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Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Druckversion

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Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Rea - 06.11.2015

Mahlzeit alle mitnander!

Ich habe mir mal die Seiten der wien.gv.at bezüglich VÄ/PÄ nur rein interessenshalber durchgelesen weil ich eine lange Wartezeit nach dem Einreichen im Kopf hatte der Psychotherapeut aber meinte das ginge heute viel schneller und war halt neugierig. Dabei bin ich auf etwas gestoßen das mir Fragezeichen über den Kopf treibt. Bei der PÄ stand das nach der Änderung im Geburtenbuch bzw der Notitz der Änderung die Geburtsurkunde neu ausgestellt wird, damit kann man dann erst Meldezettel, Ausweise und so weiter neu beantragen. Bei der VÄ steht das ich genau all diese Papiere brauche um diese durchführen zu können. Ja wie nun, auf den Papieren steht ja nun wieder der alte Vorname. Nach der VÄ sind dann alle neuausgestellten Dokumente wieder nicht gültig und ich muß sie erneut neu ansuchen? Ist das so korrekt? Ich mein, find ich jetzt bissl umständlich, aber wenns denn so sein muß.


RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Mia - 06.11.2015

Also bei mir war es so, das ist jetzt ca. ein Jahr her.
Man geht mit der Bescheinigung vom Psychotherapeuten wo drinnen steht das sich nichts mehr ändern wird zur Gemeinde vom Geburtsort, wenn er weiter weg ist ruft man dort an.
Die stellen gleich mal eine neue Geburtsurkunde aus, wenn alles glatt geht kann man die gleich mitnehmen. Kostet höchstens 20€.

Mit der bin ich zur Gemeinde von Graz, dort lies ich den Namen ändern, hat keine 10 Minuten gedauert, Kosten 30€.

Mit der Namensänderung bin ich zum Passamt und zur Führerscheinstelle und hab mir neue Dokumente besorgt.
Kosten FS: 50€, Kosten RP: 70€.

Das ganze hat 2-3 Tage gedauert.


RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Mar - 06.11.2015

Also in Wien tätigt man zuerst die PÄ mit Hilfe des Befundes in dem jeweiligen Standesamt wo deine Geburtsurkunde aufliegt. Wenn du das hast (du bekommst übrigens garnichts nur im Geburtenbuch gibt es einen Vermerk der Änderung) musst du zur MA35 in Brigittenau für die Namensänderung. Hier ist oft der hacken drin da der eine Beamte den anderen bestätigen muss das auch wirklich das Geschlecht geändert worden ist. Das hat zum Glück bei mir nur 30min gedauert (bei anderen 2-5 Tage darmals). Dann bekommst du einen meldezettel und die Bestätigung der Namensänderung (übrigens schon mit richtigen Personalpronomen).

Mit der Bestätigung der Namensänderung kannst du alle anderen Dokumente die du brauchst neu ausstellen lassen.

PÄ ~16€
NÄ ~16€
Geburtsurkunde 11€
Staatsbürgerschaft Nachweises 50€
Reisepass 70€


RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Rea - 06.11.2015

Also ist das von der Stadt Wien Seite nur etwas unglücklich formuliert. Hät mich echt gewundert.

Es steht Geburtsurkunde liegt dort auf wo man geboren wurde, also muß ich zum Amt des Bezirks wo die Klinik lag?


RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Mia - 06.11.2015

(06.11.2015, 19:45)Rea schrieb: Es steht Geburtsurkunde liegt dort auf wo man geboren wurde, also muß ich zum Amt des Bezirks wo die Klinik lag?

Ja genau, ab und zu gehts auch telefonisch, wenns zu weit weg ist. Einfach mal anrufen.


RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Mike-Tanja - 06.11.2015


Wie schon geschrieben worden ist, sollte Ausgangspunkt das Standesamt sein, das die Geburt eingetragen hat. Also Personenstandsänderung (PÄ) vor Vornamenänderung (VÄ).

