Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Persönliches, Internes, Unterhaltung, OT, ... (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=15) +--- Forum: Klatsch & Tratsch (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=27) +--- Thema: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten (/showthread.php?tid=1806) |
Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten - Yuna - 21.06.2013 Halli Hallo, etwas ungewöhnliches Thema, aber vielleicht kennt sich jemand damit aus (vorallem Mike-Tanja). Alsoooo: ich habe Ende März bei einem Händler aus Deutschland etwas bestellt (Warenwert 2000+ €). Dieser bestellt die Ware dann beim Großhändler und liefert sie mir dann, wenn er sie bekommt. Wir haben jetzt den 21.06.2013 und ich habe meine Ware immernoch nicht bekommen. Er sagt zwar immer, er hat noch keine Rückmeldung vom Großhändler bekommen, letztens hieß es, die Ware ging wegen Produktionsfehler an den Hersteller zurück. Wollte dann wegen Stornierung fragen, weils ja doch schon zu lange ist. Dann hat der Händler gemeint, ich müsste dann aber die Stornokosten übernehmen. So, was kann ich jetzt tun ohne an den Stornokosten hängenzubleiben. Rechtlich muss es da ja eine Absicherung geben? Wie gesagt der Händler ist aus Deutschland, Rechnung etc. vorhanden aber die Ware noch nicht. RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlcihen Monaten - prof - 21.06.2013 Annahme: B2C (gewerblicher Verkäufer an Endverbraucher) und nicht B2B (gewerblicher Verkäufer an gewerblichen Kunden): Ich würde nach Österreichischem Handelsrecht verfahren, dem Händler eine angemessene Nachfrist (von 14 Tagen) setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag (wegen Nichterfüllung) zurücktreten und ihm auch gleich schriftlich mitteilen, dass du keinerlei Kosten aus dieser Stornierung akzeptierst und du für den Problemfall bereits über die Deckungszusagte deiner Rechtsschutzversicherung verfügst. Sohin ist das sicher kein Thema und die Geschichte wird in deinem Sinne erledigt. Solltest du dem Händler bereits eine Nachfrist gesetzt haben, kannst du nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass dir daraus Kosten erwachsen dürfen. Wichtig ist, dass du die Setzung der Nachfrist im Problemfall nachweisen kannst (zB durch Einschreiben oder eine Faxbestätigung). RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlcihen Monaten - Yuna - 21.06.2013 (21.06.2013, 22:14)prof schrieb: Annahme: B2C (gewerblicher Verkäufer an Endverbraucher) und nicht B2B (gewerblicher Verkäufer an gewerblichen Kunden): Ich würde nach Österreichischem Handelsrecht verfahren, dem Händler eine angemessene Nachfrist (von 14 Tagen) setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag (wegen Nichterfüllung) zurücktreten und ihm auch gleich schriftlich mitteilen, dass du keinerlei Kosten aus dieser Stornierung akzeptierst und du für den Problemfall bereits über die Deckungszusagte deiner Rechtsschutzversicherung verfügst. Sohin ist das sicher kein Thema und die Geschichte wird in deinem Sinne erledigt. Solltest du dem Händler bereits eine Nachfrist gesetzt haben, kannst du nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass dir daraus Kosten erwachsen dürfen. Wichtig ist, dass du die Setzung der Nachfrist im Problemfall nachweisen kannst (zB durch Einschreiben oder eine Faxbestätigung).Ok danke erstmal, reicht eigentlich eine Email auch? Wie soll ich verfahren, wenn er mir trotzdem Stornokosten verrechnen will? RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlcihen Monaten - prof - 22.06.2013 (21.06.2013, 22:40)Yuna schrieb: Ok danke erstmal, reicht eigentlich eine Email auch? Er wird sich nach diesem Schreiben hüten, Stornokosten verrechnen zu wollen. Zudem ists sinnvoll die Entwicklung der Problematik chronologisch aufzuarbeiten - Beispiel:
Sinnvoll ist, die paar Euro zu investieren und den Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich und eingeschrieben (!) beim Verkäufer zu deponieren, damit er danach nicht sagen kann, dass er deinen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht bekommen hat. Sollte dein Händler jetzt auf die Idee kommen, dir ein mangelhaftes Teil zu liefern, musst du ihm zugestehen die Mängel zu beheben (bzw dies zumindest zu versuchen = Nachbesserung der Ware). Von daher erachte ich es für sinnvoll, vom Kaufvertrag zurückzutreten, denn ein problemlos funktionierendes Teil scheint nicht lieferbar zu sein. Sowie der Verkäufer deinen Widerruf erhalten hat, darf er nicht mehr liefern. Und er will nach dem Wink mit der Rechtsschutzversicherung sicher nicht mehr mit dir diskutieren. Verrate ihm einfach deine Bankverbindung und teil ihm mit, dass du dir die Überweisung des vollen Betrags bis zum 28. 