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Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Druckversion

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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 09.10.2015

Danke und sobald ich was neues weiß, melde ich mich.

Nun bei der Anhörung hat es natürlich unglaublich geholfen, dass ich offen und unbefangen über mich reden konnte. Und man sollte sich schon ein paar Gedanken über die eigene Situation gemacht haben und das vernüftig erklären können. Hätte ich das alles nicht getan, wäre die Anhörung wahrscheinlich sehr viel problematischer verlaufen.


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 10.10.2015

(25.09.2015, 13:10)Mike-Tanja schrieb:
(24.09.2015, 23:38)Ann Lie schrieb: Hallo

Das ist das was mir auch gegen den Strich geht diese stumpfsinnige und behinderte Begutachterei. Das braucht man doch bei anderen Behandlungen auch nicht das man vom GA des GA noch eins braucht um die Richtigkeit des vorvorletzten zu bestätigen. Reuefälle wird's immer geben, oft nicht weil die Diagnose falsch ist oder der Weg als solcher prinzipiell verkehrt war sondern der/die Betroffene vielleicht etwaige Konsequenzen wie z.B. Ende der Beziehung oder Jobverlust vorher nicht berücksichtigte. [hier gekürzt]

Ich glaube nicht, dass jemand sagen würde: "Ich wäre gerne wieder ein Mann, weil ich es dann im Beruf und in der Familie leichter (gehabt) hätte." Das kommt sicher so gut wie nie vor.

Und wenn jemand das sagt, dann deutet meiner bescheidenen Meinung nach wirklich sehr viel auf eine Fehldiagnose hin. Und auch einiges darauf, dass die vielen diagnostischen und therapeutischen Hürden auf dem TS-Parcours leider doch einen gewissen Sinn machen. Sad Denn nach meinem Wissen ist es eine der fundamentalen Aufgabenstellungen der Diagnose von TS bzw. Gender-Dysphorie, die psychisch-emotionale Unwiderruflichkeit des inneren Rollenwechsels zu bestätigen. Diese Unwiderruflichkeit ist ja auch sinngemäß einer der rechtlichen Tatbestände, um die PÄ bewilligt zu erhalten. Oder, um es salopp zu sagen, die "Wackelkandidat/inn/en" an der Grenzlinie zwischen F-64.0 und F-64.1 sollen herausgefiltert werden.

Es gibt aus meiner Sicht zwei Hauptmotive für den behördlich aufgestellten TS-Parcours. Das unredliche ist, dass möglichst viele Interessengruppen geschäftlich am Kuchen beteiligt werden sollen (durch Privat- oder Kassen-Honorare, Sachverständigengebühren, etc.). Das redliche ist, dass der Chirurg, der für den massiven körperlichen Eingriff der gaOP die Verantwortung übernehmen muss, die größtmögliche Sicherheit haben soll, dass er nachher nicht wegen einer schweren, verstümmelnden Körperverletzung mit Dauerfolgen straf- und zivilrechtlich belangt werden kann.

In diesem Sinne war die Intention der "kleinen Lösung" nach dt. TSG, den Betroffenen zumindest ein einigermaßen diskriminierungsfreies Leben mit neuem Namen zu ermöglichen. Dem dt. TSG und seinem Gesetzgeber kann man aber sicher nicht nachsagen, dass sie die PÄ erleichtern oder sogar dazu ermutigen wollten. U.a. deswegen wurde ja sogar ursprünglich die gaOP zur Bedingung für die vollständige Anerkennung als Frau gemacht. Da stand sozusagen früher ein für Betroffene unübersehbares, riesengroßes Warnschild mitten auf dem TS-Parcours: "Achtung! Ab hier nur weiter nach Schwanz-ab & Eier-ab! Rückstufung zur Frau dann unvermeidlich. Willst Du das wirklich? Überleg' es dir noch einmal!" Sagt m.E. indirekt auch einiges über die (damalige) soziale Bewertung der Geschlechtsrollen. Der Wunsch, sich derart zu "degradieren", musste die (psycho-) pathologisch begründete Ausnahme bleiben.

