Zitat:Der Oberste Gerichtshof erklärte hingegen, der Kläger habe "in den Augen anderer die Erscheinung und das soziale Verhalten einer Person männlichen Geschlechts".
Na dann … Fremdzuschreibung ftw. Würd mich interessieren, ob der Gerichtshof "männliche Erscheinung" und "männliches Sozialverhalten" definieren kann, und ob aufgrund dieser Definitionen auch Frauen das Frau-sein gerichtlich aberkannt werden kann.
Und mein Brechreiz steigt
Was bitte soll denn "soziale Organisation" bedeuten?
(08.05.2017, 20:51)Pepeg schrieb: [ -> ]Was bitte soll denn "soziale Organisation" bedeuten?
Lt Gericht wohl:
"Gaetan heiratete im Alter von 42 Jahren eine Frau. Gemeinsam adoptierte das Paar ein Kind." - und lt (fr) Gesetz dürfen wohl nur
Frauen und Männer oder
Frauen und Frauen oder
Männer und Männer, aber keine
Frauen und Neutrale oder
Neutrale und Männer oder
Neutrale und Neutrale heiraten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche...iche_Paare
Nur Neutrale darfs halt weiterhin net geben - als ob das Frauen und Männern weh tät oder es Neutrale gar nicht gäbe respektive das keine Menschen wären...