Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren (/showthread.php?tid=1554) |
Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Mike-Tanja - 19.02.2013 Kurzmeldung ORF-Online Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechten (EGMR) in Strasbourg/Strassburg, die oberste Instanz in Fragen der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), hat heute, wie im Vorfeld bereits allgemein erwartet, Österreich verurteilt, weil die österreichische Rechtsordnung keine Möglichkeit vorsieht, einer Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft die Einzeladoption eines Kindes ihrer Partnerin zu ermöglichen, das im gemeinsamen Haushalt lebt und von beiden Frauen faktisch gemeinsam gepflegt und erzogen wird (die rechtliche Obsorge liegt bei der leiblichen Mutter). Dieser Fall betrifft zwar Transgender-Menschen nicht direkt, man sollte aber nicht vergessen, dass im Zuge einer Personenstandsänderung immer wieder heikle familienrechtliche Probleme auftauchen können. So ist bekanntlich seit dem - ebenfalls auf dem Rechtsweg erstrittenen - Ende des Scheidungszwangs dies die einzige legale Situation, in der etwa ein (Trans-) Mann und ein (Bio-) Mann durch das Band der Ehe verbunden sein können (ebenso wie zwei Frauen). Daher sollten wir uns auch über jeden Schritt zur Liberalisierung des Familienrechts freuen! Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat schon im Vorfeld dieser Entscheidung die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare und ein LGBTI-freundlicheres Adoptionsrecht gefordert (Interview in "Der Standard", 18.2.2013). Die ÖVP lehnte dies vorerst ab, durch das EGMR-Urteil wird die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nun aber unter Zugzwang gesetzt. RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Angelika - 19.02.2013 Nun, im Fall der bestehenden gleichgeschlechtlichen Ehen, die durch PÄ entstanden sind, liegt die Sache etwas anders, da es sich dabei trotz der Gleichgeschlechtlichkeit um vollwertige Ehen mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus einer Ehe ergeben, handelt. Das Problem ist die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher eingetragener Partnerschaften. Und hier muss sich jetzt durch dieses Urteil etwas ändern. Zunächst aber wird Michael Spindelegger nun wohl zum päpstlichen Nuntius und/oder zur österreichischen Bischofskonferenz pilgern müssen, um denen zu erklären, dass die ÖVP ja, ganz im "christlich katholischen Sinn", eh versucht hat so eine Entwicklung zu verhindern, dass man als Partei aber leider halt keinen Einfluss auf diese "ungläubigen" Richter in Straßburg hätte, und das Ganze daher so nicht zu verhindern war, weswegen man jetzt dem mit Bedauern zustimmen müsse. Danach wird der ÖVP-Bundesparteivorstand wohl darüber nachdenken wie man das gerade noch so umsetzen könnte, dass es dem Urteil zwar noch gerecht wird, aber den Homosexuellen keine weitergehenden Möglichkeiten eingeräumt würden. Ich bin mal sehr neugieiig was jetzt geschehen wird, fürchte abwer, dass wir der dringend notwendigen Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen auch mit diesem Urteil noch nicht wirklich viel näher gekommen sind. RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Miriam - 19.02.2013 Danke Angelika für deine politischen Seitenhiebe. Ich habe sie schon fast vermisst. RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Angelika - 19.02.2013 Das sind keine Seitenhiebe Miriam, sondern es ist die Wahrheit. Die ÖVP hat im Nationalrat die bereits einstimmig im Ministerat beschlossene vorzeitige und umfassende UMsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie blockiert, nachdem sie einen brief der österreichischen Bischofskonferenz erhalten hatten, wo diese die Blockade gefordert hat. Die SPÖ fordert schon lange die Beseitigung aller Diskriminierungen homosexueller und transsexueller Menschen, scheitert aber stets am Widerstand der ÖVP, sodass sich seit Jahren immer nur dann etwas bewegt, wenn die ÖVP durch das Urteil eines Höchstgerichtes dazu gezwungen wird. Das war beim Scheidungszwang so, und das war auch beim OP-Zwang nicht anders, Und wenn es nach der ÖVP gegangen wäre, und wir es nicht verhindert hätten, wären bereits vor 3 Jahren mehrere massive Verschlechterungen für Trans* beschlossen worden. Es war und ist in dieser Regierung stets die SPÖ, die sich für das Ende der Diskriminierungen eingesetzt hat und einsetzt. Ob Dir das nun gefällt oder nicht. Von den Konservativen und Rechten gibt es hier nicht die geringste Unterstützung. Dazu als Beispiel der Text eines Interviews, dass die Zeitung Standard mit Frauenminsiterin Gabi Heinisch-Hosek geführt und bereits am 18. 2. 