Nun, diese Ansichten sind m.M.n. zum einen antiquiert und zum anderen schlicht falsch.
Eine medizinische Diagnose ist nicht Bestandteil eines Verfahrens nach dem TSG. Das Gericht kann diese Diagnose nicht erstellen und die Gutachter, die wohl die fachliche Kompetenz für eine Diagnose hätten, sollen auch nicht diagnostizieren, sondern nur klären, ob irgendetwas der Annahme man sei transsexuell widerspricht.
Und genau diese Fehleinschätzung, dass die Gutachter dem Gericht eine "wasserdichte" Diagnose vorzulegen hätten, hat in der Vergangenheit zu vielen Fehlern in der Begutachtung geführt. Schlimmer noch, einige Gutachter fühlten sogar dazu berufen die zu begutachteten Personen zu therapieren.
Auch die Auffassung es handelt sich um einen TS-Parcours, führte dazu, dass der Richter bzw. das Gericht als die Gegenseite im Verfahren gesehen wurde. Das ist aber falsch, die Gegenseite ist die Vertretung des Landes, die in noch keinem Verfahren in Erscheinung getreten ist, Gericht und Richter sind neutral.
Die sind dafür da, die Fakten zu sichten, ob es Dinge gibt dem Antrag widersprechen.
Und um mal konkrete Beispiele zu geben, die GAOP ist keine Bedingung mehr für die Änderung des Personenstandes, also wird während der Anhörung zwar die Frage nach OPs gestellt, aber nur um das Gesamtbild zu vervollständigen, juristisch hat das keinerlei Bedeutung mehr.
Ich habe z.B. ausführlich dagelegt, dass ich der GAOP sehr kritisch gegenüberstehe, da es sich um eine komplizierte OP mit ungewissen Ausgang und möglichen, jahrelangen bis lebenslangen, medizinischen Problemen handelt und diese ganzen Risiken erscheinen mir sehr hoch.
Ähnlich habe ich mich auch zum Brustaufbau geäußert, wenn die HRT genügend Brust erzeugt, würde ich mich freuen, ansonsten würde ich chirugische Massnahmen in Anspruch nehmen, da ich sehr unter meinen zu kleinen Oberweite leide.
Genauso spielt es für das Verfahren keine Rolle mit wem ich in einer Beziehung bin oder wie meine sexuelle Orientierung ist.
Theoretisch wäre es sogar noch möglich, dass ich, solange das Verfahren noch läuft, meine Lebensgefährtin als "noch juristischer Mann" heirate, ohne das diese Heirat das Verfahren beeinflussen würde. Die Ehe würde bestehen bleiben und wäre nach ergangener Entscheidung eine gleichgeschlechtliche Ehe (etwas was es eigentlich gar nicht gibt). Aber die doofen Fragen und komplizierten Erklärung (inklusive Outing als Transfrau), die zwangsläufig kommen würden, wenn die Leute merken das wir zwei Frauen in einer echten Ehe sind, sind dann unser persönliches Problem und kein juristisches mehr.
Gerade in Hinblick auf Familienplanung und Kinderwunsch wäre die Ehe sowieso die praktischere Lösung. Denn als Transfrau in einer eingetragenen Partnerschaft müßte ich meine leiblichen Kinder (wenn es denn welche geben sollte) adoptieren, als Transfrau in einer rechtskräftigen Ehe nicht.
Bezüglich der Details in diesem Punkt muss ich nochmal genauer nachharken, aber das alles sind keine Kirtierien mehr für den Ausgang des Verfahrens.

Und jetzt erklär mir mal wie das von dir angeführte, mittelalterliche Weltbild mit der aktuellen Rechtsauslegung zusammenpasst?
Ich kann es auch gerne nochmal zusammenfassen:
Die Frage, ob ich vor dem Gesetz eine Frau bin, wird nicht an meinen Geschlechtsteilen fest gemacht oder daran, dass ich mit einer Frau verheiratet bin oder daran, dass ich vorhabe Kinder zu kriegen. Es geht darum, wie definiere ich mich selber und wie verhalte ich mich in der Gesellschaft.


