Zeugnisse nach Personenstandsänderung - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Zeugnisse nach Personenstandsänderung (/showthread.php?tid=2986) |
RE: zeugnisse - newt - 27.10.2015 (27.10.2015, 21:09)Mia schrieb: Völlig falsch. du hörst sowas nur im fernsehen? du glückliche! ich hab leider keine fernbedienung zum stummschalten RE: zeugnisse - Mia - 27.10.2015 Sonst hilft nur Klage beim EGMR. Nur wer kann sich das leisten. Keine Fernbedienung? Du armer, also das ist echt hart! RE: zeugnisse - newt - 27.10.2015 (27.10.2015, 22:23)Mia schrieb: Sonst hilft nur Klage beim EGMR. Nur wer kann sich das leisten. verfahrenshilfe? RE: zeugnisse - Elisabeth I. - 27.10.2015 (27.10.2015, 22:13)newt schrieb: vl noch die Fr Angelika Frasl als kontaktmöglichkeit wenn es fragen gibt, angeben? Angelika? In welcher Funktion soll sie helfen können? Wenn Kontaktmöglichkeit dann ADSt./Wolfgang Wilhelm. Aber: Du hast PN von mir. lg E. RE: zeugnisse - Elisabeth I. - 27.10.2015 (27.10.2015, 23:14)newt schrieb:(27.10.2015, 22:23)Mia schrieb: Sonst hilft nur Klage beim EGMR. Nur wer kann sich das leisten. Negativ. Gibts nicht für ein Verfahren vor dem EGMR. Bei Obsiegen gibts aber genug Kohle. ;-) Jedoch: Wer redet hier in dem Zusammenhang von EGMR, wo nicht einmal ansatzweise die nationalen Ebenen angedacht, geschweige denn durch wären. RE: zeugnisse - Elisabeth I. - 27.10.2015 (27.10.2015, 20:58)Bonita schrieb: Lieber Newt, Umgekehrt wird ein Schuh draus. Denn wenn der Rektor erstmal abgelehnt hat, hat die ADSt bzw. WASt auch keine Karten mehr, darin mitzuspielen. Eine Ablehnung durch den Rektor bedeutet - auch bei einer Privatuniversität - rechtlich einen förmlichen Bescheid. Der ist nur im Rechtsweg mit Berufung und infolge etc. pp. zu bekämpfen. Siehe in Langform dazu in einem meiner postings zuvor. RE: zeugnisse - newt - 28.10.2015 gut dann "ich beantrage" weg, "ersuche um" her und nicht an den rektor das ganze sondern an den netten herrn nochmal aus der verwaltung... mit den ganzen neuen infos aus diesem thread dazu.... beßer? RE: zeugnisse - newt - 28.10.2015 (27.10.2015, 23:51)Elisabeth I. schrieb:(27.10.2015, 23:14)newt schrieb:(27.10.2015, 22:23)Mia schrieb: Sonst hilft nur Klage beim EGMR. Nur wer kann sich das leisten. ja eh, war nur assoziativ ich glaube kaum dass die stadt wien nach song contest, ampelpärchen und life ball und parade und und und plötzlich dann in der praxis versagt wenn es um eigentlich doch sehr banale grundlagen der integration geht... RE: zeugnisse - newt - 28.10.2015 ok also da alles schiftliche als antrag gelten würd werd ich morgen mitm infomaterial hinkoffern und alles vorlegen und schauen was passiert... es ist offensichtlich gscheiter vorm antrag zu diskutieren... danke ich berichte dann.... lg, newt RE: zeugnisse - Bonita - 28.10.2015 (27.10.2015, 23:58)Elisabeth I. schrieb: ... Denn wenn der Rektor erstmal abgelehnt hat, hat die ADSt bzw. WASt auch keine Karten mehr, darin mitzuspielen. Ich gehe davon aus, dass zwischen unserem newt und dem Rektor oder sonstig bevollmächtigten Beamten oder Angestellten aus dieser "Privat"-Uni nichts Schriftliches festgehalten wurde, denn auch ein "mündlicher Bescheid" benötigt eine schriftliche Abhandlung (zB bei der Behörde) mit all seinen Bestandteilen (zB Rechtsmittelbelehrung usw usf - https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid#.C3.96sterreich ); Aber auch wenn die Gespräche bzw das letzte Gespräch zwischen newt und der Person als "mündliches Bescheid-Verlautbarungsorgan der Behörde" als solches fest stünde, könnte der/das "neue" jedoch schriftliche Antrag/Ansuchen als ein "Einspruch" gewertet werden, auf welches wohl jedenfalls ein ebenso schriftlicher Bescheid (mit allem drum und dran) ergehen müsste; Falls eine nächst höhere Instanz als diese "Privat"-Uni (wäre wohl die Stadt Wien MA 13) angerufen werden müsste, wäre ein schriftlich ausgestellter Bescheid der "Privat"-Uni als weitere Grundlage sinnvoller als ein mündlicher; Auch könnte newt eine Stellungnahme von der WASt in diesen Einspruch als Begründung aufnehmen, inkl dem "Zettel" vom Hoschek-Ministerium; Ich kenne den Instanzenzug der Stadt Wien bzw in diesem Fall nicht, aber falls sich auch die Stadt "blöd" stellt, könnte anher noch das http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/verwaltungsgericht-wien/Kompetenzen_und_Zustaendigkeiten.html angerufen werden; Aber auch da wäre es sinnvoll, einen schriftlichen Bescheid in Händen zu halten; Ich denke, es ist sicher auch einen Versuch wert, wenn newt mit den Infos persönlich in dieser "Behörde" vorstellig wird (was aber auch als Einspruch des mündlichen Bescheides gewertet werden könnte - jedenfalls sollte dabei dann doch ein schriftlicher Bescheid verlangt werden)... Alles Gute an der Stelle, newt Ps: auch durch das auf die Zehen treten (mehr kann/darf sie nicht) der Volksanwaltschaft http://volksanwaltschaft.gv.at/ wurde das eine oder andere Problem schon mal realitätsnäher von der einen und anderen Behörde behandelt... |