06. 2013 erwartest, widrigenfalls du deine Rechtsanwälte mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen würdest. Verbleib in der Hoffnung, dass dies nicht nötig sein wird. Intressiert mich, wie es da weitergeht... Morgengrüße aus Graz A. RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten - Yuna - 22.06.2013 Ok danke erstmal, es ist ja etwas komplizierter als "normal". Den Emailverlauf würde ich dir gerne Privat schildern, Kopien davon haben im Netz nichts zu suchen. Aufjedenfall bestellt habe ich Ende März. Am 12.06. sagte der Händler, sein Lieferant (Großhändler) hatte das Produkt zwar auf Lager, aber es ging wegen Fertigungsfehler wieder zurück an den Hersteller. Also suchte ich nochmal die REchnung raus, aber konnte sie nicht finden. Tja kein Wunder, er hat mir keine geschickt. Habe also die Rechnung angefordert und am 19 Juni eine bekommen. Der Händler selber wird mir das Produkt erst liefern können, wenn er die Lieferung vom Großhändler bekommt. Ich habe ihm geschrieben, wenn er am 15 Juni die Ware nicht hat, soll er mir das Geld rücküberweisen. Daraufhin meinte er, er hat die Bestellung beim Großhändler auch schon auufgegeben und auch die Rechnung dafür bezahlt, es würde daher eine Storno kommen. Ich würde gerne den Emailverlauf dir zeigen um einschätzen zu können, ob das rechtlich reicht. Wenn nicht, werde ich einen Brief schreiben. Nur will ich, dass noch jemand (mit AHnung) die Meinung dazu abgibt. RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten - jasminchen - 22.06.2013 (22.06.2013, 13:08)Yuna schrieb: Der Händler selber wird mir das Produkt erst liefern können, wenn er die Lieferung vom Großhändler bekommt.Ich hab zwar keine Ahnung , möchte dir aber dennoch meinen Gedankengang dazu loswerden. Ich unterstelle den Menschen und somit auch Firmen nicht prinzipiell eine Böswilligkeit und Betrug. Im speziellen Fall könnte der Händler also tatsächlich die Wahrheit sagen und ganz ein seriöser Geschäftsmann sein, der wirklich einfach das Pech haben, dass sein Lieferant Schott bekommen hat. Maria ist das erst voriges Jahr mit einer Lieferung Elektronik für ihr Funknetz passiert. Sie ist auch erst jetzt drauf gekommen, als sie die Geräte, die ja auf Lager liegen müssen, einsetzen wollte. In der Zwischenzeit auch keine Garantie mehr und ... . Sei froh, dass dein Händler oder dessen Großhändler die Ware überprüft und nicht erst du dann einen Mangel feststellst. Es ist schwer hier die Wahrheit heraus zu finden und oft ist ein Telefonat ein gutes Mittel um sein gegenüber einzuschätzen. Mir hat man wg. so einem Telefonat sogar ein 2tes Paar Stiefel zur Anprobe geschickt, weil die Größe nicht so einfach bestimmbar war. Der Händler hat am Telefon erkannt, dass er mir vertrauen kann und ich habe ihm das nicht passende Paar auch zurück gesandt. Auf meine Kosten wie ausgemacht und das waren Stiefel um 180 Euro. RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten - Dodo - 22.06.2013 Zitat:Ich habe ihm geschrieben, wenn er am 15 Juni die Ware nicht hat, soll er mir das Geld rücküberweisen. Daraufhin meinte er, er hat die Bestellung beim Großhändler auch schon auufgegeben und auch die Rechnung dafür bezahlt, es würde daher eine Storno kommen. Was der Händler und deren Grosshändler haben kann Dir persönlich egal sein. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen der der Händler bei dem Du bestellt hast nicht einhalten kann. Somit muss er Dir das Geld rückerstatten und das ohne Abzug. dafür gibt es klare richtlinien. gruss RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten - Yuna - 22.06.2013 (22.06.2013, 14:48)Chiara09 schrieb:Genau so sehe ich das auch. Nun da schon seit 3 Monaten keine Ware da ist, will ich mein Geld zurück.Zitat:Ich habe ihm geschrieben, wenn er am 15 Juni die Ware nicht hat, soll er mir das Geld rücküberweisen. Daraufhin meinte er, er hat die Bestellung beim Großhändler auch schon auufgegeben und auch die Rechnung dafür bezahlt, es würde daher eine Storno kommen. Er meinte, er kann mir das Geld nicht zurückgeben, weil er die Rechnung beim Großhändler schon bezahlt hat und solch große Summen nicht vorschießen kann, bevor er nicht vom Großhändler das Geld zurückbekommen hat. RE: Geld zurück bei bestellter Ware nach etlichen Monaten - Dodo - 22.06.2013 google mal nach bestimmungen der eu wie das mit dem rücktrittsrecht ist. in deinem fall kann der vk den vertrag nicht erfüllen somit kannst du ohne probleme vom kauf zurücktreten. auch der händler wenn ich das richtig lese kann vom kauf beim gh zurücktreten weil der auch nicht den vertrag erfüllt |