TransGender.at Forum
Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] - Druckversion

+- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at)
+-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Thema: Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] (/showthread.php?tid=1943)

Seiten: 1 2 3 4 5 6


RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - iris_evenstar - 02.04.2013

Da habe ich jetzt gar nicht so sehr dich gemeint, Bonita. Insgesamt scheint die Diskussion immer mehr in Richtung "Welche Partei ist denn jetzt am transgender-feindlichsten?" zu kippen... Verstehe ich natürlich schon, denn das Ganze ist nun mal auch ein hochinteressantes politisches Thema. Aber es war ursprünglich nicht die Intention meines Posts. Ich hoffe halt nur, dass es nicht wieder - wie so oft - zu einer Streiterei kommt.


RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Bonita - 02.04.2013

(01.04.2013, 17:54)jasminchen schrieb: ... bleibt auch die Adoption. Ich bin mir nämlich sicher, dass viele Waisenkinder in den Händen so mancher TS wesentlich besser aufgehoben sind, als in staatlichen Heimen, wo oft mal eine Art von Terror herrscht.
Aber auch dieses ist uns TS und auch homosexuellen Menschen in vielen Europäischen Ländern verwehrt. Wir sind doch wirklich eine sehr aufgeklärte Gesellschaft Undecided

Allen Anscheines - denn oft "reden" kirchliche Institutionen bei Adoptionen (vor allem im "ländlichen" Raum) auch "ein Wörtchen mit" - und wenn man sich als ehrliche Person "mit TS-Vergangenheit" vor den (Adoptions-) Institutionen outet (falls sie es ohne Outing nicht ohnehin herausfinden würden ;-) ), dann bleibt man ewig lange auf der Warteliste, obwohl es sehr viele Adoptionen für "normale" Paare (u/o Einzelpersonen) bereits während dessen gab bzw es sogar immer mehr zur Adoption frei gegebenen Kinder (Babys!) gibt... Bedarf gibt es also immer mehr... Tja...


RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Mike-Tanja - 02.04.2013

(02.04.2013, 09:38)iris_evenstar schrieb: Oje, Ring frei für die politische Auseinandersetzung! Undecided

Meine Absicht war es, Angelika nicht mit dem Werfen von ein paar Nebelgranaten in Richtung "Da Kaiser Franz is schuld!" davon kommen zu lassen. Nein, der Satz, nach dessen Wortlaut (wieder) nur ein Mann die Vaterschaft zu einem (außer Ehe geborenen) Kind anerkennen kann, ist knusperfrisch und mit den Stimmen der SPÖ Gesetz geworden.

Gut, vorher war's auch nicht anders. Aber hier ist eine Gelegenheit versäumt worden.

Wie gesagt: man kann dieses Familienrecht meiner Ansicht nach auch so interpretieren, dass im Fall einer Transfrau die genetische und nicht die personenstandsrechtliche "Mannesqualität" zählt, und daher auch eine Transfrau mit XY-Chromosomen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgeben kann.

Warten wir mal ab, was passiert, wenn die Theorie zur Praxis werden soll!



RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Angelika - 02.04.2013

(02.04.2013, 09:05)Mike-Tanja schrieb:
Ich bin ganz sicher, dass die sozialdemokratischen Abgeordneten vom Klubobmann mit Peitsche und Würgeeisen dazu gezwungen werden mussten, dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 15/2013 zuzustimmen!

Aus selbigem stammt nämlich der aktuell geltende vollständige Wortlaut des § 144 des ABGB Big Grin (überhaupt wurden alle §§ von 137 bis 204 des ABGB - und noch einiges mehr - damit neu erlassen).

Der Gesetzesantrag war einen Regierungsvorlage (Made by BMJ, damit aus der ÖVP-Ecke), also hätte ihn die Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek sogar blockieren können. Was einfach nicht geschehen ist, da die Bedachtnahme auf die Spezialinteressen von Trans-Menschen (aber auch von Lesben und Schwulen, die ja der in diesem Gesetz festgeschriebene Begriff der Vater-Mutter-Kind-Familie genauso betrifft) auch für die SPÖ kein Thema ist. Jedenfalls keines, für das man sich in die Bresche wirft.
Es gibt in eienr Koalition von zwei derart verschiedenen Parteien mit einr derart unterschiedlichen Ideologie immer wieder Punkte wo es nötog ist, dass eine Partei gewissen Dingen zustimmt, die die andere Partei möchte.

