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WILLKÜR - Mara85 - 03.11.2013

AngryAngry

Seit wann ist für eine Kostenübernahme für eine Bartepilation 1. ein Beschluss des Amtsgerichtes zur Vornamensänderung

2. Soweit vorhanden ;Befundberichte der bereits in Anspruch genommenen Therapien

3. ggf. einen formlosen Bericht ihres endokrinologen zur durchgeführten Hormontherapie

notwendig?

Hiervon unabhängig müssen wir Ihnen mitteilen das wir den geschlechtsangleichenden Massnahmen IM AUGENBLICK noch nicht zustimmen können.
Konkret sind alle Behandlungsmaßnahmen , die bei Ihnen letzendlich zu einer bleibenden d.h. nicht mer rückgängig machenden Veränderung ihres äußeren Erscheinungsbild führen, derzeit nicht genehmigungsfähig.

Dieser Leistungsauschluss gilt z.B. für die vorgenannte Bartepilation, aber auch für eine Arzneimitteltherapie mit gegengeschlechtlichen Hormonen. Beidem können wir nicht zustimmen , da eine gutachtliche Prüfung durch den zuständigen MDK aufgrund ihrer jetzigen erstmaligen Antragstellung noch gar nicht auf den Weg gebracht werden konnte.


Nach der gerichtlich verfügten Vornamensänderung liegt die Aufgabe bei uns darin im Benehmen mit dem MDK zu prüfen, ob und inwieweit bei Ihnen eingangs bereits erwähnte " Versicherungsfall von Krankheit " vorliegt.

What the Fuck?HuhAngry Habe mehr als eine bestätigte Diagnose ( F64.0) und keine andere Form. Des weiteren lehnen die kategorisch die IPL Methode zur Haarentfernung ab. Ab Januar hab ich meine HRT und bereits einen Termin bei Dr. Schaff.. Alltagstest ist auch positiv verlaufen

Habe jetzt ein Antwortschreiben auf diesen unverfrorenen Brief( in meinen Augen verfasst mit Bezug auf folgende Quelle: http://www.ivtf.de/medizinisches/behandlungsgrundlagen/index.html )

Die Namensänderung ist beantragt... seit wann ist die Vorraussetzung für irgendeine Bewilligung???
Oder liege ich falsch?



RE: WILLKÜR - NiAypa - 03.11.2013

Also mit der Kostenübernahme für de Epilation kenne ich mich nicht aus, aber dass sie dir die Hormontherapie verweigern wollen dürfen sie nicht. Wenn das so wäre, müsste es ja ein "Prüfungsverfahren" für die HRT geben, gibt es nicht.

Lass dich nicht einschüchtern, mach weiter und lass dir die Hormone einfach verschreiben.
Falls sie für die Epilation eine Vornamensänderung wollen, das ist in meinen Augen nicht richtig (Grundrechte und so).

Ich rate dir, schick den Brief den du geschrieben hast nicht weg (!) die Krankenkasse wird dir ja noch deine Operation, die Therapie, alle Medikamente und die Epilation zahlen, das ist sehr nett von ihnen. Schreib einen neuen brief und frag sie, warum sie die Epilation + HRT denn nicht übernehmen wollen, da es nicht von dir verlangt werden kann, dass du bis zur VNÄ mit einem Bartschatten herumläufst und keine Hormone bekommst (bleib aber höflich! ). Wegen der Methode würde ich jetzt keinen Aufstand machen, vielleicht ist IPL teuerer oder irgendwas, das ist ja normal für krankenkassen und in dem Fall jetzt nicht schlimm, finde ich.

Außerdem wenn du einen Brief an die Krankenkasse schreibst ist es, denke ich, am besten, wenn du es so machst dass du nur das in dem Brief schreibst, was du möchtest (du musst der KK nichts erklären die haben ganz oft mit solchen Fällen zu tun, sag einfach dass du trans bist.), wie die Epilation, du fügst den kostenvornaschlag von der/dem Behandelerin bei und ein Attest bzw Arztbrief von einem Psychioater und/oder Psychotherapeuthen werden dir weiterhelfen. Schreib ihnen, dass du einen Termin bei Dr. Schaff hast und dich im sog. Alltagstest befindest, und deswegen die Epilaition deiner Gesichtshaare sehr wichtig für dein alltägliches Erleben ist.

