Probleme bei Zeugnisumschreibung - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Probleme bei Zeugnisumschreibung (/showthread.php?tid=4544) Seiten:
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Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - MikeJ - 12.05.2018 Hallo, die Initiative Ja ich will sucht Betroffene, die nach der Transition Probleme mit der Zeugnisumschreibung haben, um mit Hilfe der Liste Pilz eine gesetzliche Regelung im Parlament zu erwirken. Dazu brauchen wir dringend Betroffene, die bereit sind für die Allgemeinheit ihr Fall darzustellen. Es muss und sollte sich um einen aktuellen Fall handeln. Ich weiß, niemand outet sich gerne, aber die Hoffnung stirbt zuletzt jemanden zu finden, der/die bereit wäre dieses bestehende Problem aus der Welt zu schaffen. Ohne Eure Hilfe werden wir dieses Problem nicht lösen können. Meine Kontaktemail jensen-cs@hotmail.com Ich würde mich auf jemanden freuen! RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - Mike-Tanja - 12.05.2018 (12.05.2018, 20:05)MikeJ schrieb: Hallo, die Initiative Ja ich will sucht Betroffene, die nach der Transition Probleme mit der Zeugnisumschreibung haben, um mit Hilfe der Liste Pilz eine gesetzliche Regelung im Parlament zu erwirken. [hier gekürzt][Moderationshinweis: Thema in das Rechts- und Trans-Politikforum verschoben] Das Problem kann rechtlich ganz einfach beschrieben werden: Wirkt eine PÄ zurück oder nicht? Derzeit wirkt sie nach herrschender Meinung nur ab dem Zeitpunkt der Änderung der Registereintragung. Man kann daher eine neue Geburtsurkunde verlangen, die nur den aktuellen Registerstand wiedergibt, aber nicht ein Zeugnis, z.B. als Frau statt als Mann die Matura abgelegt zu haben. RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - MikeJ - 13.05.2018 Und deshalb gehört das geändert! Und das können wir nur durch Zusammenhalt und Zusammenarbeit. Deshalb ist es für uns sehr wichtig, Unterstützung von allen (auch von transgender.at) zu erhalten. Danke für Dein Input!... Es ist gut mehr zu erfahren! RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - Lydia Faustus - 13.05.2018 (12.05.2018, 20:05)MikeJ schrieb: die Initiative Ja ich will sucht Betroffene Ein Link wäre nicht schlecht. Ich habe "Initiative ja ich will" gegoogled und eine Intiative gefunden, die sich für die Relagalisierung für Cannabis einsetzt. Ein gutes Ziel, aber sich nicht dasselbe, was du meist. RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - Ирина - 13.05.2018 (12.05.2018, 21:36)Mike-Tanja schrieb: Man kann daher eine neue Geburtsurkunde verlangen, die nur den aktuellen Registerstand wiedergibt, aber nicht ein Zeugnis, z.B. als Frau statt als Mann die Matura abgelegt zu haben.Das stimmt (zumindest in Graz) nicht ganz, eine neue Geburtsurkunde bekommt man nach der Namens- und Personenstandsänderung auf jeden Fall ausgehändigt, denn sie bildet die Grundlage dafür, dass man überhaupt neue Ausweise (Führerschein, Personalausweis, etc.) bzw. einen neuen Reisepass beantragen kann. Was die Zeugnisse betrifft, so ist dafür nicht das Stadtmagistrat oder Gemeindeamt zuständig, sondern die Schule selbst, bei der man maturiert hat und das ist der große Unterschied. Hier wäre etwa in meinem Fall schon deshalb nix zu machen, weil meine damalige Frau Klassenvorstand, die das Zeugnis unterschrieben hat, mittlerweile verstorben ist. Klar ist sowas blöd, wenn man etwa bei einer Bewerbung das Zeugnis mit dem alten Namen herzeigen muss und damit quasi zwangsgeoutet wird, ich bin deshalb sogar schon mal auf die Idee gekommen, es einzuscannen, den Namen mit Photoshop zu bearbeiten und mit einem Farblaserdrucker auszudrucken, aber das wär vermutlich illegal obwohl ich eigentlich nur eine Falschinformation korrigieren würde (Stichwort Dokumentenfälschung), deshalb hab ich's dann gelassen ... RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - Mike-Tanja - 13.05.2018 (13.05.2018, 10:21)MikeJ schrieb: Und deshalb gehört das geändert! [hier gekürzt]Wenn man eine Änderung möchte, sollte man auch deren Auswirkungen näher überlegen. Sagen wir mal, das PStG 2013 würde ausdrücklich dahingehend geändert, dass eine Änderung der Geschlechtseintragung