Sprich es ist eine Einzelfall-Entscheidung. Man kann es jahrelang versuchen, ob man nicht irgendwo ein paar Richter findet, die den eigenen Eindruck teilen.
Klingt nicht so, als wenn das wirklich ersterbenswert ist.
Ich würde das jetzt eher als Druckmittel sehen: Entweder ihr bezahlt freiwillig oder wir führen ein jahrelanges Verfahren, das ihr wahrscheinlich verlieren werdet. So wie es in Deutschland schon passiert ist.
Hallo Mike-Tanja,
ich habe darauf hin auch meinen Antrag gestellt und wurde auf Grund meiner Krankheit auch genehmigt, werde meine Kasse (Barmer) fragen ob dies bei ihnen die Regel ist oder wird. Egal welche Antwort ich dann erhalte werde ich sie hier bekannt geben. Eventuell unter welchen Voraussetzungen. Denn das will ich nun schon wissen und werde gegebenen Falls meine Anwälte drauf ansetzen.
Noch mal Danke schön für die Info und ich schau was da weiter zu machen ist.
Alles lieb und schöne
Jasmin Viktoria
(22.01.2017, 12:50)Mike-Tanja schrieb: [ -> ] (22.01.2017, 08:45)Eva_Tg schrieb: [ -> ][hier gekürzt]
Ich würde das jetzt eher als Druckmittel sehen: Entweder ihr bezahlt freiwillig oder wir führen ein jahrelanges Verfahren, das ihr wahrscheinlich verlieren werdet. So wie es in Deutschland schon passiert ist.
Das stimmt (ich vermute, die Krankenkasse hat keine Revision versucht, weil sie keine öffentliche Diskussion riskieren wollte). Das von Jasmin Viktoria zitierte Berufungsurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist in gewisser Hinsicht eine Billigkeitsentscheidung bzw. ein Appell an andere Gerichte: "Schaut auch die Klägerin genau an, und folgt eurem Gefühl und eurem Herzen!"
Das ist zwar einerseits menschlich schön, ist andererseits aber keine juristische Argumentation. Das Gericht hat die Auslegung der deutschen Sozialgesetze (insbesondere § 27 des 5. Buchs des deutschen Sozialgesetzbuchs - SGB V) nicht verändert. Es hat einfach den Sachverhalt verschoben, indem es gesagt hat: "Wer so ausschaut, ist krank und verdient Hilfe."
Hat aber einen großen Haken: das schafft keine Rechtssicherheit, da es, wenn man versucht aus der Entscheidung einen Leit- oder Rechtssatz zu bilden, allein auf den Blick der Richter/innen ankommt, die den Daumen heben oder senken müssen. Wenn man es polemisch formulieren möchte: der Gerichtssaal als Laufsteg für einen Hässlichkeitswettbewerb. Bist du als Frau hässlich genug, männlich-kantig vielleicht, gewinnst du eine OP.
Man braucht es noch nicht mal polemisch formulieren, es ist doch schon an sich paradox. Man muss andere davon überzeugen das man krank ist, obwohl man Transidentität nicht als Krankheit versteht.
Auch wenn man die Argumentation umdreht, wird es nicht besser: Weil man transident ist und auch noch Pech hat aus der Norm zu fallen, braucht man medizinische Hilfe, wäre man nicht transident würde man nicht aus der Norm fallen und bräuchte auch keine Hilfe.
Das ganze ist sehr paradox und dann kommt auch noch das persönliche Empfinden der Richter hinzu. Denn er möchte nun zweifelsfrei festlegen, wann ein Frauengesicht nicht mehr der Norm entspricht?
Ich denke, man kann in der Begründungen noch so viel schreiben, letztlich steckt doch irgendwo eine Spur Mitleid/Mitgefühl im Urteil.
Ob sich das für eine Wiederholung eignet wage ich doch zu bezweifeln.
Ich glaube auch nicht, dass der Sache juristisch beizukommen ist, sondern nur (gesundheits)politisch, indem nämlich solche Eingriffe in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Das würde mehr Rechtssicherheit schaffen als solche Einzelurteile.
Und es spricht ja nichts dagegen, die Leistungen so auszuformulieren, dass bei Transidentität im Bedarfsfall auch solche Eingriffe übernommen werden müssen. Wenn die HRT keine sichtbare Veränderung bringt und die Betroffene psychisch darunter leidet, dann sollten die Kassen das als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen.
Deswegen sagte ich gesundheitspolitisch, das kann man auch auf anderen Ebenen als der gesetzgebenden erreichen.
In dem Bereich gibt es genug Möglichkeiten, Massnahmen in den Katalog aufzunehmen, die zu einer Verbesserung führen könnten.
Das ist alles nur eine Frage der Bereitschaft der beteiligten Institutionen.