wisst ihr vielleicht ob man, wenn man eine fremde staatsbürgerschaft besitzt, aber in einem österreichischen bundesland geboren wurde und da auch seither wohnt, da sein ganzes leben basiert hat, man die namens-/personenstandsänderung beim lokalen amt durchführen kann oder sich im 'staatszugehörigen' land umschauen muss?
Die PÄ wird am zuständigen Standesamt durchgeführt, indem der Eintrag im zentralen Melderegister/Geburtenregister geändert wird. Dadurch erhältst du dann auch eine neue Geburtsurkunde. Besitzt du eine Geburtsurkunde eines öst. Standesamtes? Dann sollte dies logisch betrachtet auch möglich sein.
Andererseits ist öffentliches Recht nicht immer von Logik geprägt.
Ich würde vorschlagen, einfach bei deinem zust. Gemeinde-/Standesamt anzurufen!
(28.08.2018, 09:08)Patricia1975 schrieb: [ -> ]Die PÄ wird am zuständigen Standesamt durchgeführt, indem der Eintrag im zentralen Melderegister/Geburtenregister geändert wird. Dadurch erhältst du dann auch eine neue Geburtsurkunde. Besitzt du eine Geburtsurkunde eines öst. Standesamtes? Dann sollte dies logisch betrachtet auch möglich sein.
Andererseits ist öffentliches Recht nicht immer von Logik geprägt.
Ich würde vorschlagen, einfach bei deinem zust. Gemeinde-/Standesamt anzurufen!
Recht ist niemals von Logig geprägt
glaub mir ich arbeite in der Steuerberatung ich weis von was ich spreche