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Normale Version: TS und Sorgerecht
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Lebe gerade in Trennung von meiner Lebensgefährtin und mache mir Sorgen um unsere 2 jährige Tochter. Daher bin ich am überlegen ob ich das Sorgerecht beantrage oder wie auch immer damit meine Tochter bei mir bleiben kann.
Hat da jemand von euch erfahrung im umgang mit Ämtern oder Gericht?
Jemand einen Tipp für mich?

Danke euch schon mal
lg Alexandra
Als erstes ist es einmal interessant ob Du aus Österreich oder aus Deutschland kommst, bzw. wo Mutter und Kind leben. Denn die Gesetze unterscheiden sich sehr wohl.

Des Weiteren schreibst Du "Lebensgefährtin", woraus ich schließe, dass ihr nicht verheiratet seid, Deine Tochter somit unehelich ist.

In Österreich ist es so, dass es keine automatisches gemeinsamens Sorgegrecht gibt, was bedeutet, dass bei unehelichen Kindern automatisch die leibliche Mutter das Sorgerecht hat.

Um einen Erfolg in der Klage um das Sorgerecht zu haben, wirst Du also vor Gericht beweisen müssen, das ein Verbelib des Kindes bei der Mutter dem Kind massiv schadet. Vor allem bei kleinen Kindern, und Du schreibst, Deine Tochter sei 2 Jahre alt, wird das Jungendamt im Regelfall einen Verbleib bei der Mutter befürworten. Es sei denn, dass das Kind dadurch massiv gefährdet wäre. Welche Gründe da in Frage kommen könnten, kann Dir vermutlich nur ein auf Sorgerechtsfragen spezialisierter Anwalt erklären.

Und wenn Du Dich hier zu einer Klage entschließt, wird der Anwalt Deiner Lebensgefährtin wohl Deine Transsexualität vor Gericht gegen Dich zu verwenden versuchen, um damit zu beweisen, dass Du gar nicht in der Lage bist das Kind groß zu ziehen. Das stimmt zwar nicht, aber er wird in Richtuing psychischer Störung (F 64.0 nach ICD 10) argumentieren. Und da es aus Erfahrung uneheliche Väter an sich schon schwer haben das Sorgerecht zu bekommen, wage ich nicht einmal über die Chancen zu spekulieren, die Du als uneheliche (bewust kein Schreibfehler) Vater in dieser Sache hast.

Du würdest aber das Verhältnis mit Deiner "ehemaligen" Lebensgefährtin vermutlich so total vergiften, dass sie Dir dann wommöglich sogar das besuchsrecht streitig machen könnte.

Es wäre also besser wenn ihr Euch einvernehmlich trennt, und gemeinsam für das Kind da seid. Egal wo es jetzt tatsächlich lebt und unabhängig vom gesetzlichen Sorgerecht.
(27.02.2012, 15:31)Alexandra37 schrieb: [ -> ]Lebe gerade in Trennung von meiner Lebensgefährtin und mache mir Sorgen um unsere 2 jährige Tochter. Daher bin ich am überlegen ob ich das Sorgerecht beantrage oder wie auch immer damit meine Tochter bei mir bleiben kann.
Hat da jemand von euch erfahrung im umgang mit Ämtern oder Gericht?
Jemand einen Tipp für mich? [hier gekürzt]

Ja, den Konsens mit der (Ex-) Lebensgefährtin suchen.

Soweit ich die Situation (ohne einschlägige praktische Erfahrungen) auf Basis des Ausgangspostings überblicke, hat sie als Mutter einer unehelich geborenen Tochter die gesetzliche alleinige Obsorge (§ 166 ABGB). Die häusliche Gemeinschaft wurde beendet.

Damit geht ohne eine Vereinbarung gemäß § 167 Abs. 2 ABGB in Bezug auf die Obsorge m.E. gar nix, solange sich die Kindesmutter keine gröberen Fehltritte leistet.

Zum Themenkomplex TS-Elternschaft-Obsorge-Kindeswohl scheint es in Österreich bisher keine Judikatur zu geben. Undecided


Das habe ich befürchtet und schon fast erwartet....Undecided
aber danke für deine Antwort