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Die Ausrichtung der Community (u.a.) - Druckversion

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RE: Die Ausrichtung der Community (u.a.) - Mike-Tanja - 28.07.2012

(27.07.2012, 21:52)Yuna schrieb: [quote='wildehilde' pid='20956' dateline='1343418112']
@Mike-Tania
Das Speichern,der IP,ist glaube für einen Forumsbetreiber nicht möglich,da wenn ich den PC ausschalte, neu hochfahre,
habe ich eine neue IP.
Theoretisch,kann ich im Tag 100 IP haben.
Gespeichert,wird alles für 6 Monate, Ausfindigmachung des Teilnehmers,gibt es bei Anzeige mit begründetem Verdacht
so wird über Richterbeschluß der Teilnehmer ausfindig gemacht.

Dazu braucht es bei einer dynamischen IP-Adresse, deren Einsatz ganz richtig beschrieben ist, keiner staatsanwaltschaftlichen Anordnung oder gar gerichtlichen Bewilligung.

Wie der Verfassungsgerichtshof erst am 29. Juni 2012 entschieden hat, gilt das Erfordernis einer richterlichen Bewilligung für einen Eingriff in Grundrechte hier nur für das Fernmeldegeheimnis (Art 10a des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger), das nur den Inhalt einer Kommunikation über Telekom-Netze schützt (z.B. Abhören von Telefongesprächen, Mitlesen von E-Mails oder privaten Chats z.B. über Skype).

In das Grundrecht auf Datenschutz (= Schutz der Stamm- und Verbindungsdaten einer Telekommunikationsverbindung/wann, wer, wie, mit wem?) darf die Sicherheitsbehörde aus eigener Macht im Zuge der Erfüllung sicherheitspolizeilicher Aufgaben (z.B. zwecks Prävention krimineller Angriffe oder Ausforschung von Tatverdächtigen) eingreifen.

Auch die Betreiberin des TG.at-Forums wäre daher gemäß § 53 Abs. 3a des Sicherheitspolizeigesetzes auf begründetes Ersuchen der Polizei zur Auskunft über die IP-Adresse (zu einem bestimmten Zeitpunkt, zu einem bestimmten Posting) einer/eines Userin/Users verpflichtet, deren/dessen Access-Provider in weiterer Folge dann zur Herausgabe der Stammdaten der/des Kundin/Kunden (Name, Adresse). Der Access-Provider weiß natürlich bzw. hat gemäß den Bestimmungen über die VDS inzwischen zu wissen, welcher/welchem Kundin/Kunden wann welche IP-Adresse zugewiesen war.

Ein Grund mehr für die Betreiberin, selbst möglichst wenig über ihre User/innen zu wissen!