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Zitat:18.04.2017

Belgien erleichtert Geschlechtsänderung für Transgender
Zwei belgische Regierungsmitglieder haben gestern einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Transgender-Menschen die Änderung ihres Geschlechts erleichtern soll. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Notwendigkeit einer Sterilisation entfällt, die bisher Bedingung für eine Geschlechtsänderung in amtlichen Papieren ist.
Künftig reicht die „Selbstbestimmung“ aus, heißt es im Text des christdemokratischen Justizministers, Koen Geens, und der Staatssekretärin für Chancengleichheit von der Neu-Flämischen Allianz (N-VA), Zuhal Demir.

Gesetzlich gewährte „Bedenkzeit“
Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen die Kandidaten eine „Bedenkzeit“ von drei Monaten haben, um sich über die Folgen der Geschlechtsänderung zu informieren. Es soll ihnen erleichtert werden, zu „sein, was sie wirklich sind“, ohne „absurden Vorgaben genügen zu müssen“.
Transgender sind Menschen, deren sexuelle Identität nicht den geschlechtlichen Merkmalen entspricht, mit denen sie geboren wurden. Viele wollen daher im Laufe ihres Lebens ihr amtlich registriertes Geschlecht und ihren Namen ändern. Vielfach werden sie diskriminiert.

red, ORF.at/Agenturen