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Allgäuerin - 10.10.2015

Um den Schwachfug ,der hier teilweise gepostet wird , mal wieder den Wind aus den Segeln zu nehmen :
Ich bezahlte 1061,77 Euronen an die Landesjustizkasse (incl Gutachtenkosten), also Butter bei de Fische.
Anstatt nur polemisch zu diskutieren, sollten wir die Möglichkeiten unseres TSG uns zu nutze machen, ohne immer in der Vergangenheit
zu sinieren . Wir leben jetzt und in der Zukunft. Egal ob sozial schwach oder begütert, wird in D jeder transexuellen Person den Geschlechtswechsel ermöglicht.
Jedoch ist es unabdingbar ,sich mit dem Ablauf genauestens zu befassen.
In D kann der komplette Weg incl GAOP innert einem Jahr abgeschlossen werden.
Warum zuerst zum Amtsgericht gehen? Als erstes lasse ich die 2 geforderten Gutachten fertigen und dann ab zum Gericht.
Für den Führerschein nimmt man doch auch zuerst Fahrstunden, dann macht man die Prüfung.
Apropo Gerichtstermin: 10 lockere Minuten warns beim Amtsrichter und Staatsanwalt.
Ein Vorbehalt bei einem Gutachter zu äußern , bedeutet für dich weitere Schwierigkeiten wenn Du dann später eine GAOP Indikation haben willst.
Steht dein Wille dazu bereits im Gutachten zur Personenstandänderung drinne , hast Du dann ein leichtes für die Indikation, bei den meisten Psy. brauchts dann nichteinmal mehr eine weitere Vorstellung.
Wer ansich mit dem Geschlechtswechsel Probleme hat , sollte sich selbstverständlich zuerst auf der therapeutischen Ebene beraten lassen.
Wer keine therapeutische Begleitung braucht, geht in D gleich zu einem zugelassenen Psychiater.
Es wäre für neue Betroffene sicher gut , nicht zu viel Horror auszumalen.
Im übrigen verlierst Du Deine PÄ , wenn nach Ablauf von 300 Tagen nach der PÄ ein Kind von dir das Licht der Welt erblickt.


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 11.10.2015

Weißt du, nur weil das Verfahren nach dem TSG bei anderen anders abläuft, hast du kein Recht irgendjemanden zu unterstellen das "Schwachfug" erzählt wird. In einer sachlichen Disskusion erbitte ich mir mehr Höflichkeit.

Also noch mal, die Gerichtskosten (ohne Gutachten) in einem Verfahren nach dem TSG belaufen sich auf 54 Euro und wie teuer meine Gutachten werden, weiß ich erst wenn sie erstellt wurden. Die Richterin, die mein Verfahren führt, sagte zu mir, die 1500 Euro Kostenvorschuss sollten nach ihrer Erfahrung in meinem Fall ausreichen. Aber meine zuständige Richterin sagte, sie hat auch schon Verfahren geführt, bei denen belief sich die Rechung für ein Gutachten auf 2000 Euro.
Also warum sollte eine Richterin etwas sagen, was nicht Hand und Fuss hat?

Desweiteren ist es nicht gerade schlau die Gutachten vor Eröffnung des Verfahrens zu erstellen. Ich habe mich im Vorfeld mit meinen Wunsch-Gutachtern in Verbindung gesetzt und die Antwort war: "Bitte erkundigen Sie sich erst während des Verfahrens, ob das Gericht mit der Wahl einverstanden ist, vorher erstelle ich kein Gutachten."
Vergleiche hierzu auch § 4 Absatz 3 des TSG: Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind.
Die Auswahl liegt beim Gericht, es kann die vorher erstellten Gutachten akzeptieren oder ablehnen, die Entscheidung liegt allein beim Richter.
Also warum im vorauseilendem Gehorsam Gutachten erstellen, wenn die vielleicht gar nicht im Verfahren akzeptiert werden? Da ist es wesentlich besonner die Wunsch-Gutachter im Antrag zu benennen und in der Anhörung zu erfragen, ob gegen die Wahl Einwende bestehen.

10 min für eine persönliche Anhörung beim Richter ist aber sehr knapp. Allein die Erklärung des Verfahrensablauf dauert 10 min. Und in 10 min. kann man sich so oder so kein Bild von einer Person machen.
Und überhaupt, was hat die Staatsanwaltschaft mit dem Verfahren zu tun?
Vergleiche hierzu §3 Absatz 2 und 3 des TSG:
(2) Beteiligte des Verfahrens sind nur
1. der Antragsteller,
2. der Vertreter des öffentlichen Interesses.
(3) Der Vertreter des öffentlichen Interesses in Verfahren nach diesem Gesetz wird von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt.