Oftmals werde auch gewisse "Gegengeschäfte" vereinbart, was bedeutet, dass eine Partei einer Sache zustimmt, die der anderen Partei wichtig ist, und umgekehrt.

Wer das nicht möchte, muss eben bei der Wahl mithelfen dafür zu sorgen, dass eine Partei mit absoluter Mehrheit regieren kann. Nur dan sind keine Kompromisse in der Regeirung und im Nationalrat nötig.

Und was speziell den Text des § 144 ABGB betrift, so ist dieser nicht neu, sondern stnd vorher bloß in einem anderen Paragraphen. Das müsstest Du als Juristin eigentlich wissen Tanja. Des Weiteren denke ich nicht, dass es für Gabi oder die SPÖ möglich gewesen wäre hier entsprechende Änderungen hineinzureklamieren. Des Weiteren passt dieser Text ja wohl in etwa 99 % der Fälle problemlos, oder wie viele Paare aus Cis- und Trans-Frau, die ein gemeinsames leibliches Kind bekommen haben, kennst Du?

Tja, also müsste man sich das Gesamtpaket anschauen, das hier zur Neufassung beschlossen worden ist, dann müsste man sich anschauen wie die Standpunkte der einzelenen Koalitionsparteien ursprünglich waren, und wer wo nachgegeben hat um zu einem Kompromiss zu kommen.

Ich denke Tanja, dass Du, auf Grund Deienr beruflichen Situation als Juristin, wohl den einfachsten Zugang zu den entsprechenden Protokollen hast.

So, und damit beende ich diese Abschweifung, weil es hier absolut OT ist.


RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Angelika - 02.04.2013

(02.04.2013, 10:11)Bonita schrieb: Allen Anscheines - denn oft "reden" kirchliche Institutionen bei Adoptionen (vor allem im "ländlichen" Raum) auch "ein Wörtchen mit" - und wenn man sich als ehrliche Person "mit TS-Vergangenheit" vor den (Adoptions-) Institutionen outet (falls sie es ohne Outing nicht ohnehin herausfinden würden ;-) ), dann bleibt man ewig lange auf der Warteliste, obwohl es sehr viele Adoptionen für "normale" Paare (u/o Einzelpersonen) bereits während dessen gab bzw es sogar immer mehr zur Adoption frei gegebenen Kinder (Babys!) gibt... Bedarf gibt es also immer mehr... Tja...

In Wien redet die Kirche definitiv nicht mit.

Ich erinnere mich daran, dass wir vor etwa 10 Jahren in der Mailingliste eine Diskussion über Adoptionen hatten, und Linda damals bei der MA 11 angefragt hat.

Die Antwort war, dass TS keine Grund wäre eine Adoption zu verweigern, wenn alle anderen Voraussetzugnen erfüllt sind.

Aber gut, das gilt eventuell nur in Wien.


RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - Angelika - 02.04.2013

(02.04.2013, 12:35)Mike-Tanja schrieb:
Meine Absicht war es, Angelika nicht mit dem Werfen von ein paar Nebelgranaten in Richtung "Da Kaiser Franz is schuld!" davon kommen zu lassen. Nein, der Satz, nach dessen Wortlaut (wieder) nur ein Mann die Vaterschaft zu einem (außer Ehe geborenen Kind) anerkennen kann, ist knusperfrisch und mit den Stimmen der SPÖ Gesetz geworden.

Und Du beschwerst Dich immer wieder wenn es zu polittischen OT-Diskussionen kommt.

Diesmal hast sie nun eben Du vom Zaun gebrochen.

Inhaltlich habe ich schon weiter oben gechrieben wie es zu gewissen Beschlüssen kommt. Das brauche ich hier nicht zu wiederholen.

