Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung (/showthread.php?tid=5314) Seiten:
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Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Atellana - 27.02.2020 Grüß euch! Vielleicht gibt es ja eh einen Thread hierzu, ich hab den nur nicht gefunden Weil ich in den nächsten Wochen endlich mein Attest bekomme und ich dann gleich aufs Standesamt rennen werde wegen der Personenstands- und Namensänderung, habe ich mich gerade gefragt, welche Daten da eigentlich automatisch weitergegeben werden und wo ich selbst hingehen muss. Was kann ich mir ersparen, weil sie das sowieso automatisch mitbekommen? So gläserner Bürger-mäßig. zum Beispiel: Krankenkasse und Finanzamt, die sind doch irgendwie gekoppelt, oder? Und das Finanzamt kennt auch meine Bank- und Spar-Konten (wobei da auch uralte Kreditkonten drinstehen, die schon längst abbezahlt sind). Und alles, wo ich mich mit der Bürgerkarte/Handysignatur anmelde, hängt doch auch zusammen? Und dann die 3000 Kundenkonten, die ich habe, genügt da eine eMail, wo ich ihnen den neuen Vornamen mitteile, oder brauchen die "Beweise"? Gibt es eigentlich einen Beweis für den Namenswechsel, soweit ich das bisher verstanden habe, bekomme ich ja nur alle Dokumente mit dem neuen Namen, und nirgends steht "formerly known as ...". Wer kann mir weiterhelfen, wer hat das kürzlich durchgespielt? RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Bonita - 27.02.2020 (27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: ... die sind doch irgendwie gekoppelt, oder? Und das Finanzamt kennt auch meine Bank- und Spar-Konten (wobei da auch uralte Kreditkonten drinstehen, die schon längst abbezahlt sind).Jain, die wissen dann alles von Dir, wenn sie grade mal was Gröberes von Dir wollen und Du nicht reagierst, dann kann resp darf da ein bisserl jeweils übern jeweiligen Tellerrand geschaut werden, sonst nicht. Aber im Grunde müsstest Du zu jeder eigenständig agierenden Behörde gehen bzw dieser schreiben, dass sich Dein Name (und/oder Dein Geschlecht) geändert hat; Dass viele davon das dann mit dem zentralen Melderegister gegenchecken ist anzunehmen. (27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: ... Und alles, wo ich mich mit der Bürgerkarte/Handysignatur anmelde, hängt doch auch zusammen?Rein theoretisch sollte das so sein, das läuft ja mit der ZMR-Datenbank. Dennoch sollte zumindest bei der aktuellen Bank bzw bei allen wo Du was am Laufen hast mit der/dem Kundenservice/Berater/in gesprochen werden bzw auf Nachfrage die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden. (27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: ... Und dann die 3000 Kundenkonten, die ich habe, genügt da eine eMail, wo ich ihnen den neuen Vornamen mitteile, oder brauchen die "Beweise"?Die meisten "Privaten" stellen das vermutlich ohne "Beweise" um, und wenn die nach einem Dokument fragen, dann eben eines der neuen Dokumente (Geburtsurkunde, Ausweis/e, Meldeauskunft, ...) herzeigen bzw Kopie senden. RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Atellana - 27.02.2020 Danke, so ungefähr hatte ich es eh erwartet / befürchtet. (Aber, nur weil es mir gerade einfällt, irgendwie ist es schon krass, wie die alle inoffiziell vernetzt sind und was die von dir wissen: ich hatte mal vor sicher 10 Jahren für meinen damaligen Chef eine Anzeige bei der Polizei gemacht und wurde nach ein par Tagen von der Staatsanwaltschaft deswegen auf meiner privaten(!) Mobilnummer angerufen, die ich garantiert nicht angegeben hatte. Und damals war die Nummer sicher nicht so einfach im Internet zu finden.) Ich bin ja gespannt, wie oft ich bei meiner bevorstehenden Rallye das Wort DSGVO hören werde, wenn ich frage, warum die die Daten nicht aus dem ZMR kitzeln können. RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Bonita - 27.02.2020 Dass die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsfall beim Mobilfunker nach Deiner Nummer fragt (und auch Auskunft erhält) hat nichts damit zu tun, dass die meisten Behörden miteinander "vernetzt" sein können (nicht müssen). Und ja, die DSGVO ist halt die aktuelle Erklärung dafür, dass Du alles selbst machen darfst - aber stell Dir einfach vor, Du hättest bei einer Heirat den Namen Deiner Frau/Deines Mannes angenommen, dann bliebe Dir das auch nicht erspart RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Mike-Tanja - 27.02.2020 (27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: Grüß euch! Die einzigen gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle, an die ich da denken muss, sind der jeweils ausdrücklich vorgesehene Abgleich zwischen Zentralem Personenstandsregister (ZPR) und Zentralem Melderegister (ZMR) bei Änderung der Namens- und Geschlechtseintragung. Gemäß § 41 Abs. 3 PStG 2013 sollte die Personenstandsbehörde der/dem Betroffenen gleich eine Bestätigung über die geänderten Meldedaten ausstellen oder übermitteln. Andere Behörden können diese Daten und Register