich eine sinnvolle Option, die auch rechtliche Anerkennung und Möglichkeiten bedeuten würde.
Aber ich (und andere denen es auch so geht? falls es solche überhaupt gibt, langsam zweifle ich daran) werde mich da wohl dem Druck der Zweigeschlechtlichkeit beugen und auswürfeln müssen, ob ich gerade "schwuler geisteskranker Mann mit Brüsten" oder doch "lesbische geisteskranke Frau, die meistens für einen Mann gehalten wird", bin.