(02.04.2013, 12:35)Mike-Tanja schrieb:

Gut, vorher war's auch nicht anders. Aber hier ist eine Gelegenheit versäumt worden.

Also nix mit neu beschlossen, sondern nur unveränderte Übernahme eines alten Textes, der vermutlich tatsächlich noch vom Kaiser Franz (Habsburg und nicht Beckenbauer) stammt.

(02.04.2013, 12:35)Mike-Tanja schrieb:

Wie gesagt: man kann dieses Familienrecht meiner Ansicht nach auch so interpretieren, dass im Fall einer Transfrau die genetische und nicht die personenstandsrechtliche "Mannesqualität" zählt, und daher auch eine Transfrau mit XY-Chromosomen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgeben kann.

Ja schon, aber welcher Name steht dann in der Geburtsurkunde des Kindes? Darum ging es hier ja die meiste Zeit.

(02.04.2013, 12:35)Mike-Tanja schrieb:

Warten wir mal ab, was passiert, wenn die Theorie zur Praxis werden soll!

Tja, das habe ich auch schon früher geschrieben.


Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] - iris_evenstar - 05.09.2013

Die Sterilität ist bei Hormoneinnahme unvermeidlich. Spätestens nach einem halben Jahr ist sie auch irreversibel. Also rate ich bei Kinderwunsch auf jeden Fall zu einer Kryokonservierung.

Ich habe den Wunsch nach einer Familie und möchte auch Kinder, die genetisch meine eigenen sind. Daher habe ich vor meiner Transition Samen kryokonservieren lassen.

Im Moment setze ich mich mit meiner Partnerin (einer biologischen Frau) damit auseinander, wie wir uns konkret unseren Kinderwunsch erfüllen können und ich habe diesbezügliche Gespräche mit verschiedenen Kliniken aufgenommen. Die künstliche Befruchtung muss auf jeden Fall im Ausland stattfinden, da sie in Österreich (und vielen anderen Ländern) bei gleichgeschlechtlichen Paaren verboten ist. Und wenn das klappt, gibt es ungeklärte rechtliche Aspekte. Da es diese Konstellation in Österreich anscheinend noch nie gegeben hat, ist noch nicht klar, wie die Anerkennung der Elternschaft der Transfrau vonstatten geht und was in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Denn im Moment ist es rechtlich so, dass es eben eine Rubrik "Mutter" und eine "Vater" gibt - und in letztere darf nur ein rechtlicher Mann eingetragen werden. Da gilt es möglicherweise, ein Gesetz umzuschmeißen. Für mich ist es ohnehin noch fraglich, ob ich damit leben kann, rechtlich als "Vater" eingetragen zu werden.

Siehe dazu auch diesen Thread von mir: http://community.transgender.at/showthread.php?tid=1649


RE: Kinderwunsch? - Bonita - 05.09.2013

(05.09.2013, 08:51)iris_evenstar schrieb: ... Für mich ist es ohnehin noch fraglich, ob ich damit leben kann, rechtlich als "Vater" eingetragen zu werden.

Siehe dazu auch diesen Thread von mir: http://community.transgender.at/showthread.php?tid=1649

Wenn man in der Kinderklinik (im speziellen Ausland) keine näheren Angaben über den (Samen-) Spender benötigt respektive die Mutter bei der Geburt (in Österreich) keine Angabe machen kann (soll's ja auch auf "natürlichem" Wege geben ;-) ), dann steht da wohl "Vater: unbekannt"?! Am Besten wär's natürlich noch, die "Zeugung" findet nach Deiner GaOP statt, dann nimmt man allen mißtrauischen Bürokraten auch noch dieses laue Lüftchen aus dem Segel; Die Samen-Kryokonservierung Deinerseits sollte allerdings auch nicht an irgend eine Glocke kommen...

Wenn Du dann als (eingetragene) Partnerin Deiner Frau Euer Kind adoptierst (ist ja bereits möglich in Österreich), dann bist Du zwar biologisch inoffiziell der Vater, aber offiziell des Kindes (zweite) Mutter...

