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Zeugnisse nach Personenstandsänderung - Druckversion

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RE: Rechtsanspruch auf Zeugnisumschreibung bei Transgender Personen - Mia - 27.10.2015

Ich hab gerade mit Fr. Frasl gesprochen, sie sagt da ganz was anderes, blätter mal zurück auf die erste Seite.

Es geht da nicht um Schulzeugnisse, dort ist es problemlos möglich, es geht da um einen Uniabschluss, da ist es was anderes.


RE: zeugnisse - Bonita - 27.10.2015

Mia, Elisabeth und Eva haben es doch bereits geschrieben: Diese "Privat"-Uni ist eine Schule der Stadt Wien und keine "staatliche" des Bundes für die das BMWFW zuständig wäre - da ist noch nicht gänzlich Hopfen und Malz verloren...


RE: zeugnisse - newt - 27.10.2015

liebe leute, ich mache den antrag mal schriftlich, dass das ganze händchen und füßchen kriegt



passt es so?


an das rektorat der kwpu,


ich beantrage hiermit wegen änderung meines personenstandes (x.x.2015) und der damit verbundenen änderung des vornamens (.x.x.2015) aufgrund medizinisch wie rechtlich anerkannter transidentität (ICD-10 F64.0) die umschreibung meines bachelor-abschlusszeugnisses von der konservatorium wien privatuniversität vom x.x.201x mit dem namen - ehemals - Alter Name auf nunmehr Neuer Name, sodaß mir im weiteren berufsweg keine nachteile wie diskriminierung, vorurteile, zwangsouting u.dgl aus der tatsache erwachsen, dass aktuelles aussehen und rechtsgültig männliches geschlecht nicht den geschlechtsspezifischen merkmalen des am x.x.201x ausgestellten abschlußzeugnisses entsprechen, sowie sämtliche identitätsdokumente - im gegensatz zu dem auf dem bachelorzeugnis aufscheinenden weiblichen vornamen - meine neuen männlichen vornamen aufweisen.



danke, newt
wie ich die übrigen kommentare lese, kann ich keine paragr-affen schöne dranhängen?


RE: zeugnisse - Bonita - 27.10.2015

Lieber Newt,
liest sich ganz gut - beilegen könntest Du dieses von Eva bereits erwähnte/verlinkte PDF: http://transx.at/Lib/Law/BMBF%202014%20Zeugnisse.pdf

Wenn der Rektor erneut ablehnt, würde ich tatsächlich die ebenfalls schon zuvor von anderen erwähnte "Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen (WASt)" um Rat bzw Hilfe bitten...

Alles Gute Smile


RE: Rechtsanspruch auf Zeugnisumschreibung bei Transgender Personen - Elisabeth I. - 27.10.2015

(27.10.2015, 20:15)Mia schrieb: Ich hab gerade mit Fr. Frasl gesprochen, sie sagt da ganz was anderes, blätter mal zurück auf die erste Seite.

Es geht da nicht um Schulzeugnisse, dort ist es problemlos möglich, es geht da um einen Uniabschluss, da ist es was anderes.

Ja, Mia, ist ja schon klar.

Doch dreimal darfst du raten, warum ich das, was ich hier geschrieben habe, genau hier - in diesem Thread und nicht im anderen - geschrieben habe.

Also extra noch einmal: Es geht hier um die Aufregung der Rechten (Effen) vulgo Konservativen um den Erlass. Das hat nix mit dem Individualproblem von nebenan zu tun.


RE: zeugnisse - Mia - 27.10.2015

Völlig falsch.
Also ich hab meine Infos vom Kaisermühlenblues, dort wurde exakt beschrieben wie förmliche Anrede unter Wienern ist.

Man fängt so an: Dere du Wappler oder auch Heast Deppata.

Jaja Fernsehen bildet Smile


RE: zeugnisse - Elisabeth I. - 27.10.2015

(27.10.2015, 20:46)newt schrieb: liebe leute, ich mache den antrag mal schriftlich, dass das ganze händchen und füßchen kriegt

passt es so?

an das rektorat der kwpu,
[... hier gekürzt ...]

danke, newt
wie ich die übrigen kommentare lese, kann ich keine paragr-affen schöne dranhängen?

Mein Rat wäre, es nocheinmal mündlich bei dem netten Herrn zu versuchen, der dir ja offensichtlich ohnehin freundlich gesinnt ist/war und sich mit dem Herumtelefonieren für dich eingesetzt hat.

Lege ihm das, was du hier an verlinkten Informationen bekommen hast vor, namentlich
* Ausdruck der Seite von wien.gv.at (siehe mein Zitat daraus)
* die Presseaussendung der Trans-Austria
* und den BMBF-Erlass von der TransX-Website

Dazu könntest ihm auch den Hinweis darauf geben, wie ich es weiter oben geschrieben habe: "Die Sache ist nämlich mit umgekehrter Fragestellung: Welche Rechtsgrundlage soll die Umschreibung verhindern/verbieten?"

Der Grund, warum ich erstmal zu nochmaligem mündlichen Versuch rate, liegt darin, dass es bei schriftlichem Ansuchen an den Rektor offiziell ist und bei einer Ablehnung es ungleich schwieriger wird das gewünschte Ergebnis zu erreichen, weil der Karren dann schon mal in den Sand gesetzt wurde. Wo es auf dem "amikalen" Weg über den netten Herrn - bei Vorlage der guten Argumente, an die er sich dann anklammern kann - vielleicht denn doch gegangen wäre.

