Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Schweigepflicht was sehn die bei der KK (/showthread.php?tid=3425) Seiten:
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Ann Lie - 05.07.2016 Fremden Leuten die damit nix zu tun haben von deiner Geschichte erzählen darf er in keinem Fall, da kannst du ihn anzeigen. Ist Verletzung der Schweigepflicht und gesetzlich geschützt. Ich arbeite ja im KH und darf ebenso anderen nicht über Patienten in Zusammenhang mit deren Daten einfach so erzählen das wäre strafbar. Man kann das natürlich nicht verhindern aber du hast die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen. In GA, die bekommst du auch, steht natürlich geswisses drin, damit musst du leben. Bestimmte Infos brauchen die natürlich um sich ein Bild zu machen. Diese Infos sind natürlich für dich und die zuständigen Behandler, nicht für die Öffentlichkeit. LG Ann Lie RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Aniistar - 05.07.2016 Kann ich meinen alten Psychologen meine Sachen zu löschen? Also sind dazu verpflichtet wenn ich sage die sollen löschen das die es löschen müssen? Geht jetzt nur um denn alten Psychologen RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Roswitha - 05.07.2016 Patientendaten sind etwas hochsensibles und werden bei den Krankenkassen auch so behandelt. In aller Regel sollte da nichts nach außen dringen, dies könnte einen Mitarbeiter sogar den Job kosten. Ausgenommen sind Daten in anonymisierter Form für statistische Zwecke und dergleichen, aber auch so etwas erhält nicht Krethi und Plethi. Gespeichert werden bei den Krankenkassen klarerweise Deine Stammdaten sowie ob und wie lange Du schon Anspruch auf Leistungen hast. Und natürlich werden erbrachte Leistungen und Dinge die für die Abrechnung relevant sind festgehalten, somit auch Diagnosen nach ICD10. Außerdem interessiert sich die Kassa noch dafür ob Deine "Krankheit" Folge eines Raufhandels ist u.ä. (für Regressansprüche und ja, im österreichischen Amtsdeutsch benutzen die tatsächlich den Begriff "Raufhandel"). Letzeres dürfte bei den Diagnosen F64.x/F65.x aber von untergeordneter Bedeutung sein. In der KK selbst hat auch nicht jede Person Zugriff auf alle Daten. Meist wird der/die für Dich zuständige Sachbearbeiter/in sowie deren Vorgesetzte und eventuell noch ein paar Entscheidungsträger Zugriffsrechte besitzen. Ich gehe einmal davon aus, dass dies in Deutschland analog gehandhabt wird, wenn nicht sogar "gründlicher". Hope this helps. RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Aniistar - 05.07.2016 Das verstehe ich nicht Und natürlich werden erbrachte Leistungen und Dinge die für die Abrechnung relevant sind festgehalten, somit auch Diagnosen nach ICD10. Außerdem interessiert sich die Kassa noch dafür ob Deine "Krankheit" Folge eines Raufhandels ist u.ä. (für Regressansprüche und ja, im österreichischen Amtsdeutsch benutzen die tatsächlich den Begriff "Raufhandel"). Letzeres dürfte bei den Diagnosen F64.x/F65.x aber von untergeordneter Bedeutung sein. Besonderes Der tail mit raufhandel verste ich nicht Wenn du mir das censure erklaren konntest wee cool RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Aniistar - 06.07.2016 ???????????????????? RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Bonita - 06.07.2016 Na gut, ich versuchs halt auch mal, vielleicht kannst Du ja damit etwas anfangen: Grundsätzlich dürften Krankenkassen nur die jeweiligen Diagnosen (also zB Transsexualität) erhalten, mehr benötigen die auch nicht für die gesetzlich vorgesehenen Zahlungen; Wenn man mit einer/einem Therapeutin/Therapeuten unzufrieden ist bzw mit ihr/ihm "nicht reden" kann, dann wechselt man halt zu einer/einem anderen; Üblicherweise tauschen sich diese aber nicht untereinander aus - außer, man will als Patient/Kunde das sogar (in Deinem Falle wohl nicht); Also alles was man der/dem Therapeuten anvertraut, müsste jedenfalls auch bei ihr/ihm bleiben - sie/er darf gar nichts an Inhalten weitergeben, auch nicht an Krankenkassen - Du schriebst es ja bereits im Thread-Titel: Schweigepflicht; "Löschen" kann man aber auch nichts lassen, es sind schließlich die zT medizinischen Unterlagen der/des Therapeutin/Therapeuten - wobei man aber sicherlich auch die/den betreffenden anfragen/anschreiben kann, ob sie/er das täte (ohne Gewähr, dass die/der das auch macht!); Wie aber schon vorher hier im Thread erwähnt wurde, sind wohl in den Gutachten - die für das Gericht bezüglich der Namens- bzw Personenstands-Änderung angefertigt werden müssen - doch einige persönliche Dinge von den aktuell betrauten Therapeuten/Psychiatern/Psychologen anzuführen bzw wird das so Anscheins gemacht; Allerdings sollte die Krankenkasse auch davon nichts erfahren... Alles Gute und Liebe! RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Aniistar - 06.07.2016 Danke dann noch was die Gutachten die anfertigt werden bekommt man ja selber auch zugeschickt oder ? Wenn jetzt die pa wegen denn beiden Gutachten abgelehnt wird und mann macht das ganze dann erneut mit neuen Gutachten Haben die alten dann noch Bedeutung ? Also es kann sich ja immer was ändern auch n der Psyche oder ? Oder ist es so wenn ein Gutachten schlecht is hat man dan keine Chance mehr auf die Pä auch bei einen erneuten Versuch ??? Weil die alten Gutachten ja noch noch gespeichert sind ? RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Aniistar - 07.07.2016 ??????????????? RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Bonita - 07.07.2016 Das besprichst Du am Besten mit den GutachterInnen, wenn es so weit sein sollte... RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - Mike-Tanja - 08.07.2016 (06.07.2016, 15:51)Bonita schrieb: Na gut, ich versuchs halt auch mal, vielleicht kannst Du ja damit etwas anfangen:Jein. In Österreich möchten einzelne Träger der Sozialen Krankenversicherung da schon deutlich mehr wissen als die Diagnose nach ICD-10. Dazu gibt's Formulare für Kostenerstattung/Zuschüsse, die die/der Psychotherapeut/in gemeinsam mit der/dem Patientin/Patienten ausfüllen und unterschreiben muss, sonst gibt's nix. Einige hier kennen das vermutlich. Die Praxis scheint nicht ganz einheitlich zu sein. Und die Rechtmäßigkeit ist nicht unumstritten. Keine Ahnung, wie das in Deutschland ist. |