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Heiratsurkunde in Wien - Druckversion

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Heiratsurkunde in Wien - ChrissieWien - 15.11.2011

heutige Aussendung des Rechtskomitee Lambda:

Vorbildlich

Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut

Die Stadt Wien stellt Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln.


Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2006 müssen sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden. Sie dürfen verheiratet bleiben und erhalten alle ihre Dokumente und Urkunden auf ihren neuen Namen und mit ihrem neuen Geschlecht.

Auch in der Heiratsurkunde werden diese Änderungen vorgenommen. Weil aber die Innenministerin die Personenstandsverordnung nicht an die neue Rechtslage angepasst hatte, wurden die (nach der Geschlechtsanpassung eines Partners) nun gleichgeschlechtlichen Ehepartner in der Heiratsurkunde weiterhin als „Mann“ und „Frau“ bezeichnet. Das war nicht nur eine falsche Beurkundung sondern führte auch zu einem ungewollten Outing des transsexuellen Ehepartners überall dort, wo er/sie die Heiratsurkunde vorlegt.

Denn, wenn in einer österreichischen Heiratsurkunde (wie zumeist an den Vornamen ersichtlich) zwei Männer oder zwei Frauen als miteinander verheiratet ausgewiesen werden, so kann es sich (weil die gleichgeschlechtliche Eheschließung hierzulande immer noch nicht möglich ist) nur um eine transsexuelle Ehe handeln, in der einer der Partner früher ein anderes Geschlecht hatte.



Gegen die Verordnung der Innenministerin

Wird nun eine der beiden Frauen in der Heiratsurkunde als „Mann“ bezeichnet (oder einer der beiden Männer als „Frau“), so ist damit offenbart, wer der beiden Ehegatten der transsexuelle Teil ist, wer früher ein anderes Geschlecht hatte.

Transsexuelle Ehepartner mussten ihre Transsexualität daher immer dann offenbaren, wenn sie die Heiratsurkunde vorlegen (mußten). Ein Umstand, den der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits vor Jahren als menschenrechtswidrig erkannte (B. v France 1992) .

Der Verwaltungsgerichtshof hat dem vergangenes Jahr Rechnung getragen und entschieden, dass die von der Innenministerin vorgegebenen Formulare, die die Ehepartner als „Mann“ und „Frau“ ausweisen, in solchen Fällen nicht zu verwenden sind (VwGH 29.11.2010, 2010/17/0042).

Bereits zuvor hat die Innenministerin (erkennbar auf Grund dieses Beschwerdefalls) die Personenstandsverordnung (mit Wirkung vom 01.01.2010) geändert. Die Ehepartner sind seither nicht mehr mit„Mann“ und „Frau“ zu bezeichnen. Dafür hat die Innenministerin stattdessen angeordnet, dass der (frühere) Mann auf der Heiratsurkunde immer als erstes genannt muss und die (frühere) Frau immer an zweiter Stelle. Damit ist wieder erkennbar, wer bei dem gleichgeschlechtlichen Ehepaar der transsexuelle Ehepartner ist und wird dieser damit wieder geoutet.

Die Stadt Wien hat nun jener Transfrau, die vor dem VwGH gewonnen hatte, eine Heiratsurkunde ausgestellt, in der sie – entgegen der Verordnung der Innenministerin – an zweiter Stelle angeführt ist.

„Wir sind der Stadt Wien für diese Entscheidung sehr dankbar und hoffen, dass im Innenministerium Vernunft einkehrt und in der Personenstandsverordnung auch der neue Outingzwang bald beseitigt wird“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner.



RE: Heiratsurkunde in Wien - Mike-Tanja - 22.11.2011

(16.11.2011, 16:55)Angelika schrieb: Das ist eine sehr gute Nachricht.

Allerdings ist aus der Aussendung des RKL nicht ersichtlich ob es sich hier um einen Einzelfall gehandelt hat, oder ob sich das auf einen Magistratserlass, bzw. eine interne Dienstanweisung der MA 35 stützt.

Das zu wissen wäre aber für alle anderen wichtig, die vor dem gleichen Problem stehen.