Zumindest mbMn so - wahrscheinlich - möglich Cool

Oder, Du/Ihr macht alle Angaben komplett ohne etwas zu verschweigen und kämpft dann (eventuell eher aussichtslos) vor (höchstem) Gericht; Denn wenn bereits vor bzw nach Geburt irgendwo geschrieben steht, Du wärst der (biologische) Vater, dann reden sich wohl alle darauf aus... Sad


RE: Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] - Mike-Tanja - 10.10.2013


[Moderationshinweis: 2 Threads zum selben Thema (einer davon aus Beiträgen in "Medizinisches" neu gebildet) zusammengelegt, 11. Oktober 2013]


Da gibt es nun in der Tat ein Problem. Das österreichische Zivilrecht, speziell § 144 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in der erst seit 1. Februar dieses Jahres geltenden Fassung, definiert den Vater als "Mann".

Zitat:
c) Abstammung vom Vater

§ 144. (1) Vater des Kindes ist der Mann,
  1. der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist oder als Ehemann der Mutter nicht früher als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist oder
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
(2) Würden nach Abs. 1 Z 1 mehrere Männer als Vater in Betracht kommen, so ist derjenige von ihnen Vater, der mit der Mutter zuletzt die Ehe geschlossen hat.

Stellt sich also die Frage, ob das heißt, dass
  1. nur ein personenstandsrechtlicher Mann als Vater ein (z.B. im Ausland in vitro gezeugtes Kind) anerkennen kann, oder
  2. auch eine personenstandsrechtliche Frau, die die genetisch "männliche" Abstammung des Kindes von ihr nachweisen kann, als "Vater" aufscheinen darf.
Wenn man davon ausgeht, dass Zweck der entsprechenden Regelungen des ABGB ist, dem Kind eine nachgewiesene Abstammung, damit verantwortliche Eltern/Obsorgepflichtige/Unterhaltsleister und entsprechende Erbansprüche, zu sichern, spricht eigentlich alles für die pragmatische Lösung b). "Vater" wäre in diesem Fall ein bloßes Etikett, eine genetische Zuordnung, genauso könnte man "Mutter 2", "Elternteil II" oder "Elternteil XY" sagen.



RE: Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] - iris_evenstar - 14.10.2013

Ich habe mir inzwischen rechtliche Informationen bei Herrn Dr. Graupner, der ja ein Experte auf diesem Gebiet ist, eingeholt. Er hat sofort und selbstverständlich erkannt, dass ich es als unzumutbar empfinden würde, als "Vater" eingetragen zu werden und mir ebenfalls die von Bonita empfohlene Vorgehensweise nahegelegt:

- Die Befruchtung mittels IVF muss im Moment noch im Ausland stattfinden, dies wird aber in Kürze auch in Österreich möglich sein (ein diesbezügliches Verfahren steht kurz vor dem Abschluss).

- Bei der Geburt werden wir (offiziell) angeben, dass der Vater aufgrund Verwendung einer Samenspende unbekannt sei.

- Danach werde ich die Stiefkindadoption beantragen, wobei ich laut Dr. Graupner durchaus die wahre biologische Lage offenlegen werde, um das Verfahren zu beschleunigen. Denn mit dieser Vorgehensweise vermeide ich ja, dass Gesetze komplett umgeworfen werden müssen, und mache es so eigentlich der Republik Österreich (und mir selbst!) einfacher. Nach der Adoption bin ich rechtlich einem leiblichen Elternteil (der ich in Wirklichkeit ja auch bin) in jeder Hinsicht gleichgestellt.

- Interessant wird dann aber noch, was nach der Adoption in die Geburtsurkunde eingetragen wird, denn hier gibt es noch keine konsistente Lösung für gleichgeschlechtliche Paare. Daher werde ich es mir erkämpfen müssen, dass eine der einzigen beiden für mich akzeptablen Varianten angewendet wird (entweder 2x "Mutter" oder - wie mittlerweile in Deutschland üblich - eine Rubrik "Eltern" für beide Elternteile).