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Diskriminierung in der Arbeit ohne Personenstandsänderung (PÄ) - Druckversion

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RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - mrs.moustache - 11.02.2016

Ja manche wirken sicher unsicher aber glaube mir, ich bin sehr selbstbewusst.

Und ich "gebe" mich nicht als transsexuell aus aber wie ohne pä erreichst du, weiblich gegendert zu werden ohne outing in d. Arbeit? Ich war nach drei tagen, in denen mir das männliche pronomen aufgedrückt wurde, schon so weit zu sagen: outing und weibliches pronomen oder kündigen. Generell hast du aber recht- mit pä gibt es keinen grund sich zu outen, es wär eher kontraproduktiv, ist privatsache und joa.. wär auf jeden fall leichter gewesen.

ich halt mich für einen menschen, der sich dezent kleidet und schminkt- Vor dem outing zb nur make up grundierung.
http://m.imgur.com/uezhfIs - so sah das dann am tag nach dem outing aus.


RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - cutecutecute - 11.02.2016

(11.02.2016, 19:12)j-unique schrieb: Und was, wenn ich mir aber überzeugt davon bin, weder Frau (dafür fehlen mir XX-Chromosomen, eine Gebärmutter und sonst noch so ein paar Sachen) noch ein Mann (aus offensichtlichen Gründen) zu sein?

Du musst dich natürlich nicht ins binäre System einordnen aber die Sachen, die du da in Klammer geschrieben hast machen einen Menschen nicht weniger Frau, wenn sie sich so identifiziert.


RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - supernova - 12.02.2016

(11.02.2016, 19:15)mrs.moustache schrieb: ich halt mich für einen menschen, der sich dezent kleidet und schminkt- Vor dem outing zb nur make up grundierung.
http://m.imgur.com/uezhfIs - so sah das dann am tag nach dem outing aus.

Finde dich voll hübsch und natürlich. Mach doch bitte die PÄ und Du wirst keine Probleme mehr haben wirst sehen.


RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - Mike-Tanja - 12.02.2016

(11.02.2016, 13:55)mrs.moustache schrieb: Ich wurde einseitig aus dem dienstverhältnis entlassen.
Sprich es war nicht einvernehmlich, sondern "die zusammenarbeit beendet" vom dienstgeber.
Begründet wurde das anders, ich hab ihnen den grund "geschenkt", da ich zu spät gekommen bin. (Konnte nicht schlafen bzw in der früh aufstehen- da hat sich einfach innerlich was dagegengestell)

Als begründung, dass ich zu spät gekommen bin, habe ich dann schon gesagt, dass mich die konfrontation mit der art von diskriminierung (mir wurde ja auch im direkten gespräch mit der betroffenen gesagt, sie hätte angst vergewaltigt zu werden... ich sei ein mann und nichts anderes) sehr belastet [hat] und ich deswegen zu spät gekommen und nicht ganz so umgänglich bin wie sonst (beleidigungen sind aber bis dahin nicht gefallen) darauf wurde mir gesagt: "... Sie sind zu spät gekommen,..., daher ist die zusammenarbeit von unserer seite aus beendet"

Geh auf jeden Fall zu einer Rechtsberatung (AK). Nicht so sehr, um diesen Job zu behalten (in dem das Betriebsklima für mrs.moustache eventuell unwiderbringlich beim Teufel ist), sondern damit dir keine materiellen Ansprüche entgehen. Z.B. das während laufender Kündigungsfrist weiter zu bezahlende Gehalt. Nur bei einer gültigen Entlassung endet der Gehaltsanspruch mit dem Verlassen der Arbeitsstätte nach dem Ausspruch der Entlassung, und man kann gleich weiter zum AMS marschieren, um sich zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen.

Ich glaube nicht, dass in einem x-beliebigen Job ein einmaliges Zuspätkommen einen gültigen Entlassungsgrund bildet. Schon gar nicht, wenn man, wie hier, Gründe für das Fehlverhalten angeben kann, für die der Dienstgeber mitverantwortlich gemacht werden kann. Entlassungsgründe müssen massiv sein: zur Chefin "Arschloch" sagen, einen Kollegen ohrfeigen, einen Kunden beleidigen, Finger in der Kasse, im Krankenstand beim Feiern in einer Bar gesehen werden, auf Facebook die eigene Firma als "Scheißbude" beschimpfen, etwas in dieser Gewichtsklasse.