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat in diesem Fall das Innenminsterium bestimmt. Das andere Landesregierungen andere Verordnungen haben, kann ich mir nicht vorstellen.
Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, ist die Frage, ob die Staatsanwaltschaft dafür überhaupt in Frage kommt.
Vergleiche hierzu §4 Absatz 1 des TSG: Auf das gerichtliche Verfahren sind die Vorschriften des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Also nichts womit sich ein Staatsanwalt zu befassen hat.

Nun, ich habe mich während der Anhörung nach besten Wissen und Gewissen geäußert und genau das werde auch bei den Gutachtern tun. Die GAOP ist kein Kriterium mehr, also werde ich frei meine Meinung äußern.

Falsch, die Personenstandsänderung verliere ich nicht, wenn das Kind geboren wird. Wenn wir uns an den Wortlaut von §7 Absatz 1 des TSG halten: Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, wird unwirksam, wenn...
Die Vornamensänderung wird unwirksam, über den Personenstand steht da nichts. Als der Wortlaut verfasst wurde, hätte ich ohne OP den Personenstand gar nicht ändern können.
Und jetzt merkt man wie löcherig das Gesetz ist, der OP-Zwang ist gestrichen, dieser Absatz aber noch in Kraft. Wenn man diesen Absatz anwendet bin ich eine weibliche Person mit männlichen Vornamen und das ist nach deutschen Namensrecht nicht möglich, also müßte der Vorname abermals geändert werden.
Das TSG kollidiert hier ganz einfach mit einem anderen Gesetz.
Als der OP-Zwang gestrichen wurde, hätte man das gleich mitstreichen können, denn die logische Folge aus dem Wegfall des OP-Zwangs kann nur sein, dass Kinder auch nach Ablauf der Frist geboren werden.
Auch mit Hinblick auf Künstliche Befruchtung, wovon man beim Verfassen genau dieses Absatz damals gar nichts ahnen konnte, ist diese Frist halt los.
Dieser Abschnitt ist heutzutage praktisch gar nicht mehr umsetzbar, weil man eigentlich gar nicht mehr zwischen zeugnungsfähigen und zeugungsunfähigen Transsexuellen unterscheiden kann.
Selbst eine Transfrau mit GAOP könnte vorher ihren Samen eingefroren haben und Jahre nach der OP noch ein Kind im Labor zeugen lassen.
Auch wenn dieser Abschnitt noch in Kraft ist, er wurde ganz einfach von der Realität und den mediznischen Möglichkeiten überholt und erst recht von den Wegfall des OP-Zwangs.
Dafür gibt es §7 Absatz 2 des TSG: In Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 kann das Gericht die Vornamen des Antragstellers auf dessen Antrag wieder in die Vornamen ändern, die er bis zum Unwirksamwerden der Entscheidung geführt hat, wenn festgestellt ist, daß das Kind nicht von dem Antragsteller abstammt, oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen anzunehmen ist, daß der Antragsteller sich weiter dem nicht seinem Geburtseintrag entsprechenden Geschlecht als zugehörig empfindet. Die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 5 Abs. 1 gelten entsprechend.
Und bei erfolgter Personenstandsänderung müßte dieser Absatz eigentlich automatisch greifen, denn dieser ganze Paragraph kann eigentlich nur auf Leute angewendet, die nur die Vornamensänderung haben und nicht die Personenstandsänderung. Auf Personen die sowohl den Vornamen als auch den Personenstand geändert haben, kann Absatz 1 eigentlich gar nicht mehr angewendet werden.
Aber dies bezüglich werde ich noch weitere Erkundigungen beim Amtsgericht einholen.


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Allgäuerin - 11.10.2015

Um noch etwas weiter auszuholen :
Es hat nichts mit Unhöflichkeit zu tun, wenn tatsächliche Zahlen und Fakten genannt werden , und nicht irgendwelche Pseudosummen, welche in normalen Abläufen nicht zustande kommen, wer auf den Führerschein nicht lernt ,hat auch schnell das dreifache an Kosten.
Ich hatte deshalb auch ganz klar geschrieben :
"Wer ansich mit dem Geschlechtswechsel Probleme hat , sollte sich selbstverständlich zuerst auf der therapeutischen Ebene beraten lassen."
Somit sind im Vorfeld die meisten Schwierigkeiten doch behoben. Zuerst a dann b .
Niemand braucht einen Vorstellungstermin zur Antragstellung bei Gericht in D . Der Antrag auf Personenstandsänderung kann jeder selbst in einfacher Papierform per Post beim dafür zuständigen Amtsgericht einreichen.
Zur Gerichtsbarkeit: Jedes Bundesland kann selbst entscheiden wer im Prozess des Amtsgericht anwesend ist, denn schließlich ist ja die Generalstaatsanwaltschaft der Vertreter des öffentlichen Rechts.