Wenn es wider Erwarten immer noch nichts nützt, würde ich mich - wie auch von Bonita zwischenzeitlich noch einmal angemerkt wurde - wirklich vor weiteren Schritten an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die können das eventuell über den kurzen Dienstweg erledigen lassen, andernfalls dir die weiteren richtigen Schritte raten. Dafür ist die ADSt da.


RE: zeugnisse - Elisabeth I. - 27.10.2015

(27.10.2015, 20:10)Mia schrieb: Für den Uniabschluss bist Du nach wie vor auf den guten Willen des Rektors angewiesen. Minister Mitterlehner, der für die Unis zuständig ist, hat sich bis heute geweigert den Erlass von Ministerin Heinisch-Hosek, der die Umschreibung der Schulzeugnisse regelt, auch für die Unis zu übernehmen.

Will ein Rektor nicht, weil er z. B. transphob ist, hast Du schlechte Karten. Dann hast Du zwar ein passendes Maturazeugnis, aber kein passenden Uni-Zeugnis.

Blöde Sache, aber so ist die ÖVP halt.

Das hat mir gerade die Fr. Angelika Frasl geschrieben, bin mit ihr auf Facebook in Kontakt.

Was dir die Angelika auf fb erzählt ist nett und schön.

Richtig ist natürlich, dass der Heinisch-Hosek-Erlass für die Schulen nicht für den Uni-Bereich anzuwenden ist, der unter der Verantwortung des VP-Ministers Mitterlehner steht.

Wir haben es im konkreten Fall jedoch - wie schon mehrfach hingewiesen von mir u.a. - mit einer Uni zu tun, die nicht dem Mitterlehner-Universum untersteht, sondern (indirekt über die 100%-Tochter-GmbH) der (roten) Stadt Wien. Damit ist notfalls via Antidiskriminierungsstelle eine Weisung der Eigentümerin an die Uni zu erreichen.

Soweit zu den vorliegenden Fakten.

Das mit den schlechten Karten teile ich unter dem Strich jedoch nur bedingt. Die Unis agieren in ihrer Funktion der Urkundenausstellung als Behörde. Damit ist die Verweigerung zur Neuausstellung / hilfsweise: Ausstellung von Duplikaten mit neuem Namen (und soweit sich daraus das Geschlecht ergibt, auch dieses) auf dem Rechtsweg angreifbar.

Es ist wie anno dazumals mit den unsäglichen TS-Erlässen: Derartiges lässt sich über den Verwaltungs- und danach höchstgerichtlichen Weg aushebeln.

Hier also der Weg im Detail:

1. Förmlicher Antrag auf Neuausstellung der Uniabschlüsse, hilfsweise auf Ausstellung von Duplikaten. Gleichzeitig für den Fall der Ablehnung die bescheidmäßige Erledigung beantragen.

2. Bei dann folgend ablehnendem Bescheid, Rechtsmittel (Berufung oder was immer mit Bescheid diesfalls gefordert wird) einlegen.

3. Bei nicht erfolgreicher Berufung folgt der Weg zum Höchstgericht (müsste demnach wohl VwGH sein) und den Bescheid aushebeln lassen. Erfolgswahrscheinlichkeit unter Beachtung der bisherigen Trans*-einschlägigen RSpr von VwGH/VfGH (sowie der von unseren Höchstgerichten auch beachteten deutschen RSpr; z.B. dieses Urteil, das in D wegweisend ist) mE sehr hoch. Danach gäbe es auch Rechtssicherheit für die nachkommenden Fälle.


RE: zeugnisse - newt - 27.10.2015

liebe Elisabeth,



danke, ich verstehe zwar was du meinst aber diese uni ist jetzt kein wespennest
viel eher ist es einfach so dass sie sich in der thematik absolut gar nicht auskennen, da ist es mir wichtig dass für die entscheidungsgrundlage meine worte irgendwie geltung erlangen

hat wenig sinn wenn der erste die hälfte von transident versteht, der zweite nurnoch name geändert, sich zsammreimt aha geheiratet, der dritte dann meint, da gibts kein neues zeugnis...

aber dann vl statt "ich beantrage", "ich ersuche", wenn der text so zu hart klingt...?

in meinen augen ist etwas schriftliches ein fundament
etwas mündliches aber ja wie sagt man das so schön heut zu tage, zu elastisch
auch im verstehen wenn es um komplexe themen geht...
und in einem unibetrieb wird mündliches oft im vorbeirennen besprochen, wenn man den chef am weg zum häusl abfängt, texte jedoch werden wohl noch am ehesten in ruhe bearbeitet.

bissl weiß ich wie es abrennt, weil ich in der studierendenvertretung war, witzigerweise, in der gleichbehandlungskommission Big Grin
nur kenn ich halt den neuen rektor nicht mehr...

aber also bös ist da keiner, nur ratlos weil es einen solchen fall offenbar noch nie gab.


RE: zeugnisse - newt - 27.10.2015

(27.10.2015, 20:58)Bonita schrieb: Lieber Newt,
liest sich ganz gut - beilegen könntest Du dieses von Eva bereits erwähnte/verlinkte PDF: http://transx.at/Lib/Law/BMBF%202014%20Zeugnisse.pdf

Wenn der Rektor erneut ablehnt, würde ich tatsächlich die ebenfalls schon zuvor von anderen erwähnte "Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen (WASt)" um Rat bzw Hilfe bitten...

Alles Gute Smile

danke danke!!

vl noch die Fr Angelika Frasl als kontaktmöglichkeit wenn es fragen gibt, angeben?