Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: [International] br> In den Medien (Rundfunk, Filmen, Büchern, Zeitschriften, ...) (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=24) +--- Thema: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS (/showthread.php?tid=2594) |
Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - Bonita - 12.03.2015 http://www.queer.de/detail.php?article_id=23388 schrieb:11.03.2015 http://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte Tipp: 34 Regierungen in Europa zwingen Trans* Menschen RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - dietlinde - 12.03.2015 Bin ich froh zu lesen, dass das in Deutschland nicht mehr Pflicht ist! Ich dachte noch, dass ist gesetzlich vorgeschrieben. RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - Madleine - 13.03.2015 Ja, schön, daß was passiert. Die vom EGMR passen ja sonst eher die Konvention den Staaten an, wie bei der Wiederzulassung der Todesstrafe. Oder dass ein flüchtender Gefangener getötet werden darf, unabhängig davon, wieso der jetzt ein Gefangener ist, und von wem. Aaaach, ich polemisier schon wieder ^^ Guter Entscheid, freu! LG RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - Sopherl - 13.03.2015 Geschrieben von dietlinde - Gestern 08:24 PM Bin ich froh zu lesen, dass das in Deutschland nicht mehr Pflicht ist! Ich dachte noch, dass ist gesetzlich vorgeschrieben. Viele unserer Nachbarländer sind da nicht so "glücklich": In der Schweiz, in Italien, in Frankreich und Belgien, in Tschecheien und der Slowakei, um nur einige Beispiele aus dem näheren EU Raum zu nennen, ist die Sterilisiering (KASTRATION) eine Grundvoraussetzung für die Namens- und Personenstandsänderung. Tu felix Austria, der Sterilitätszwang bei der Namens- und Personenstandsänderung ist seit 2009 abgeschafft. RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - Mike-Tanja - 13.03.2015 (13.03.2015, 10:16)Sopherl schrieb: Viele unserer Nachbarländer sind da nicht so "glücklich": Also für die Schweiz weiß ich definitiv, dass das nicht mehr stimmt; es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die den OP-Zwang ausgehebelt haben. Die Rechtsentwicklung und Rechtslage in Österreich und in der Schweiz dürften sehr vergleichbar sein: kein Spezialgesetz, PÄ auf Grundlage von Generalklauseln im Namens- und Personenstandsrecht, ursprünglich OP- und Scheidungszwang, beides durch eine liberaler werdende Rechtsprechung schrittweise abgeschafft. RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - Sopherl - 16.03.2015 In der Schweiz werden für die legale Anerkennung des Geschlechts zwingend psychologische Gutachten, medizinisch - hormonelle Behandlung, chirurgische Eingriffe und die Sterilisation gefordert. Quelle: TGEU, Trans right Europe map, Stand April 2014. Inwieweit sich die von Dir zitierten Urteile in den Kantonen flächendeckend umgesetzt werden, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Die Schweiz ist jedoch bekannt für ihre regionale Rechtsauslegung. Vor 25 Jahren hätte man in einigen deutschsprachigen Kantonen beispielsweise nach der Personenstandsänderung als Frau automatisch das Wahlrecht verloren, in anderen Kantonen jedoch nicht. RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - Madleine - 16.03.2015 Die Schweiz ist eh das Nordkorea Europas. Können wir über was anderes reden? Das macht mich krank. LG |