nun ja, neue regierungsbeteiligungen, neues glück...
mehr ist manchmal mehr
klar, es ist erstmal lediglich ein vertrag, nix weiter als eine absichtsbekundung. doch selbst, wenn nur die hälfte umgesetzt werden würde, wäre es immernoch mehr, als in den letzten fast zwei jahrzehnten vorangebracht worden ist unter einer gewissen partei mit derem sogenannten "christlichen" menschenbild.
es ist eine seltsame mischung aus vorfreude, was denn da kommen mag, gerade im trans-bereich und absoluter skepsis, die darauf beruht, das es in der vergangenheit schon öfters passiert ist, selbst mit null erwartungen enttäuscht zu werden.
in spätestens 4 jahren ist man schlauer, bis dahin gilt: an ihren taten sollt ihr sie messen
Muss zugeben ich würde eine Lösung wie in Österreich besser finden. Wo man mit einer Bestätigung vom Psychologen den Eintrag ändern kann.
Bin persönlich dagegen, dass man den Eintrag einfach mittels Selbstauskunft ändert.
(05.12.2021, 17:21)antonia schrieb: [ -> ]Muss zugeben ich würde eine Lösung wie in Österreich besser finden. Wo man mit einer Bestätigung vom Psychologen den Eintrag ändern kann.
Bin persönlich dagegen, dass man den Eintrag einfach mittels Selbstauskunft ändert.
Ein "Zustand der sexuellen Gesundheit", wie etwa die Geschlechtsinkongruenz bei Jugendlichen und Erwachsenen, ist, wenn notwendig und erforderlich, medizinisch festzustellen und gegebenenfalls zu ändern.
Für die Feststellung dieses Zustandes ist kein Psychologe oder Psychotherapeut notwendig, da der Zustand einer Geschlechtsinkongruenz keine psychische Störung oder Krankheit ist.
Transsexualität, die unter F64.0 in der Gruppe der psychischen Störungen gem. ICD 10 gelistet ist (bald war), ist weder von Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater direkt feststellbar. Sie ist eine Selbstauskunft, die nach einem Ausschlussverfahren anderer psychischer Störungen geglaubt werden muss. Da es die Diagnose F64.0 in Zukunft nicht mehr geben wird, ist der Umweg über Psy* Berufe eine unnötige Schikane, bei der Geisteskrankheit unterstellt wird.
Insbesondere in Hinblick zum ICD 11, der nächstes Jahr gültig wird, ist eine Personenstandsänderung durch Selbstauskunft nahe liegend und auch für Österreich zu fordern.
Ich weiß was darin steht. Aber es schließt nicht aus, dass eine verpflichtende Beratung (bevor man weitere schritte unternimmt) bei einem Psychologen oder Psychotherapeuten sinnvoll sein kann.
Außerdem empfanden die mit denen ich gesprochen habe die Psychologische Beratung nicht als Schikane sondern hilfreich.
es wird sicherlich nicht verboten werden, bei bedarf eine psych. "beratung" in anspruch zu nehmen. ebenjene als verpflichtend vorzugeben ist allerdings ein übergriffig-pauschales absprechen der eigenverantwortlichkeit.
zumindest in D gibt es ein patientenrechte-gesetz, welches u.a. den patienten das recht auf selbstbestimmung zugesteht, sprich: das eine medizinische maßnahme (wodrunter auch der psychokram fällt) nur nach erfolgter einwilligung des patienten erfolgen darf.
eine pflicht ist damit nicht bzw. nur mit hintertürchen vereinbar (wie jahrzehntelang vom mdk praktiziert). inwieweit eine nicht-medizinische beratungspflicht z.b. bei peer-groups, qualifizierte beratungsstellen o.ä. rechtlich umsetzbar ist, sei dahingestellt. die übergriffigkeit wäre dieselbe.
ein gutachter hat mal zu mir gesagt, die leute müssten vor sich selbst beschützt werden. wer mit dieser einstellung kein problem hat, ist teil des problems.
also dann, weiter im text...
vor kurzem ist endlich eine erste version vom selbstbestimmungsgesetz (in D) veröffentlicht worden und das nicht nur irgendwie beilläufig, sondern gleich von zwei ministern vorgetragen, erläutert etc.
das wichtigste... schluss mit irgendwelchen anmaßend-übergriffig pseudo-objektiven begutachtersch**ß, stattdessen, selbstauskunft beim standesamt und fertig, wie es der name auch impliziert, dazu gleichbehandlung von inter-u. transgeschl. menschen bzgl. vornamens/personenstandsänderung. grob: wesentliche verbesserungen sind ebenso vorhanden wie punkte, die ausbau/erweiterungsfähig sind. zum selberlesen
schwarz auf weiss
trotz aufziehender (vor)freude... es ist lediglich ein"eckpunktepapier", kein gesetzesentwurf, vorlage o.ä. von substanz. was da schlussletztendlich drinstehen und durchgewunken wird... man wird sehen.
hmm, wenn es diesmal wieder nicht klappt mit dem untergang des abendlandes, dann weiß ich auch nicht mehr weiter...