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Normale Version: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte stärkt TG-Rechte - inkl Ausnahme/n
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http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...60328.html
Zitat:06.04.2017
Urteil in Straßburg
Menschenrechtsgerichtshof stärkt Transgender-Rechte
Das Menschenrechtsgericht hat zwei Franzosen Recht gegeben, denen die Behörden eine Änderung des eingetragenen Geschlechts verweigert hatten. Die Klage einer weiteren Transgender-Person wurde aber abgewiesen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte von Transgender-Personen gestärkt, ihr neues Geschlecht offiziell registrieren zu lassen. Die Straßburger Richter gaben in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zwei Franzosen Recht. Ihnen hatten die französische Behörden eine Änderung des im Geburtsregister eingetragenen Geschlechts verweigert, weil die Betreffenden keine genauen Angaben zu Art und Umfang ihrer medizinischen Behandlung bei der Geschlechtsveränderung machen wollten. Hier habe der Staat das Recht auf Schutz der Privatsphäre nicht angemessen berücksichtigt, so der Menschenrechtsgerichtshof.

Die Klage einer dritten Transgender-Person wiesen die Richter dagegen ab. Er hatte nach eigenen Angaben in Thailand eine geschlechtsverändernde Operation durchführen lassen und sich dann der Aufforderung der französischen Behörden verweigert, die Geschlechtsumwandlung auch durch französische Mediziner bestätigen zu lassen.
Also "TG-Fleischbeschau" (bei PÄ/NÄ) geht bei Euro-Menschenrechtler auch in Frankreich sicher nicht mehr, dann aber leider in einem Fall (weil wohl/angeblich OP im EU-Ausland?) doch von Nöten?! Wassat
Zitat:... hat zwei Franzosen Recht gegeben, denen die Behörden eine Änderung des eingetragenen Geschlechts verweigert hatten. Die Klage einer weiteren Transgender-Person wurde aber abgewiesen. [gekürzt]
Hüstel, hüstel... wäre es nicht angemessener gewesen 'zwei Franzosen' durch 'zwei Transgender-Personen' zu ersetzen? So bedeutet ja, dass es Männer sind. Wenn es Transgender bzw. Transfrauen sind, dann sind sie aber nicht männlich,... obwohl rechtlich gesehen natürlich schon, aber ich nehm an dass sie ja schon als Frauen leben zu dem Zeitpunkt, wo sie eine Änderung des Geburtsregisters beantragen.

Sehr angenehm stell ich mir die ganze Angelegenheit auch nicht grad vor. Ich mein, das ganze Verfahren werden sie ja noch im alten und somit falschem Geschlecht durchgezogen haben, und dann am Ende hiess es dann vermutlich sinngemäss: "Dem Antrag von Herrn XYZ wurde stattgegeben. Er darf zukünftig offiziell eine Frau sein"  oder so ähnlich. Irgendwie gruselig.

Und irgendwie auch paradox. Denn wenn das Geburtsgeschlecht offiziell geändert wird, dann werden sie ja auch rückwirkend zur Frau, und dann waren sie ja zum Zeitpunkt wo sie die Klage einbrachten schon Frauen. Dann müsste es im Artikel aber heissen 'zwei Französinnen'. Bin grad etwas verwirrt....  Undecided
Vielleicht waren die beiden ersten TG-Personen (Trans-) Männer, also f2m?
Es dürfte sich um diesen Fall hier handeln (leider auf französisch):

https://www.contrepoints.org/2017/04/30/...nne-france

Demnach waren es MzF. Und der Antrag der Dritten wurde für unzulässig erklärt, weil sie vorher nicht den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft hatte, oder so ähnlich (ich kann kein französisch Blush ).
Wow, Frankreich scheint bei dem Thema ja auch richtig fortschrittlich zu sein. Andererseits wird das "Geschlecht" von allen, also auch cis-Menschen ja auch durch Fleischbeschau schon im Mutterleib oder spätestens nach der Geburt festgelegt.
(09.05.2017, 06:33)chipsi schrieb: [ -> ][hier gekürzt] Und irgendwie auch paradox. Denn wenn das Geburtsgeschlecht offiziell geändert wird, dann werden sie ja auch rückwirkend zur Frau, und dann waren sie ja zum Zeitpunkt wo sie die Klage einbrachten schon Frauen. Dann müsste es im Artikel aber heissen 'zwei Französinnen'. Bin grad etwas verwirrt....  Undecided
Das ist eher eine der großen ungeklärten Fragen der rechtlichen Stellung transsexueller Menschen. In Österreich wurde das, so weit ich weiß, noch nie geprüft, aber der Wortlaut von § 41 Abs. 1 PStG 2013 spricht dafür, dass die Änderung der Eintragung des Geschlechts nicht zurückwirkt, da sie ja ("Die Personenstandsbehörde hat eine Eintragung zu ändern, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist.") im Eintragungszeitpunkt richtig war. Durch den Rollenwechsel und die geschlechtsanpassende Behandlung wird sie später unrichtig und ist daher folgerichtig zu ändern. Der Registerstand ist sozusagen an die soziale Wirklichkeit anzupassen.