Zum Verlust der Personenstandsänderung durch Zeugung von Nachkommen :
§ 8 (1) regelt dies ganz eindeutig , weil dann die Voraussetzung von § 1 nicht mehr erfüllt sind. Der Antrag kann allerdings wiederaufgenommen werden. (warscheins neue Therapiestunden und Gutachten).
Eigentlich sollten solche Diskussionen eh überflüssig sein . Will und muß ich als Frau leben , dann auch ganz, und nicht die angenehmen Männerseiten ebenso mal schnell mitnehmen. -Als Frau leben heißt, nicht als Mann Kinder zeugen-.
Es gibt anscheinend doch riesige Unterschiede von "wirklich transexuellen" Menschen zu Transgendern. Diese sollen dann in Ihren
bisherigen Geschlechterrollen weiterleben.
Der Zeitablauf ist m.E. gesagt eh nicht ganz schlecht , denn unser Körper und Geist braucht Zeit, sich der neuen Situation anzupassen.
Die Zahl der "Reuepatienten" wäre sonst mit Sicherheit noch höher.


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 11.10.2015

Ich nenne keine Pseudosummen, sondern nur das was ich auch belegen kann.
Und das Nennen von Zahlen ist sicherlich keine Unhöflichkeit, aber die Aussagen anderen Menschen als Unsinn zu bezeichnen ist eine Unhöflichkeit bzw. Abwertung des Gesprächspartners.
Weiterhin entschuldigen sich anständige Menschen für ihr Fehlverhalten, wenn man sie darauf aufmerksam macht.

Ich habe keine Probleme mit "Geschlechtswechsel", meine Therapeutin hatte selten eine Patientin bei der sie die Diagnose so eindeutig stellen konnte und sie betreut mich schon seit über 2 Jahren.
Ich vermute eher die Probleme liegen bei dir, ich spekuliere einfach mal, dass es dir gegen den Strich geht, dass ich auch ohne GAOP meine Personenstands- und Vornamensänderung kriege.
Ferner vermute ich, dass es dir gegen den Strich geht, dass ich vor Abschluss des Verfahren noch heiraten will. Das diese Option überhaupt noch besteht, habe ich im Übrigen erst in der Anhörung erfahren, ursprünglich hatten meine Frau und ich vor nach meiner VÄ/PÄ eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu machen. Da aber leider Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft immernoch nicht gleich gestellt sind, warum soll ich nicht die bessere Ehe wählen, wenn juristisch noch möglich ist?
Ich bin eine lesbische Transsexuelle und warte genauso wie andere Homosexuelle darauf, dass Frau Merkel die Ehe endlich mal für alle öffnet, aber wenn ich durch eine Gesetzeslücke die Möglichkeit habe das zu erreichen, was anderen Homosexuellen noch verwehrt wird, dann mache ich das doch. Das ist den anderen gegenüber vielleicht nicht fair, aber das Leben ist selten fair.
Oder passt dir meine sexuelle Orientierung nicht? Ich hab Neuigkeiten für dich, Homosexualität und Transsexualität schließen sich nicht gegenseitig aus.
Vielleicht hast du auch ein Problem damit, dass ich mir Kinder wünsche. Es tut mir vielmals leid, dass ich es weder aus meiner Lebenssituation noch aus medizinischen Gründen nicht geschafft habe vor meinem Antrag auf PÄ/VÄ eine Familie zu gründen. Bevor du dir in deinem kleinen Kopf irgendwas ausmalst und Leuten irgendwas unterstellst, was nur in deiner Fantasie existiert, frag mal nach den Hintergründen. Bei mir funktioniert es jedenfalls nicht wie bei einem Mann und wahrscheinlich werde ich nie Kinder haben.
Wo allem was soll diese Doppelmoral? Es gibt genug Transsexuelle, die haben vor ihrer VÄ/PÄ mehr als ein Kind gezeugt. Ist wahrscheinlich alles nur ausversehen passiert. Aber wehe, man hat als Transsexuelle noch einen Kinderwunsch, schon darf man sich anhören, man würde sich wie ein Mann benehmen.

