TransGender.at Forum
Kostenübernahme von FFS - Druckversion

+- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at)
+-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Thema: Kostenübernahme von FFS (/showthread.php?tid=864)

Seiten: 1 2


RE: Kostenübernahme von FFS - versuchsanordnung - 29.08.2012

wie wird da eigentlich der streitwert bemessen, wenn es nicht um eine einmalige leistung, sondern z.B. um kostenübernahme für medikamente geht?


RE: Kostenübernahme von FFS - Neira - 29.08.2012

OT, die zahlen die Kassen Dir auch so für den Versuch,

Ist nur etwas Humorvolles zum Lachen damit das Leben nicht allzu unerträglich wird durch die bezahlten aber auch nicht verrechnet verabreichten Medikamente

al

NeIra


RE: Kostenübernahme von FFS - Angelika - 29.08.2012

(29.08.2012, 09:22)versuchsanordnung schrieb: wie wird da eigentlich der streitwert bemessen, wenn es nicht um eine einmalige leistung, sondern z.B. um kostenübernahme für medikamente geht?

Die HRT bezahlen sie. Zumindest derzeit noch auch bei Prä-OP-TS.
Bei Post-OP müssen sie sie ohnehin zahlen, weil der Körper ja keine eigenen Hormone mehr produzieren kann und das dann zu schweren Problemen führen würde, die ihnen weit teurer in der Behandlung kämen.

(29.08.2012, 01:27)versuchsanordnung schrieb: Weiss eigentlich jemand ob in Frankreich jetzt alles selbst zu bezahlen ist? Immerhin ist es dort sogar illegal, uns ins psychopathologische Eck abzuschieben.... Und gabs da nicht einen in diese Richtung gehenden Beschluss des Europaparlaments?

Meines Wissens nach gibt es in Frankreich seit der Streichung von F 64.x aus dem nationalen ICD ganz massive Probleme mit den Kostenübernahmen.

In vielen Fällen muss da geklagt werden. Denn die aus einer unbehandelten TS entstehenden gesundheitlichen Probleme, wie z. B. Depressionen, werden, mangels Diagnosemöglichkeit TS, dann eben mittels konventionellen psychiatrischen Methoden (Antidepressiva und dergleichen) zu behandeln versucht.

Schweden hat aus guten Grund die Diagniose F 64.0 als einzige aus dieser Reihe beibehalten.

Nein es gibt bislang keinen Beschluss des Europaparlaments, und somit fällt TS ins jeweilige nationale Recht. Ich gehe auch einmal davon aus, dass das Europaparlament hier keine Beschlüsse hinsichtlich medizinischer Behandlung schaffen wird. Die werden eher schon für eine Abschaffung des OP-Zwangs sorgen, was im Prinzip gut ist. Nur wie die nationalen Sozialversicherungsträger in den einzelnen Mitgliedsstaaten drauf reagieren würden, kann man derzeit nicht seriös abschätzen.