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Normale Version: Angst vor Wohnungskündigung?
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Hallo Leute, habe nach meiner Scheidung eine nette Mietwohnung bezogen und frage mich nun, ob ich da befürchten muss, rausgeworfen zu werden, wenn ich von F zu M wechsle.
Also, dass der Mietvertrag umgeschrieben werden muss steht für mich fest und ich glaube, dass denen auch egal ist, ob die Miete von einer Frau oder einem Mann kommt.

Oder lieg ich da falsch? Huh
Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Lg Ben
Ja nee, wir sind alle Obdachlos, weißt du?!

Sorry für diese bissige Antwort, aber was erwartest du? Sowohl an Antworten, also auch an Reaktionen vom Vermieter?

Ihr habt einen gültigen Mietvertrag und der muss von beiden Seiten eingehalten werden.
Das ein Vertrag evtl. mal im Bezug auf Personendaten aktualisiert werden muss, passiert hin und wieder. Am häufigsten bei einer Eheschließung und der Änderung des Nachnamens. Dadurch werden die Verträge ganz sicher nicht ungültig und das würde ich analog bei der PÄ/NÄ sehen.

Wegen Transidentität kann jedenfalls kein Vertrag gekündigt werden. Was natürlich nicht heißt, wenn der Vermieter was gegen Menschen mit Transidentität hat, dass er dann nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen und des juristischen Rahmens nicht den Mietvertrag aufkündigt, um dich loszuwerden.
Aber das ist letztlich wie überall im Leben, die wahren Motive wird man nicht nennen, sondern nur das angeben was rechtskonform ist.
Phu, danke für diese Antwort Whew

lg Ben
Mach dir keinen Kopf, Ben. Sowie es kommt, so wird es kommen.
Wie gesagt, was erwartest du?
Das dir ein "Sowas wie Sie lasse ich hier nicht wohnen!" an den Kopf geworfen wird und du fristlos aus der Wohnung fliegst?
Mit welcher Begründung sollte denn der Vertrag gekündigt werden? Mit so einem diskriminierend Verhalten? Damit kommt keiner durch, erst recht nicht, wenn er auch noch unbedarft ist und das schriftlich so formuliert.

Klar, es gibt hysterische, cholerische Ignoranten, die könnten meinen ein Fass aufzumachen und gleich mit Begriffen wie Betrug, Verklagen und ungültiger Vertrag um sich werfen. Aber was die meinen, denken und reden und was letztlich rechtlich eine Tatsache ist bzw. relevant ist, dass sind zwei verschiedene Dinge.

Man muss das auch mal so sehen, wenn das alles nur auf Basis des eigenen Empfinden und der eigenen Einschätzung ausgelegt werden könnte, dann könnten wir den Spieß doch auch umdrehen. Darlehen, Kredite und solche Verträge, die alle noch auf den alten Namen laufen, könnten wir auch alle für ungültig erklären. Dann sagen wir auch: "Nee, von mir kriegt ihr gar nichts mehr, im Vertrag steht Herr XYZ, aber ich bin jetzt Frau XYZ, also ist das alles hinfällig."
Oder bei Arbeitsverträgen, die werden auch nicht ungültig.
(29.12.2016, 17:58)Ben1971 schrieb: [ -> ]Hallo Leute, habe nach meiner Scheidung eine nette Mietwohnung bezogen und frage mich nun, ob ich da befürchten muss, rausgeworfen zu werden, wenn ich von F zu M wechsle.
Also, dass der Mietvertrag umgeschrieben werden muss steht für mich fest und ich glaube, dass denen auch egal ist, ob die Miete von einer Frau oder einem Mann kommt.

Oder lieg ich da falsch? Huh
Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Lg Ben

Wie andere schon geschrieben haben: rechtlich ist ein Wechsel der amtlich registrierten Geschlechtsidentität kein gültiger Grund für eine Mietvertragskündigung. Das wäre sogar eine verbotene Diskriminierung, falls nachweisbar. Es ist nicht so, dass sich die Person ändert, wenn eine Eintragung im Personenstandsregister sich ändert. Die Vertragspartner bleiben also gleich.
Da fällt schon mal ein großer Brocken Stein vom Herzen ab. Darüber brauch ich mir dann also keine Sorgen zu machen.

Lg Ben
Ich sagte ja, man sollte sich einfach mal fragen, ob man selbst damit durchkommen würde einen Vertrag, eine Verbindlichkeit oder sowas wegen der eigenen Namens- und Personenstandsänderung aufzulösen. Ich glaube dann kommt man ganz schnell drauf, dass das so nicht möglich ist.
Und da wir alle in einem Rechtsstaat leben, gelten überall die gleichen Regeln und für alle die gleichen Rechte.

Der Name und das Geschlecht können sich ändern, aber die Person bleibt die gleiche. Und das ist es was juristisch zählt, die Person ist in der Vergangenheit mit einer anderen Person vertraglich festgelegte Rechte und Pflichten eingegangen und die müssen eingehalten werden. Oder wie der Lateiner sagt: Pacta sunt servanda.

Und das sich manchmal "Fehler" bei den Personendaten einschleichen, ist eher unbedeutend. Also da habe ich schon viel schlimmere Sachen erlebt. Unsere Gemeindeverwaltung schickt die Bescheide für die Abwasser- und Müllabfuhr-Gebühren immernoch an meinen verstorbenen Vater, zu Händen meines alten Namens und Geschlechts.
Könnte man auch sagen, die wollen Geld von einem Verstorbenen, bzw. treuhänderisch verwaltet von einer Person die es nicht gibt. Aber das ist letztlich jurtstisch unerheblich, ich bin die rechtskräftige Erbin meines Vaters und damit verpfichtet die Gebühren zu bezahlen.
Aber ich werde der Sache mal nachgehen, warum die Bürokraten es nach beinahe 3 Jahren nicht geschafft haben, meinen Vater aus ihren Unterlagen zu nehmen. Und dann können sie auch gleich mal meine Daten aktualisieren.