(15.11.2011, 18:11)ChrissieWien schrieb: heutige Aussendung des Rechtskomitee Lambda:
[hier gekürzt, Unterstreichung von Mike-Tanja] Die Stadt Wien hat nun jener Transfrau, die vor dem VwGH gewonnen hatte, eine Heiratsurkunde ausgestellt, in der sie – entgegen der Verordnung der Innenministerin – an zweiter Stelle angeführt ist. [Rest gekürzt]

Ich würde davon ausgehen, dass der Magistrat Wien als Personenstandsbehörde damit bloß im Anlassfall den der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Zustand herstellen wollte (wie es § 63 Abs 1 VwGG anordnet).

Da es hier um mittelbare Bundesverwaltung geht, besteht Bindung an Weisungen der Bundesministerin für Inneres. Es wäre daher aus meiner Sicht auch nicht zu empfehlen, per magistratsinternem Erlass, Dienstanweisung oder Rundschreiben etwas anzuordnen, das der Herrengasse möglicherweise akurat wider den Strich gehen muss. Damit provoziert man nur, dass sich das BMI in einem politisch bedingten Trotzwinkel einbunkert, statt auf sinnvolle Kompromisse einzugehen.

Ein solcher könnte z.B. darin bestehen, dass den Personenstandsbehörden eben keine Weisung aus der Herrengasse gegeben wird, der Magistrat Wien daher Handlungsspielraum behält. Dann würde es reichen, allen Beamt/inn/en die Ansicht des VwGH zur Kenntnis zu bringen. Die wissen dann schon, was zu tun ist.

Dies beruht auf der Erfahrung, dass sich Politiker eher von einem Höchstgericht etwas vorschreiben lassen, als Ideen des politischen Gegners zu übernehmen. Dodgy





RE: Heiratsurkunde in Wien - Michaela1 - 18.01.2012

Ich habe gerae gestern meine neue Heiratsurkunde bekommen. Bei dem Standesamt in Linz wird es so gehandhabt,daß ich an erster Stelle stehe und statt Mann nun Frau steht. Es ist also ersichtlich, daß 2 Frauen miteinander verheiratet sind. Wenn nun die Bezeichnung Mann oder Frau weggelassen würde, ist es ja auch aus den Vornamen ersichtlich, daß es 2 Frauen sind.
Es besteht eigentlich nur eine Möglichkeit,einen geschlechtsneutralen Namen anzunehmen und Mann/Frau wegzulassen.
Ist es so schlimm,wenn man bei der Heiratsurkunde erahnen kann,daß man einmal ein Mann war?
Und,seien wir ehrlich,die uns als Mann/Frau und nun als Frau/Frau kennen wissen es, und für andere gelten wir als lesbisches Pärchen. Mir ist das gleich!
Bei meiner neuen Geburtsurkunde steht natürlich Frau,und daraus ist nicht ersichtlich was ich einmal war,und die ist bestimmt wichtiger.


RE: Heiratsurkunde in Wien - Angelika - 18.01.2012

Das Problem ist aber, dass es nicht möglich ist eine gleichgeschlechtliche Ehe zu schließen. Denn dafür gibt es die EP. Liegt nun also eine Heiratsurkunde zwischen 2 Frauen oder 2 Männern voir, so ist ganz klar, dass ein Eheparnter TS gewesen sein muss.

Das wäre nicht so schlimm, weil ja a priori nicht klar wäre welche Frau die Transfrau ist. Und da ist es nun leider so, dass das BMI festgelegt hat, dass prinzipiel immer jene Person die als Mann geheiratet hat, an erster Stelle und die die als Frau geheiratet hat, an zweiter Stelle stehen muss. Bei klaren Heteropaaren muss dies hingegen nicht so sein, da man es eh am Vornamen, bzw. Geschlechtseintrag sieht.

Also bedeutet diese Regelung ein klares und eindeutiges Zwangsouting. Denn eine Frau an der ersten Stelle muss demnach früher männlich, ein Mann an der zweiten Stelle früher weiblich gewesen sein.