Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] (/showthread.php?tid=1943) |
Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - iris_evenstar - 28.03.2013 Ich wollte mal unsere "Rechtsexperten" (Mike-Tanja vielleicht?) fragen, ob ihr wisst, wie die Rechtslage bei uns in Österreich in folgender Situation ist: Nehmen wir an, ich möchte als lesbische Transfrau (Personenstand auf weiblich geändert) mit meiner Partnerin (Cisfrau) ein Kind bekommen. Samenzellen habe ich mir vor Beginn meiner Hormontherapie einfrieren lassen. Ist dies in Österreich ohne Probleme möglich? Ich habe nämlich folgendes gelesen: "Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes dürfen nur heterosexuelle Ehepaare künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Single-Frauen und Eingetragene lesbische Paare sind davon ausdrücklich ausgenommen." (http://www.ggg.at/index.php?id=341) Es würde mich sehr interessieren, ob Österreich schon reif für solche Konstellationen ist. Vielleicht kann ja jemand den Paragraphendschungel ein wenig durchleuchten... Danke, Iris RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Bonita - 28.03.2013 Liebe Iris, ohne nun Mike-Tanja respektive Juristin zu sein, erlaube ich mir zu meinen, dass es wohl auf der Hand liegt, dass künstliche Befruchtung durch (aktuelles) Gesetz abgelehnt wird - da Deine Partnerin und Du nun ein lesbisches Pärchen seid, schließlich wurde Dein Personenstand bereits richtig gestellt; Allerdings kann man künstliche Befruchtungen im europäischen "Ausland" durchführen lassen, Deine Partnerin bekäme also ein "uneheliches" Kind auf natürliche Weise - welches Du nach letzten Entwicklungen sogar dann adoptieren wirst dürfen; Somit wäret ihr dann auf Umwegen zu Eurer Familie gekommen Alles Gute RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Bonita - 28.03.2013 Nachtrag: Da fällt mir aber ein - wenn die künstliche Befruchtung mit DEINEN Keimzellen (im Ausland) gemacht wird, so bist Du ja trotzdem der "leibliche Vater" - im Prinzip müssten die Behörden (nach der Geburt, etc) dann wohl eine Ausnahme wegen "Anerkennung" machen, denn in Österreich gilt's wohl fürs Kindeswohl wichtig, die "leiblichen Eltern" nicht von der Bildfläche zu streichen... Hm... Tanja, ich denke, Du wirst da wohl noch was dazu sagen wollen müssen RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - iris_evenstar - 28.03.2013 Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort! Ich muss dazu sagen, dass ich mich im Moment wirklich nur theoretisch dafür interessiere - aber wer weiß, was die Zukunft bringt... RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Eva_Tg - 28.03.2013 Na, ganz so theoretisch ist das nicht, der Kinderwunsch ist ja immerhin da. Ich weiß nicht, bist du in einer festen Partnerschaft? Dann ist das so oder so, mehr als nur Theorie, weil eine CIS-Frau nicht ewig Kinder kriegen kann. Wenn eine Frau erst mit Mitte 30 ihr erstes Kind kriegt, kann man schon von einer Risiko-Schwangerschaft sprechen. Das muß nichts heißen, aber die Ärzte werden das auf jeden Fall erwähnen. Künstliche Befruchtungen an sich haben auch ein höheres Risko als natürliche. Das muß man alles so im Hinterkopf behalten. Na ja, das sind eher medizinische Fragen, als rechtliche, aber wenn man mit einer Partnerin lebt und ein Kinderwunsch da ist, dann ist das teilweise alles nicht ganz einfach. Und durch die Gesetze wird das ganze auch nicht einfacher, gerade bei uns in Deutschland. RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Yuna - 28.03.2013 (28.03.2013, 13:26)Eva_Tg schrieb: Wenn eine Frau erst mit Mitte 30 ihr erstes Kind kriegt, kann man schon von einer Risiko-Schwangerschaft sprechen. Das muß nichts heißen, aber die Ärzte werden das auf jeden Fall erwähnen.Was heißt nun RIsikoschwangerschaft genau? Dass es um paar Prozent mehr zu Komplikationen des Babys führen kann...nunja, null Risiko gibt es nirgends. Aber ich würde mal sagen, dass eine Schwangerschaft mit 30 oder 35 nichts anderes ist wie mit 20 oder 25. Bevor man DAS beachtet, sollte man eher beachten, sich gesund zu ernähern, nicht zu rauchen usw. Warum erwähnt das niemand? Warum wird den Frauen mit "Risikoschwangershcaft" angst