im LPR/ZPR (§ 41 Abs. 1 PStG 2013) bei nachgewiesener Diagnose F-64.0 auf den Tag der Geburt zurückwirkt. Zum einen ist das im Gesetz bereits vorgesehen, als Berichtigung gemäß § 42 Abs. 1 PStG 2013. Möglich, aber nicht praktikabel, weil dafür die Falschbeurkundung des Geschlechts bei der Geburt zu beweisen wäre. Das hat vielleicht bei Erik Schinegger funktioniert, aber bei den meisten Transfrauen hier im Forum würde das vermutlich nicht (durch-) gehen. Zweitens würde das bedeuten, dass jede rechtlich relevante Handlung vom Tag der Geburt bis zum Zeitpunkt der PÄ mit Hinweis auf das "falsche" Geschlecht in Frage gestellt werden kann. Zugegeben, heute ist das Geschlecht nur mehr in wenigen Fällen wirklich relevant, aber, um nur ein handfestes Beispiel zu nennen, das mir einfällt, könnte das bei einer Transfrau z.B. bedeuten, dass sie ohne verfassungsmäßigen Grund zum Wehr- oder Zivildienst verpflichtet worden ist, und eigentlich dafür entschädigt werden müsste. Und natürlich würden dutzende bis hunderte öffentliche und private Urkunden, die unter Vertrauen auf das beurkundete Geburtsgeschlecht ausgestellt worden sind, zu Falschbeurkundungen: Schulzeugnisse, Universitätsdiplome, Dienstzeugnisse, Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge, eventuell auch Gerichtsurteile - was zur nächsten Frage führt: Müsste dann nicht auch eine Namensänderung zurückwirken? Oder hat man dann eben einen Teil seines Lebens als "Frau Peter N***" verbracht? Das alles müsste bedacht und rechtlich geregelt werden. Eine indirekte Konsequenz daraus könnte sein, dass die beweismäßigen Anforderungen an die Beurkundung des Geschlechts bei der Geburt hinaufgeschraubt werden, und das wollen wir vermutlich alle nicht. Denn das würde tendenziell zur einer "Verhärtung" dieser Eintragung führen, die ja bei einer PÄ widerlegt werden muss. Und ich glaube, es gibt einen Konsens, dass der Weg eher in Richtung einer Erleichterung der PÄ gehen sollte. Was natürlich immer möglich bleibt, wäre ein Anspruch auf ein Zeugnis der Schule, dass Frau Petra N*** (nach PÄ) die Matura bestanden hat (muss ja nicht dabeistehen, unter welchem Namen, wenn die Identität der Person feststeht) und daher befähigt ist, ein Universitätsstudium zu beginnen. Das wäre die pragmatische Lösung, die möglicherweise so oder so ähnlich bereits praktiziert wird. RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - MikeJ - 13.05.2018 https://www.facebook.com/Initiativejaichwill/ oder http://listepilz.at/ja-ich-will Hier könnt ihr über die Initiative mehr erfahren. RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - MikeJ - 13.05.2018 Hier wäre etwa in meinem Fall schon deshalb nix zu machen, weil meine damalige Frau Klassenvorstand, die das Zeugnis unterschrieben hat, mittlerweile verstorben ist. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Also wenn die damalige Frau Klassenvorstand verstorben ist, sollte es kein Hindernis sein destotrotz ein Zeugnisduplikat auszustellen. Das ist ja Bürokratie pur!! Auch sowas gehört geregelt. RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - Sunburst - 14.05.2018 (13.05.2018, 23:31)MikeJ schrieb: Also wenn die damalige Frau Klassenvorstand verstorben ist, sollte es kein Hindernis sein destotrotz ein Zeugnisduplikat auszustellen. Das ist ja Bürokratie pur!! Auch sowas gehört geregelt. Natürlich. Wenn man sagt, man habe das Zeugnis versiebt, dann muß ja jemand die Zweitschrift unterzeichnen. RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - MikeJ - 17.05.2018 (12.05.2018, 20:05)MikeJ schrieb: Hallo, die Initiative Ja ich will sucht Betroffene, die nach der Transition Probleme mit der Zeugnisumschreibung haben, um mit Hilfe der Liste Pilz eine gesetzliche Regelung im Parlament zu erwirken. Dazu brauchen wir dringend Betroffene, die bereit sind für die Allgemeinheit ihr Fall darzustellen. Es muss und sollte sich um einen aktuellen Fall handeln. Liebe alle, die Initiative ja ich will wird nun unter LGBTIQ Gruppe der Liste Pilz Wien weiterlaufen. Daher bitte melden bei michael.jensen@listepilz.at Homepage wird erst aufgebaut und daher gibt es noch nichts online. Wir brauchen Betroffene! Danke und LG |