Oft sind die Arbeitgeber und Vorgesetzten aber bei der Wortwahl schlampig und reden von einer "Entlassung", wenn sie eigentlich eine Kündigung und sofortige Beurlaubung (= Verbrauch des Resturlaubs) und/oder Dienstfreistellung für den Zeitraum der Kündigungsfrist (= der Dienstgeber verzichtet freiwillig und gegen jederzeitigen Widerruf auf die Anwesenheit der Gekündigten am Arbeitsplatz) meinen.



RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - mrs.moustache - 12.02.2016

War ja alles in der probezeit. Sprich kündigungsfrist, resturlaub ect gibt es hier nicht. Somit ist generell auch die entlassung, mit dem zu spät kommen wohl kein problem.
Es geht mir hier gar nicht um die entlassung- da ich ja bei kündigung 4 wochen kein geld vom AMS bekommen würde.

Es geht mir darum, dass ich zur passiven kündigung gebracht wurde, da mir auf grund meiner geschlechtsidentität unterstellt wird sexualstraftaten zu begehen bzw diese unterstellung, allein auf grund meiner geschlechtsidentitat-welche auch immer diese offiziell sein mag- zu sanktionen mir gegenüber, und damit zu einbußen der lebensqualität und geistiger gesundheit führt.

und das kann es nicht sein. Es kann nicht sein, dass jemand im 21jhd, aufgrund physiologischer gegebenheiten diskriminiert wird.


RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - Mike-Tanja - 12.02.2016

(12.02.2016, 13:24)mrs.moustache schrieb: War ja alles in der probezeit. Sprich kündigungsfrist, resturlaub ect gibt es hier nicht. Somit ist generell auch die entlassung, mit dem zu spät kommen wohl kein problem. [hier gekürzt]

Die Probezeit ist halt rein taktisch nicht der ideale Zeitabschnitt, um in einem Dienstverhältnis die großen und schwerwiegenden Streitfragen zu klären.

(12.02.2016, 13:24)mrs.moustache schrieb: Es geht mir darum, dass ich zur passiven kündigung gebracht wurde, da mir auf grund meiner geschlechtsidentität unterstellt wird sexualstraftaten zu begehen bzw diese unterstellung, allein auf grund meiner geschlechtsidentitat-welche auch immer diese offiziell sein mag- zu sanktionen mir gegenüber, und damit zu einbußen der lebensqualität und geistiger gesundheit führt.

und das kann es nicht sein. Es kann nicht sein, dass jemand im 21jhd, aufgrund physiologischer gegebenheiten diskriminiert wird.

Als imaginäre Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei M.E. Phisto, Crowley & Associates transitiere ich mal kurz die Seiten und möchte schriftlich vorbringen, was ich z.B. einer Beschwerde bzw, einem Prüfungsantrag bei der Gleichbehandlungskommission wegen verbotener Diskriminierung entgegenhalten würde:

Zitat:Das Vorbringen des Antragsstellers bzw. Beschwerdeführers (im Folgenden aus Höflichkeit und Rücksichtnahme: die Beschwerdeführerin) wird bestritten, soweit es in weiterer Folge nicht inhaltlich durch eigenes Vorbringen außer Streit gestellt wird.