So, und jetzt wieder zu den Fakten, bevor ich wirklich ungehalten werde:

Ich habe nie etwas von einem Vorstellungstermin gesagt, ich rede vom der persönlichen Anhörung vor Gericht. Siehe dazu §4 Absatz 2 des TSG: Das Gericht hört den Antragsteller persönlich an.

Ich zitiere einfach mal gesamten § 8 des TSG, inklusive der Fußnoten:
Zitat:§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie

1. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2. (weggefallen)
3. dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
4. sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.

Fußnote
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 u. 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar gem. BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 - 1 BvR 3295/07
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81 -

Ähm, was bitte möchtest du da jetzt rausgelesen haben?
Der von dir nicht mal anständig zitiere Paragraph hat absolout nicht mit deinen wilden Interpretationen zu tun.
Diese Disskusion ist wahrhaft überflüssig, du bringst keine Argumente, sondern nur Polemik und greifst mich als Person an. Für mich ist jedenfalls offensichtlich, dass du keine Ahnung von der Materie hast.

Na ja, wie auch immer, ich fasse für dich die Tatsachen noch mal zusammen:
Aller Voraussicht nach sollte das Verfahren für meine Vornamens- und Personenstandsänderung im Januar oder Februar 2016 abgeschlossen sein und bis jetzt gibt es nichts, was meinem Anliegen widersprechen würde und das Gericht weiß das ich:
a) nicht operiert bin
b) aller Wahrscheinlichkeit nach, noch schnell meine Lebensgefährtin heiraten werde
c) ich auch vorhabe eine Familie zu gründen, sofern das überhaupt medizinisch möglich ist und das wird ganz sicher nicht mehr vor der Entscheidung in meinem Verfahren passieren.
Also wenn irgendeiner dieser Punkte dem TSG widersprechen würde, dann hätte man gleich letzte Woche das Verfahren niederlegen können.
Aber das Verfahren läuft weiter.

Mich kümmert es auch nicht wirklich, was andere Transsexuelle denken. Intolleranz scheint ja dazu zu gehören. Also da unterscheide ich mich doch sehr gerne von "wirklich transsexuellen" Menschen.
Wie auch immer, ich denke, was einige hier tierisch aufregt, dass ich, obwohl ich in ihren Augen anders bin, trotzdem genauso ein Recht auf die Änderung meines Vornamens und meines Geschlechtseintrages habe.
Ach, was schreibe ich noch, interessiert ja eh niemanden, die meisten tragen ihre Intolleranz eh wie ein Schild vor sich her.


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Allgäuerin - 12.10.2015

Auf Deine persönlichen Angriffe will ich jetzt nicht weiter eingehen , ich gönne Dir selbstverständlich alle Deine Wünsche und Lebensvorstellungen.

Ich möchte mich letztmalig mit Dir zum TSG austauschen. Danke, daß Du den Paragraphen 8 nun wunderbar in Gänze zitiert hast.
So ist Dir sicher aufgefallen das bis §7 der Name im Vordergrund steht , und im § 8 der Personenstand.
Und im Zusammenspiel von §7 und §8 verlierst Du auch Deine Personenstandsstandsänderung erstmal , weil dann aufgrund §8 Abs1.1
(die Voraussetzungen nach § 1 Abs1.1-3 erfüllt ) die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Zum § 1 Abs1-2:
1. sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben,
2. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Und genau dieses Zugehörigkeitsempfinden ist mit der Geburt eines Kindes nunmal gegeben.
Deshalb wird aus vielen Kreisen empfohlen , zuerst die Familienplanung, dann die Personenstandsänderung durchzuführen.
Soviel nochmals zu meiner "wilden Interpretation".