2013 veröffentlicht hat. Zitat:“Ehe hat mit heilig nix zu tun” Quelle: Standard RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Mike-Tanja - 20.02.2013 Moderationshinweis: Bitte zur Sache! Nach dem nächsten OT-Posting sperre ich das Thema und überlege mir dann erst einmal, wo der Thread zerschnippselt, und was wohin verschoben wird! Das Thema lautet: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren Edit:....und so geschah es! Das Thema ist geteilt worden. Die fehlenden Postings findet ihr hier: TID: 1555 - Rot, Schwarz, Blau, Grün, ? - politische Farbenspiele Dieses Thema ist somit für On-topic-Beiträge wieder geöffnet. RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Yuna - 02.03.2013 http://derstandard.at/1362107172868/Josef-Puehringer-warnt-vor-Homosexuellen-Gleichstellung Der Grund weshalb ich gemeint hatte, es wird nie eine richtige GElichberechtigung geben. Dazu sind viel zu viele dagegen. Traurig aber wahr. RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Angelika - 02.03.2013 Ich finde es einfach nur zum Kotzen, dass diese Herrschaften immer noch der Ansicht sind, sie hätten das Recht ihren Glauben anderen Menschen aufzuzwingen. Der Herr Landeshaptmann von Oberösterreich hat scheinbar noch nicht begriffen, dass wir nicht mehr im finsteren Mittelalter, sondern im 21. Jahrhundert leben. Am liebsten würden er und seine Kumpane vermutlich alle, die sich ihren religiösen Dogmen nicht beugen, auch noch als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Dieses Gesocks ist in solchen Funktionen einfach untragbar geworden. Morgen, am 3. März 2013 haben die Menschen bei den Landtagswahlen in Niederösterreich und in Kärnten Gelegenheit der ÖVP die entsprechende Antwort zu geben, und diese Partei klar und deutlich abzuwählen. Weg mit den ÖVP-Granden und den alten Herrn in Rom, samt ihren Handlangern hier in Österreich! RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Mike-Tanja - 02.03.2013 (02.03.2013, 18:18)Angelika schrieb: Ich finde es einfach nur zum Kotzen, dass diese Herrschaften immer noch der Ansicht sind, sie hätten das Recht ihren Glauben anderen Menschen aufzuzwingen. Der Herr Landeshaptmann von Oberösterreich hat scheinbar noch nicht begriffen, dass wir nicht mehr im finsteren Mittelalter, sondern im 21. Jahrhundert leben. Am liebsten würden er und seine Kumpane vermutlich alle, die sich ihren religiösen Dogmen nicht beugen, auch noch als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrennen. [hier gekürzt] Natürlich ist Pühringers Meinung nicht die meine, und ich werde auch keine Partei wählen, die seine Meinung zur Linie erhebt. Aber der Mann hat seine Karriere eben als Religionslehrer begonnen. Man merkt's ab und zu noch! Ich finde aber, man sollte auch versuchen, die Meinung der Leute zu respektieren, für die die traditionelle Familie etwas "Heiliges" darstellt, ein Ideal, das sie möglichst nicht verändert und mit Bedacht behandelt haben möchten. Man muss konservativen Menschen nicht gleich unterstellen, an einem Revival der geistlichen Inquisition zu arbeiten und im Kopf Scheiterhaufen für Andersdenkende und anders Liebende aufzuschichten! An dieser Stelle und gegenüber Konservativen sollte man vielmehr betonen, dass der Staat nur einen Rahmen vorgibt. Er regelt die Rechtsinstitute wie "Ehe", "Familie" und "Adoption" in säkularer Hinsicht. Wie diese Einrichtungen aber im Einzelfall ausgefüllt werden, kann jeder selbst bestimmen. Niemand hindert ein katholisches Ehepaar, das sakramentale Eheband für unauflöslich zu halten und daher auf eine Scheidung zu verzichten. Niemand wird je einen Geistlichen dazu zwingen, eine religiöse Eheschließungszeremonie zwischen zwei Männern vorzunehmen. Je aggressiver man den moralischen Konservatismus aber bekämpft, umso mehr entsteht auf der anderen Seite der Eindruck, hier solle eine "queere Ideologie" für allgemein verbindlich erklärt und mit der Brechstange durchgesetzt werden. Das ist nicht so gut, weil es eine Akzeptanz des oben Gesagten verhindert und unnötigen Widerstand heraufbeschwört. Die Zeit arbeitet aus meiner Sicht ohnedies für den aufgeklärt-queeren Standpunkt. Also ruhig Blut! RE: Das EGMR-Urteil zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren - Angelika - 03.03.2013 Ich habe kein Problem damit, wenn die Kirche für ihre Mitglieder gewisse Dinge als verbindlich erklärt. Von mir aus kann die katholische Kirche durchaus festlegen, dass ihren Mitgliedern Scheidung, Homosexualität und was auich immer, verboten ist. Auch andere vereine amchen in ihren Statuten gewisse Festlegungen, udn wer mit diesen Festlegugnen nicht einverstanden ist, der kann eben nicht Mitglied des betreffenden vereins sein. Aber es ist absolut inakzeptabel. dass der Verein römisch katholische Kirche meint, dass seine Vereinsstatuten auch für jene Menschen zu gelten ahben, die diesem verein gar nicht angehören, nicht mehr angehören oder niemals angehört haben. Und es ist inakzeptabel, wenmn ein gewählter Repräsentant des sekulären Staates Aussagen trifft, die im Widerspruch zu den Menschenrechten und somit zur Verfassung des Staates stehen, deren Repräsentat er ist. Ich kritisiere Josef PÜhringer nicht dafür, dass er katholisch ist, nicht dafür, dass er früher Religionslehrer war, sondern dafür, dass er als gewählter Landeshauptmann Aussagen tätigt, die im Widerspruch zur EMRK und zu einem Urteil des EGMR stehen. Als LH hat er sich an die Verfassung zu halten , und in der Bundesverfassung von 1920/29 steht kein Wort davon, dass diese Republik katholisch oder sonstwie von einer Religion oder einem höheren Wesen hergeleitet wird. Unsere verfassung wird ausschließlich durch das Volk legitimiert. Das apostolische Kaisertum ist heute ebenso obsolet wie die durch Verfassungsbruch dem österreichsichen Volk aufgezwungene "Ständestaatliche Verfassung" vom Mai 1934, die sich auf eine göttliche Legitimation berufen haben. Und wenn Herr Pühringer ein Problem damit hat, dass unsere Bundesverfassung eben nicht auf katholische Werte abstellt, dann muss er eben zurücktreten und soll von mir aus wieder als katholischer Religionslehrer arbeiten. |