Sachverhaltsdarstellung:
  1. Dem Dienstgeber war bei Aufnahme der Beschwerdeführerin bekannt, dass diese an einer psychischen Störung (Diagnose: F-64.0 - Transsexualismus laut ICD-10) leidet, sich selbst als Frau sieht und danach strebt, auch sozial als Frau anerkannt zu werden.
  2. Die Beschwerdeführerin ist aber von den Personenstandsbehörden bisher nicht als Frau anerkannt worden. Ihre vorliegenden Papiere weisen sie als Mann aus.
    Beweis: angeschlossene Seiten aus dem Personalakt der Beschwerdeführerin (Kopie des Personalausweises Nr.****), N*** N***, Dienstvorgesetzte der Beschwerdeführerin, als Zeugin
  3. Der Dienstgeber war im Rahmen seiner Fürsorgepflichten bestrebt, die soziale und gendermäßige Selbsteinschätzung der Beschwerdeführerin zu achten. So wurde ihre äußeres Auftreten in der Frauenrolle (Kleidung, Make-up) akzeptiert; dies ungeachtet der Möglichkeit, dass dies bei Beteiligten (Kunden, Klienten, Kollegen) Erstaunen oder Verwirrung hervorrufen könnte. Der Dienstgeber bekennt sich zum Grundsatz der Gender-Diversität.
    Beweis: wie bisher
  4. Am **. Jänner 2016 kam es jedoch zu einem bedauerlichen Zwischenfall. An diesem Tag erschien gegen 10:00 Uhr Frau A*** A****, eine Arbeitskollegin der Beschwerdeführerin, bei N*** N*** und brachte eine Beschwerde vor. Sie habe die Beschwerdeführerin, nun schon zum wiederholten Male, beim Benützen der Damentoilette beobachtet. Sie wisse aber, dass die Beschwerdeführerin in Wahrheit ein "femininer Mann" sei (den an dieser Stelle gebrauchten, abwertenden Ausdruck wiederzugeben verbietet die Rücksichtnahme auf die Gefühle der Beschwerdeführerin) und ein männliches Geschlechtsteil habe. Sie sei verwirrt, fühle sich durch das Verhalten der Beschwerdeführerin in ihrem Anstands- und Schamgefühl verletzt und in ihrer Intimsphäre durch den Dienstgeber nicht ausreichend vor Belästigungen geschützt (Frau A*** A*** wörtlich: "Dazu gibt es doch getrennte Klos, dass wir Frauen sicher und ungestört sein können, auch bei intimen Sachen, Binden wechseln und so"). Sie sei der Meinung, die Beschwerdeführerin müsse, da sie ein Mann sei, auch die für Männer bestimmte Toilette benützen.
  5. Der Versuch, Frau A*** A*** die besondere Lage der Beschwerdeführerin zu erläutern, blieb leider fruchtlos.
  6. Alle für Dienstnehmer bestimmten Toilettenanlagen an der Arbeitsstätte der Beschwerdeführerin sind nach Geschlechtern geteilt (einschließlich der für Körperbehinderte bestimmten Einrichtungen).
  7. Frau N*** N*** forderte daraufhin die Beschwerdeführerin auf, bis zum Nachweis einer erfolgten Änderung ihres Personenstands die für Männer bestimmten Toilettenanlagen zu benützen.
    Beweis: wie bisher und vorzulegende Baupläne und beizuschaffende Akten des Arbeitsinspektorats; im Bestreitungsfall: durchzuführender Lokalaugenschein
Rechtlich folgt daraus:
  1. Der Dienstgeber ist durch das Gesetz sowohl verpflichtet, die Beschwerdeführerin nicht ungerechtfertigt zu diskriminieren und sie vor solchen Diskriminierungen in seinem Einflussbereich zu schützen, als auch alle Beschäftigten vor Belästigungen (unerwünschtes, unangebrachtes oder anstößiges Verhalten gemäß § 21 Abs. 2 Z 2 GlBG) zu schützen, wozu nach einhelliger Meinungen insbesondere Belästigungen im sexuell-intimen Bereich auch weit unterhalb der strafrechtlichen Schwelle gehören. Eine Vernachlässigung letzterer Schutzpflicht kann insbesondere in dem Fall, dass sich eine solche Gefahr anschließend verwirklicht, für den Dienstgeber schwerwiegende Folgen haben (insbesondere Schadenersatzpflichten gemäß § 26 Abs. 11 GlBG).
  2. Dem Dienstgeber lag eine Beschwerde aus dem Kreis der Belegschaft vor, in der eine Beeinträchtigung der sexuellen Intimsphäre und eine Verletzung des allgemeinen Anstands durch das Verhalten der Beschwerdeführerin behauptet wurde. Die Beschwerde war angesichts des bekannten psychischen Status und des sozialen Verhaltens der Beschwerdeführerin völlig glaubwürdig.
  3. In einer Interessenabwägung zwischen dem Wunsch der Beschwerdeführerin, trotz ihres gesetzlichen Status als Mann in jedem noch so kleinen Detail des Soziallebens in ihrer Frauenrolle erscheinen zu können, und dem Recht des weiblichen Teils der Belegschaft, sich im Intimbereich der Toilettenanlagen in jeder Hinsicht sicher und geschützt fühlen zu können, wurden zweitere Interessen für gewichtiger befunden.
  4. N*** N*** hat daraufhin als Dienstvorgesetzte gerechtfertigt das in Beschwerde gezogene Verbot ausgesprochen.
  5. Der vorliegenden Beschwerde bzw. dem Antrag wäre daher nicht Folge zu geben.

Bitte zur Erinnerung: ich bin nicht die Böse! Ich versuche nur klarzumachen, wie 9 von 10 Rechtsanwälten, die der Dienstgeber engagieren könnte (und der zehnte ist ein ahnungsloser Vollidiot und Bosnigl, der untergriffig argumentieren würde, womit er sich vor der GBK aber ins eigene Knie schießen könnte), die Sache "spinnen" würden. Kühl, knapp, sachlich, alle unbewiesenen G'schichteln betreffend Muslimas und Religion lässt man z.B. weg (wirkt nur unnötig polemisch und polarisierend). Tenor: wir achten Diversität, leider hat die Beschwerdeführerin keine PÄ, es hat eine Beschwerde gegeben, plausible Interessenabwägung, was wiegt's, das hat's, rechtliche Schlussfolgerung - und aus!

