Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen (/showthread.php?tid=2916) |
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 13.10.2015 Nun, um das Eingangsthema bzw. die Frage wieder aufzugreifen: Der Antrag auf Vornamensänderung und der Antrag auf Personenstandsänderung sind zwei Verfahren, aber da beides die selben Bedingungen hat und praktisch kein Unterschied besteht, werden beide zusammen geführt. Der Unterschied ist nur für die Prozessordnung relevant, aber die ist nur für das Gericht von Bedeutung. Die Entscheidung am Ende gilt dann für beide Anträge. Wichtig ist nur auch beides zu beantragen und das sollte man auch tun, wenn man jetzt ein Verfahren nach dem TSG führen will. Persönliche Motive, warum man nur die Namensänderung will, mal außen vor, ist es besser das beides gleich in einem Abwasch zu machen, weil beide Anträge identisch sind. Denn wie man sieht, auch sehr komplexe Sachverhalte, lassen sich in beiden Änderungswünschen berücksichtigen. An meinem Beipiel sieht man ja, wie komplex die Umstände seien können und trotzdem passt es mit dem TSG zusammen. RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 20.10.2015 Hier noch einmal die Angaben zur Dauer und den Kosten, zitiert nach Transmann e.V.: Zitat:Dauer Quelle: Transmann e.V. RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - Eva_Tg - 20.10.2015 Weitere Angaben zu den Gutachterkosten, zitiert nach Die Lebenssituation transsexueller Menschen in NRW Zitat:Diejenigen Transsexuellen, die keine Prozesskostenhilfe erhalten und die Gutachten somit selbst bezahlen müssen, finden die Gutachten, für die sie jeweils um die 800,- Euro (teilweise auch mehr) zahlen müssen, zu teuer (24 % der Transfrauen und 7 % der Transmänner). Kritisiert wird hier insbesondere die Intransparenz der erhobenen Gebühren, die umso problematischer wird, als die Betroffenen das Gefühl haben, für eine Leistung auch noch zur Kasse gebeten zu werden, die sie ohne triftigen Grund in ihrem Recht auf Selbstbestimmung verletzt, weil weder für sie selbst noch für Quelle: Die Lebenssituation transsexueller Menschen in NRW, Seite 75 Zitat:TF: Wenn man sich überlegt, dass es manche Gutachter gibt in manchen Regionen in Deutschland, die pro Gutachten 2.000 € wollen, wo es auch offensichtliche auch Preiskartelle gibt, bei uns in Deutschland, dann fragt man sich schon seinen Teil. Man hat schon das Gefühl,dass es im Bereich des ganzen Behandlungs- und Begutachtungsprozesses über die Hilfe hinaus Quelle: Die Lebenssituation transsexueller Menschen in NRW, Seite 76 RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Granada - 06.11.2015 [Sieben Beiträge von dort Detailfrage PÄ/VÄ Österreich nach hier her verschoben; Bonita] Das ist hier in .at ja echt einfach und billig im Vergleich zu Deutschland ... da werd ich glatt neidig. Ich muß meinen Antrag an das Amtsgericht Schöneberg (Berlin) richten, zwei Gutachter dabei benennen, die hoffentlich vom Gericht anerkannt werden, die Gutachter mich begutachten lassen, die Gutachten bezahlen (bis zu 3000,- Euro) und dann kann ich beim Amtsgericht Schöneberg die PÄ/VÄ erhalten und mir bei den verschiedenen Behörden in Deutschland einen neuen Paß und einen neuen Führerschein holen oder beim Standesamt die Geburtsurkunde ändern lassen, was natürlich auch alles wieder Geld koset. RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Lina - 06.11.2015 Hi, das Amtsgericht Schöneberg erkennt Gutachten von Psychologen, Psychiatern und Sexualmedizinern an. Du kannst Dir die Gutachter selbst aussuchen und gleich mitschicken. Zusätzlich einen ausführlichen "Transsexuellen Lebenslauf" um das persönliche vorsprechen zu umgehen. Ansonsten nur eine Kopie der Geburtsurkunde und von Deinem Ausweis. Dann warten. So wurde es mir vom Gericht mitgeteilt als ich nachfragte wie genau das funktioniert. Geburtsurkunde sollte automatisch funktionieren, die werden vom Gericht angewiesen soweit ich weiß. Ausweise gehen über die Botschaft in Wien und Führerschein kannst Du Dir einen Österreichischen besorgen. LG Lina RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Granada - 06.11.2015 @Lina: das klingt ja eigentlich sehr gut! Müssen das neue Gutachten sein oder werden da auch die anerkannt, die ich schon brauchte, um die HRT anzufangen? RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Lina - 06.11.2015 Ich hole mir neue ein, da ich denke, dass die von der HRT zu alt geworden sind, bzw das eine eh nur sagt "keine Einwände aus psychiatrischer Sicht", das wird dem Gericht nicht ausreichen. Aber wenn sie nicht älter als ein Jahr sind, dann würde ich es probieren. LG Lina RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Granada - 06.11.2015 Meine sind leider schon älter, da laß ich dann lieber neue machen. Und das eine von Dir: laß mich raten, das ist vom Bartosch? Aber der Tip ist trotzdem klasse, werde ich so machen, denn hier zahlt die Gutachten ja die Kasse bzw. selbst wenn ich zu einem Wahlarzt gehe ist die Honorarnote sehr überschaubar. LG Julia RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Elisabeth I. - 06.11.2015 @Lina und @Julia: Möchte dezent einwerfen, dass es hier ausdrücklich um "Detailfrage PÄ/VÄ Österreich" geht. Zur PStÄ/VÄ seid ihr besser im Thread "Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen" aufgehoben, wo es um die Fragen rund um die (obsolet gewordene) kleine sowie die große Lösung nach dem deutschen TSG, mit allen damit verbundenen Schwierigkeiten und Problemen geht. Im übrigen sei als Lektüre verwiesen auf dieses: * dgti: Offener Brief an Gutachter im TSG-Verfahren, Köln, 23.04.2008 * dgti: Häufig gestellte Fragen - Grundsätzliches zum Thema * dgti: Musterbrief "Antrag § 8 TSG" * dgti: Musterbrief "Gutachterliche Stellungnahme zur Vorlage beim Amtsgericht (Gutachten)" RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - Lina - 07.11.2015 Ja richtig. Bartosch. War sehr eigenartig. LG Lina |