Lass dich nicht unterkriegen Wink
liebe grüße


RE: WILLKÜR - Mara85 - 03.11.2013

Ich habe lediglich auf folgende Urteile und Richtlinien verwiesen:
http://www.ivtf.de/medizinisches/behandlungsgrundlagen/index.html

Das Leiden besteht bei mir seit mehr als 7 Jahren und seit April diesen Jahres mache ich den Alltagstest. Logopädige und IPL habe ich schon vor einer Weile begonnen.

Was mich so ärgert das die das nicht befürworten können das bleibende äussere nicht rückgängig machende Erscheinungsveränderungen dadurch passieren würden.

Zumal der Medizinische Dienst zu prüfen hätte ob bei mir eine behandlungsbedürftige Form der Transsexualität vorliegt. Ich habe 2 DIAGNOSEbERICHTE in denen F64.0 steht und nix anderes Angry


NiAypa bist du heute im Skype?


RE: WILLKÜR - Mike-Tanja - 03.11.2013


Falls es jemand noch nicht mitbekommen haben sollte: die Geschichte von Mara85 spielt in Deutschland nach deutschem Sozialversicherungsrecht.

MDK = Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Meiner Einschätzung nach braucht die betrefffende Krankenkasse ein Gutachten dieser Sachverständigeneinrichtung. Möglicherweise ist sie nach deutschen Recht erst berechtigt und verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn der MDK die Diagnose F-64.0 bestätigt.

Ich würde mich also schlau machen, wie man zu einem MDK-Gutachten kommt.



RE: WILLKÜR - NiAypa - 03.11.2013

Nein, das stimmt nicht, ich habe die Hormone ohne Gutachten bekommen und die haben mich noch nicht mal angerufen.
Es gibt auch (mindestens) eine Klinik die die hormone quasi selbstständig verteilt.


RE: WILLKÜR - Mara85 - 03.11.2013

Zumal ich der Meinung bin das die Krankenkasse die Hormongabe gar nicht übernimmt. Ich habe für Januar einen Termin beim Endokrinologen, habe bei der Krankenkasse keinen Antrag auf Hormontherapie gestellt. Will lediglich vorher die Übernahme der Kosten für die IPL Behandlung sowie eine begonnene Logopädie


RE: WILLKÜR - Mara85 - 05.11.2013

So Termin bei der HNO Ärztin gehabt. Die hatte keine Ahnung und hat mir auch keine Dysphonie bescheinigt. Ich solle doch erstmal die Hormontherapie abwarten , die Stimme ändere sich dann ja auch. Undecided

Inwiefern ändert sich durch Hormone die Stimme?Angry könnt kotzen


RE: WILLKÜR - NiAypa - 05.11.2013

stimm übungen!! und wenn du dich aufrichtest hört man es dir an

lern deine stimme kennen du wirst dich wundern was sie alles kann Smile


RE: WILLKÜR - Mike-Tanja - 05.11.2013

(05.11.2013, 14:50)Mara85 schrieb: [hier gekürzt]
Inwiefern ändert sich durch Hormone die Stimme?Angry könnt kotzen

Kann sein, da gehört aber meines Wissens viel Glück dazu.

Nochmal mein Rat betreffend IPL: Frag deine Krankenkasse, wie das ist von wegen einem MDK-Gutachten. Ganz naiv, bitte die, das zu erklären! Immerhin matschkern die ja selbst - ich zitiere dein Eingangsposting:

Zitat:"...da eine gutachtliche Prüfung durch den zuständigen MDK aufgrund ihrer jetzigen erstmaligen Antragstellung noch gar nicht auf den Weg gebracht werden konnte."



RE: WILLKÜR - Mar - 05.11.2013

IPL wird deswegen abgelehnt weil sie nicht 100%ig wirkt... Meist funktioniert aber eine Kombination zwischen Nadel und IPL behandlung das diese gezahlt werden (günstiger als eine reine Nadelepilation)