In Wien und den Statutarstädten (St. Pölten, Krems, Wiener Neustadt, Waidhofen an der Ybbs, Eisenstadt, Rust, Graz, Linz, Steyr, Wels, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt und Villach) ist die Sache insoweit einfacher, als für PÄ und VÄ die gleiche Behörde bzw. der gleiche Apparat (Magistrat der Stadt) zuständig sein kann. Sonst ist es das "Standesamt" (der Geburtsgemeinde bzw. des Standesamtsverband mehrerer Gemeinden) bei der PÄ und die Bezirkshauptmannschaft (Achtung: nicht des Geburtsorts sondern des akuellen Hauptwohnsitzes!) bei der VÄ.

Die Reihenfolge (1. PÄ 2. VÄ) ergibt sich daraus, dass die VÄ einfach und zwingend zu genehmigen ist, sobald der erste Vorname nicht mehr zum Geschlecht passt.

Entscheidend ist die Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister. Geburtsurkunden sind nur Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (einem Informationsverbundsystem). Seit einem Jahr sollte jedes Standesamt eine neue Geburtsurkunde ausstellen können, die PÄ und VÄ, also die Änderung der jeweiligen Eintragungen, muss aber bei der (siehe oben) zuständigen Behörde beantragt werden.



RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Bonita - 07.11.2015

MOD: Sieben Beiträge von hier nach Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen verschoben.


RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Rea - 29.12.2015

Nachdem ich mir derzeit zusammenschreibe was ich nach der PÄ/VÄ direkt angehen muß, wißt ihr zufällig wie es sich mit Daueraufträgen in AT verhält wenn man den Namen beim Bankkonto ändert? Verfallen diese direkt oder läuft erstmal alles normal weiter? Klar muß ich trotzdem überall den Namen in den Verträgen ändern lassen, möcht nur nicht das sich alle Dauer und SEPA-Aufträge (es läuft bei mir ALLES darüber) mit einem Schlag in Rauch auflösen und mich plötzlich in der Masse überfordern und zig Mahnungen eintrudeln ^^ Sonst würde ich ein Zweitkonto mit dem neuen Namen erstellen, Arbeitgeber anweisen auf das neue Konto zu überweisen und ich überweise manuell genug Geld auf das alte Konto mit altem Namen, damit alle Rechnungen des Monats beglichen werden können bis ich alles umgestellt habe.
Oder habt ihr das in anderer Reihenfolge gemacht? Zuerst Verträge geändert und dann erst Konto/Arbeitgeberänderungen?


RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Mike-Tanja - 29.12.2015

(29.12.2015, 20:00)Rea schrieb: Nachdem ich mir derzeit zusammenschreibe was ich nach der PÄ/VÄ direkt angehen muß, wißt ihr zufällig wie es sich mit Daueraufträgen in AT verhält wenn man den Namen beim Bankkonto ändert? Verfallen diese direkt oder läuft erstmal alles normal weiter? [hier gekürzt]

Diese Frage kann dir sicher deine Bank am schnellsten und zuverlässigsten beantworten.

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass es auf die IBAN (bzw. die sonstigen SWIFT-Daten bei Auslandstransaktionen) ankommt. Die IBAN muss stimmen, die anderen Daten sind wahrscheinlich nur sekundär. Sonst müsste es jedesmal Probleme geben, wenn in einem Überweisungsauftrag ein Name falsch geschrieben ist, oder wenn die Kontobezeichnung nicht aufs Komma stimmt.



RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Rea - 29.12.2015

Bin leider derzeit krank kann kaum sprechen, aber es war auch mein Gefühl das es eher auf IBAN Basis läuft, hät jetzt aber nicht bei der bank angerufen weil die ja nichts von meinen geldgeschäften weiß wie se organisiert sind sondern eher zwei drei unternehmen angerufen wo verschiedene Abbuchungsversionen läufen. Naja mal schaun wies morgen läuft sonst halt erst wieder am 4ten weiterplanen ^^