Deine Signatur :
Now you tell me that i'm wrong...
You try to tell me to behave, that I must act like you
But I just stick my fingers in my ears and say ''Fuck you!''
Minchen sagt dazu:
Viel Glück und Ende


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 12.10.2015

Und ich sage es noch mal, du kannst offenbar nicht lesen:

§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81 -

Also ließt sich der Parapraph eigentlich so:

§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie

1. (nichtig)
2. (weggefallen)
3. (nicht anwendbar)
4. (nicht anwendbar)

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.


Also welcher dieser vier Punkte soll angewendet werden? Juristisch ist das doch nur noch Luftleerer Raum.
Und selbst wenn man meint sich auf §7 beziehen zu können, stelle ich einfach einen Antrag das ich meinen Vornamen zurückkriege.
Das ich zeugungsunfähig bin, dürfte wohl zu den schwerwiegenden Gründen zählen. Wenn überhaupt kann das Kind nur im Labor gezeugt werden.
Was wahrscheinlich auch nicht geht, wenn man sich nach den Prognosen meiner Ärzte richtet.
Tut mir ja leid, dass ich nicht wie andere Transsexuelle bin, die vor ihrem Outing erstmal schön heiraten und ein paar Kinder in die Welt setzen, nur um den Schein zu wahren. Und hinterher ist es dann die böse, böse Gesellschaft, die sie dazu gezwungen hat.
Aber meine Probleme sind ja nun nichts für "wirklich transsexuelle" Menschen, bei denen dreht sich ja alles nur darum wie schnell sie ihre HRT un GAOP kriegen und wie schlecht sie von anderen Menschen behandelt werden.

Oh und mit Glück hat das nichts zu tun, sondern nur ob man versucht aus einer Scheiß-Situation das beste zu machen.
Das ist übrigens aus einem Songtext und der Sänger sagte mal "This is for the people, who are different. Like You... and me! You walk on the street and the people pointing at you and say: Du hast einen Vogel!"
Aber das wirklich traurige dabei ist, nicht nur die Leute auf der Straße zeigen auf mich und sagen ich bin verrückt, sondern auch andere Transsexuelle machen das.
Also worin besteht der Unterschied zwischen einem Normalo, der nicht damit klar kommt das ich anders bin und einer Transsexuellen, die es nicht akzeptieren kann, dass ich mich von ihr unterscheide? Für mich sind beide gleich intollerant.
Da würde ich mal ein bißchen drüber nachdenken... Obwohl, Denken ist ja Glücksache, also hast du vermutlich doch Recht, ich brauche Glück.

Ich gehe davon aus, dass die meisten denken, dass ich, auf Grund meiner unterschiedlichen Wünsche und Sichtweisen, gar nicht transsexuell sein kann. Weil es gibt ja immer nur eine richtige Definition von Transsexualität und das ist immer die eigene. Alle die davon abweichen oder da nicht rein passen, die sind automatisch entweder Hochstapler oder so gestört, dass sie nur glauben sie seien TS.
Deswegen greift man dann auf so Pseudo-Definitionen zurück, wie "wirkliche TS" und "falsche TS".
Also ich lebe seit fast 3 Jahren in meiner neuen Geschlechterrolle und in diesen 3 Jahren ist natürlich weder Therapeuten, noch Fachärzten, noch Juristen aufgefallen, dass ich gar nicht transsexuell bin. Also entweder sind die alle inkompetent oder ich bin eine oscarreife Schauspielerin. Und denen erzähle genau das, was ich hier auch erzähle.
Aber gut, ich und alle Menschen, die mich seit dieser Zeit betreuen sind natürlich auf dem Holzweg, in Wahrheit liegen natürlich eine Handvoll "echter Transsexueller" in einen österreichischen Möchtegern-Selbsthilfeforum, in dem Intolleranz zur Leitkultur gehört, richtig.
Das ganze hat ein bißchen was von Asterix: 30 v. Chr, ganz Gallien ist von den Römern besetzt... Ganz Gallien? Nein, ein kleines Dorf unbeugsamer Gallier leistet erbittert Widerstand...
Ich meine den Zaubertrank habt ihr ja schon.

Tut mir leid, dass ich jetzt spotte, aber das musste mal sein.


RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Mike-Tanja - 12.10.2015

(11.10.2015, 17:23)Allgäuerin schrieb: [hier gekürzt]
Es gibt anscheinend doch riesige Unterschiede von "wirklich transexuellen" Menschen zu Transgendern. Diese sollen dann in Ihren
bisherigen Geschlechterrollen weiterleben.
[hier auch gekürzt]

Hoppala! Sind Transsexuelle, die keine gaOP hatten oder eine solche anstreben, also keine Transsexuelle? Haben sie kein Recht auf eine PÄ? Da könnte ich aber höchste rechtliche Instanzen, die nicht gerade im Verdacht stehen, irgendwelchen "Transgendern" und deren Lobbys hörig zu sein, vom deutschen Bundesverfassungsgericht über den österreichischen Verfassungsgerichtshof bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nennen, die da anderer Meinung sind.

Aus meiner Sicht ist diese Diskussion abgehakt. Und da ich eine neue Kategorie namens "unwirklich transsexuelle Menschen" Rolleyes für völlig entbehrlich halte, nehme ich eine entsprechende Meinung halt zur Kenntnis.

Ich glaube außerdem nicht, dass sich ein deutsches Amtsgericht oder eine Amtspartei (Vertreter des öffentlichen Interesses) finden wird, um von Amts wegen (wegen eines Gender-"Rückfalls" Wink) eine Transfrau in den Personenstand "Mann" zurückzuversetzen. Auch § 7 dt. TSG (laut dt. Rechtsprechung iirc dzt.nicht anzuwenden) machte nur im inzwischen "durchlöcherten" Gesamtzusammenhang des Gesetzes Sinn, das aus einer Zeit stammt, in der ein Kind mit zwei weiblichen Eltern (oder einem Vater mit weiblichem Vornamen) noch als "widernatürliche Erscheinung" angesehen wurde, die es (natürlich angeblich im Interesse des Kindes) zu verhindern galt. 1980 gab es ja auch noch keine künstliche Befruchtung, etc.

Einerseits wäre eine Rückversetzung in den alten Personenstand ein Eingriff in eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, die auch im deutschen Verfahrensrecht nur unter engen Voraussetzungen (z.B. Erschleichung durch eine Form von Prozessbetrug) möglich ist, andererseits auch materiellrechtlich m.E. im Spiegel der Grundrechte ein aussichtsloses Unterfangen. Weil ein Kinderwunsch nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden ist. Wenn Höchstgerichte, wie z.B. jüngst in Österreich, auch lesbischen Paaren eine künstliche Befruchtung (mit Samenspende) ermöglichen, warum sollten sie einer Transfrau das Geschlecht absprechen, bloß weil sie mit ihrem vorhandenen, eben genetisch-männlichem Erbgut in einer lesbischen Beziehung ein Kind zeugen möchte? Das wäre aus meiner Sicht eine 180-Grad-Wende oder ein eklatant-gleichheitswidriger Wertungswiderspruch. Allein der Versuch könnte der jeweiligen Justizbehörde jede Menge öffentliches Aufsehen der unerwünschten Art eintragen. Undecided



RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 12.10.2015

(12.10.2015, 13:21)Mike-Tanja schrieb:
Hoppala! Sind Transsexuelle, die keine gaOP hatten oder eine solche anstreben, also keine Transsexuelle? Haben sie kein Recht auf eine PÄ?

*Räusper* Tanja, du verkennst in meinem Fall bzw. an meinen Beispiel, sogar noch die Steigerungsform: Transsexuelle, ohne gaOP bzw. dem Streben danach, dafür aber mit Kinderwunsch und in fester, lesbischer Beziehung mit einer CIS-Frau.
Komm schon, dass muss für dich als abgeklärten und rationalen Menschen, offensichtlich sein, dass das nicht geht. Wer so lebt und denkt, kann nicht TS sein.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Ansonsten, "Widernatürliche Erscheinung" muss ich mir merken. Dann habe ich was, wie ich mein Kind ausschlimpfen kann, wenn es böse ist. Big Grin
Andere Eltern geben ihren Kindern blöde Doppelnamen, die sie immer voll ausprechen, wenn sie schimpfen: "Jordan-Justin-Gonzales Müller! Komm her, wenn ich mit dir rede!"
Ich schrei dann einfach nur: "Widernatürliche Erscheinung! Komm her!" Big Grin
Pädagogisch sehr fragwürdig, aber ich finde es gut. Big Grin
Ja, dieser Ausdruck hat mir wirklich den Tag gerettet.