abfragen, ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass jede Änderung unverzüglich in deren Datenverarbeitungen übernommen wird. Bei privaten für eine Datenverarbeitung Verantwortlichen, würde ich das überhaupt nicht erwarten, denn für die ist eine ZMR-Abfrage, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich und kostenpflichtig. Banken, Versicherungen, Online-Dienste, Geschäftspartner und private Kontakte aller Art überhaupt muss man wohl, ähnlich wie bei einer Übersiedlung, kontaktieren. Deine rechtliche Identität ändert sich ja nicht, nur zwei Identifizierungsdaten (Vorname und Geschlecht). Insbesondere deine Stammzahl, die aus der ZMR-Zahl abgeleitet wird, bleibt gleich, also auch alle bereichsspezifischen Personenkennzeichen für elektronische Verwaltungszwecke. Meldebestätigung und (neue) Geburtsurkunde sind hilfreich, wenn jemand einen urkundlichen Nachweis sehen möchte. Andere amtliche Ausweise mit aktuellen Eintragungen natürlich auch. Für die elektronische Signatur wird man wohl vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeitsdauer ein neues Zertifikat (= eine "neue Handy-Signatur") brauchen. Am besten auf http://www.handy-signatur.at nachschauen, wie das jeweils am besten geht. RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Atellana - 27.02.2020 Auch dir herzlichen Dank. Nachdem meine Therapeutin heute äußerst freundliche Nasenlöcher zum Thema Attest gemacht hat, kann ich euch sicher bald berichten, wie mühsam es tatsächlich war. Gut, dass ich jetzt auch noch offline herausgefunden habe, dass ich nicht zum Standesamt im Nachbardorf gehen muss, sondern das (für mich weitaus bequemer) auch in Innsbruck machen kann. RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Kosmonautin - 27.02.2020 Hab die Bank gewechselt weil die zwar den Namen übernehmen wollten aber bis heute den Nachweis zum Geschlechtwechsel verlangen (Gibts nicht, glaubens nicht trotz zitierter §). Stromanbieter wechsle ich auch noch. Ist eine mühsame hin und herschreiberei aber letztlich auch befreiend. Am besten eine Liste machen und E-mails zum Thema sortiert speichern (um sich später genau darauf berufen zu können). Das Grundbuch-Gschichtl kommt auch noch auf mich zu. Da muss man den Antrag noch in ein Kuvert aus Zebrahaut nähen und per Katapult schicken. Nur gut dass ich keine Yacht habe. RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Atellana - 28.02.2020 @Grundbuch - bin froh, dass ich kein solchernes Eigentum habe (linkslinke Zecke die ich bin) und mir die Zebrahaut erspare. Aber ich bin ja gespannt, was ich alles noch entdecken werde an "ach, da bin ich ja auch Mitglied/Kundin/Abonnentin...", da kommen sicher Altlasten zum Vorschein. Bei meinem Serveranbieter habe ich nicht mal meinen verheirateten Nachnamen gewechselt bisher, das wird sicher lustig, wenn ich da auch noch mit einem anderen Vornamen komme. Kann man eigentlich auch das Geburtsdatum ändern? (wo isn der Achtung-Ironie-Smilie?) RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Mike-Tanja - 29.02.2020 (28.02.2020, 11:43)Atellana schrieb:Das Grundbuch wird sicher nicht automatisch geändert. Und - hier kommt die schlechte Nachricht - jede Änderung des Grundbuchstands (etwa der Name einer Eigentümerin oder eines Eigentümers) muss nachvollziehbar sein. Ein Grundsatz jedes Registerrechts, schon seit der Zeit, als die "Bücher" noch wirklich Folianten waren, ist, dass keine vollzogene Eintragung physisch gelöscht im Sinne von unleserlich gemacht werden darf. Sie darf nur als "ungültig" markiert werden. Ähnliches gilt für Registerführung mittels Datenbanken. Irgendwer kann den früheren Namen also sehen (das Grundbuch enthält, iirc, keine Angaben zum Geschlecht). RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - Seven.of.nine - 06.03.2020 Ich hab damals den Bescheid über die Personenstands- und Vornamensänderung zusammen mit dem neuen Reisepass eingescannt und ein PDF angefertigt. Dann hab ich bei allen Vertragspartnern (Hausverwaltung, Gas- und Stromversorger, Handyprovider, GIS, Simpli-TV,...) angerufen und gesagt was Sache ist ("Ich habe mein Geschlecht und meinen Vornamen geändert, jetzt bin ich nicht mehr der Herr ... sondern die Frau ..., bitte ändern Sie das in ihrer Kundendatei, und wo soll ich Ihnen den amtlichen Bescheid hinschicken...) An die Adressen, die mir gesagt wurden, hab ich dann Mails verschickt und das PDF angehängt. Bei der Bank war ich persönlich und hab auch den Bescheid und den alten und den neuen Pass mitgenommen und dort hergezeigt. Ist alles ohne Probleme umgestellt worden. Die Krankenkasse hat von selber eine neue e-card geschickt. Recht amüsant fand ich folgendes: Weil ja zuerst die Personenstandsänderung und in einem zweiten Schritt die Vornamensänderung erfolgt, ist zuerst eine e-card mit Anrede im Begleitbrief "Sehr geehrte Frau >alter Männername<" und eine Woche später noch eine e-card mit Anrede "Sehr geehrte Frau >neuer Frauenname<" im Begleitbrief gekommen. |