Kosten bei Eingaben beim VfGH - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Kosten bei Eingaben beim VfGH (/showthread.php?tid=1845) |
Kosten bei Eingaben beim VfGH - Ulli - 17.07.2013 Folgendes sollte man beachten, wenn man die Absicht hat beim VFGH eine Klage ein zureichen. Ist schon seit 1.3.13 gültig, aber fur alle jene, welchen dies neu ist: "Neuerungen bei Eingabengebühr und Kostenersatz" Mit 1. März 2013 beträgt die Eingabengebühr in verfassungsgerichtlichen Verfahren € 240,– (§ 17a VfGG idF BGBl. I 33/2013). Für (erfolgreiche) Beschwerden oder Anträge, die nach dem 28. Februar 2013 im Verfassungsgerichtshof einlangen, beträgt der (pauschalierte) Kostenersatz € 2.180,– 20 % USt. € 436,– (entrichtete) Eingabengebühr € 240,– ingesamt also € 2.856,– Mit diesem Pauschalbetrag sind wie bisher die Kosten sämtlicher Vertretungshandlungen (auch in Zwischenverfahren der Normenkontrolle und der Vorabentscheidung) abgegolten. Verfassungsgerichtshof Österreich Freyung 8, 1010 Wien, Tel +43 (1) 531 22 0, vfgh@vfgh.gv.at |