Der Dienstgeber hätte dabei mrs.moustache vor allem voraus, dass er jedes noch so kleine Detail seines Vorbringens beweisen kann (A*** A*** und N*** N*** würden selbstverständlich zu seinen Gunsten aussagen), einschließlich eines Urkundenbeweises für das Geschlecht der Beschwerdeführerin. Der Beweis, dass man mrs.moustache dagegen (wörtlich!) auf Grund ihrer Geschlechtsidentität unterstellt habe, Sexualstraftaten zu begehen, wird dagegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu erbringen sein. Jeder Anwalt kann das nach Vernehmung von mrs.moustache oder auch eventueller (weiterer) Zeuginnen und Zeugen so hindrehen, dass dies vielleicht subjektiv so empfunden wurde, aber niemand Entsprechendes objektiv gesagt hat. Grund wird sein, dass jede Beweisperson bei einer offiziellen Aussage bestrebt ist, einen seriösen, nüchternen Eindruck zu hinterlassen, und eventuell gesagte "reschere" Sätze leugnen oder abschwächen wird.

Man wird damit die wahren, vielleicht sogar transphoben Motive der Beschwerde gegen mrs.moustache wohl nicht nachweisen können.

Also bleibt am Ende die von M.E. Phisto, Crowley & Associates dargelegte Interessenabwägung, und die kann niemand als völlig unplausibel, unlogisch oder unbillig verdammen. Man wird keine Behörde in Österreich oder Europa dazu bringen, die Sorgen von Frauen betreffend den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre am Arbeitsplatz als "unzutreffend", "unzureichend" oder "nicht berücksichtigenswürdig" zu bezeichnen. Nicht, wenn das Gegenüber eine Transfrau ohne PÄ ist.



RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - mrs.moustache - 12.02.2016

Wenn ich nach einer juristischen meinung frage, würd ich dich nie als böse darstellen, wenn du mir aufzeigst, wie argumentiert würde. Danke übrigens, dass du dir die zeit nimmst.

Ich dachts mir eigentlich eh, dass es so aussehen wird. Naja dann bleibt mir eh nichts andres übrig, als zu warten bis die pä durch ist bevor ich mir eine arbeit suche.


RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - supernova - 13.02.2016

Tja vor einer PÄ hat man (rechtlich) wohl schlechte Karten. Ich muss aber zugeben, dass ich auch so gehandelt hätte und lieber eine Kündigung in Kauf genommen hätte.


RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - Foxy Lady - 14.02.2016

Hallo Mrs. Moustache,

deine rechtliche Stellung wird sich nach einer PÄ natürlich ändern. Die soziale Anerkennung (und genau darum geht es) hat damit aber leider nichts zu tun, ich spreche aus langjähriger Erfahrung. Es kann weiterhin passieren, dass du auf Ressentiments durch soziales Umfeld bzw. Arbeitskolleggen stößt, wenn du als genetischer Mann erkannt (oder noch viel häufiger ) fremdgeoutet wirst und eine gewisse Anzahl deiner Arbeitskollegen damit nicht zurechtkommt. Dann wird man dich halt nicht kündigen, weil du aufs Damenklo gehst, sondern aus irgendeinem anderen Grund. Es findet sich immer einer, wenn man danach sucht.

Ist halt ein steiniger Weg, den wir zu gehen haben und er wird kaum bequemer, egal ob mit oder ohne GA-OP bzw. Personenstandsänderung.

May the force be with you,
Foxy Knoxy


RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä - Ann Lie - 14.02.2016

Hallo nochmal

Ich will dir noch den Rat geben Mrs Maus beim nächsten Mal vielleicht auch die Probezeit einfach abzuwarten. In der Probezeit kann man ja auch ohne Angabe von Gründen entlassen bzw. gekündigt werden soweit ich weiss. Wenn du mal fix bist, heisst natürlich nicht da man unkündbar ist, fliegst du nicht so leicht raus, schon gar nicht wegen dem Klo. Gut wär wenn du vielleicht auch öffentlich irgendwo reinkommen würdest, ist heute leider schwerer als früher. Denn bei uns würden nicht nur wir beide fliegen sondern der Rest gleich mit wenns nach den Regeln der Privatwirtschaft ginge. Versuchen kannst es ja. Du möchtest ja studieren wenn ich mich richtig erinnere, vielleicht ergibt sich ja was. Dumme Leute wird es immer geben. Das können wir nicht verhindern. Wie bei dir im Job oder bei mir zu Hause.

LG Ann Lie