gemacht? Man könnte fast meinen, der Staat würde junge Frauen zur Schwangerschaft drängen um immer weiter Nachschub an Steuerzahlern zu erhalten. Klingt fies, ist vielleicht sogar so. http://www.gsund.net/cms/beitrag/10124847/2821889/ Das einzige Problem ist das Gesetz: nunja, dann macht mans eben im Ausland... RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Eva_Tg - 28.03.2013 Stell dich doch nicht immer so native an, nur weil du noch nie etwas gehört, heißt es nicht, daß es nicht wahr ist. Und dann gleich immer verschwörerischen Theorien: Der Staat will dies und das... Also ein normales Gespräch ist unter solchen Umständen nur sehr schwer zu führen und mir ist das echt zu mühsam. RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Yuna - 28.03.2013 (28.03.2013, 14:08)Eva_Tg schrieb: Stell dich doch nicht immer so native an, nur weil du noch nie etwas gehört, heißt es nicht, daß es nicht wahr ist.Ich hab dir doch extra dafür einen Link mitgegeben. Dort drin steht, um wieviel sich die Chance erhöht. Und ja, Rauchen erhöht die Chance sicher mehr (nur weil leider will das kein Raucher oder Raucherin wahrhaben) als das Alter. Aber ich verstehe schon, ich bin wohl nicht sehr beliebt weil ich alles kritisch hinterfrage, nichts auf Anhieb glaube, mir nichts erzählen lasse und meine Meinung nur mit handfesten Beweisen ändern lasse. Glauben tut man übrigens in der Kirch, alternativ in Moscheen (die wachsen eh wie die Schwammerln aus dem Erdboden) Diskussion ist also sehrwohl möglich, wenn du damit klarkommst, dass man nicht zu jedem Satz von dir "ja und Amen" sagt RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Eva_Tg - 28.03.2013 Mir ist das wie gesagt zu mühsam, Amen. Ich drücke Iris lieber die Daumen, daß sich ihre Wünsche erfüllen. RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Mike-Tanja - 28.03.2013 (28.03.2013, 12:00)iris_evenstar schrieb: Ich wollte mal unsere "Rechtsexperten" (Mike-Tanja vielleicht?) fragen, ob ihr wisst, wie die Rechtslage bei uns in Österreich in folgender Situation ist: Das meiste ist bereits gesagt worden. In Österreich darf derzeit kein Arzt für ein Paar aus einer Trans- und einer Cisfrau eine künstliche Befruchtung durchführen. Das steht in § 2 Abs. 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, BGBl. Nr. 275/1992 idF BGBl. I Nr. 111/2010: Zitat: Ein Arzt, der dieses Verbot nicht beachtet, riskiert eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu € 36.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 14 Tagen). Das Paar könnte eine künstliche Befruchtung im liberaleren Ausland vornehmen lassen. Das Problem beginnt bei einer Geburt außer Ehe im Inland dann mit der Anerkennung der Vaterschaft. Das österreichische bürgerliche Recht (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch - ABGB) sieht nämlich nur die Anerkennung der Vaterschaft durch einen Mann vor: Zitat: Eine "Elternschaft" mit zwei Müttern (von denen eine der genetische "Vater" ist) ist nicht vorgesehen. Dafür sind die Jugendämter verpflichtet, eine Feststellung der Vaterschaft (zwecks Sicherung der Unterhaltsansprüche des Kindes) zu erwirken. Wie die das dann bei den Personenstandsbehörden, also bei den Standesämtern (müssen die Namen der Eltern beurkunden), Jugendämtern und Gerichten (bei den beiden letzteren kann ein Vaterschaftsanerkenntnis in gesetzlicher Weise zu Protokoll gegeben werden) handhaben würden, auch z.B. wenn eine Cisfrau ein Kind bekommt, die legal mit einer Transfrau, gleichzeitig genetischer "Vater" des Kindes, verheiratet ist (auch dieser Fall ist im Gesetz definitiv nicht vorgesehen)? Ich weiß es nicht, es ist m.W. nicht einmal bekannt, ob und gegebenenfalls wie oft so etwas schon vorgekommen ist! Meiner Meinung nach müsste man hier vom Personenstand absehen und auf die genetische Vaterschaft abstellen. Das würde zwar zum seltsam klingenden Ergebnis führen, dass die Vaterschaft von Frau A**** anerkannt und eingetragen würde, aber diese Lösung entspricht sicher dem Wunsch des Gesetzgebers, der eine wahrheitsgetreue Beurkundung von Familien- und Abstammungsverhältnissen und die Sicherung der Unterhaltsansprüche des Kindes im Auge hat, am Besten. |