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Verheiratet und PÄ/VÄ - Druckversion

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Verheiratet und PÄ/VÄ - Dolores - 27.05.2016

Hallo zusammen

Kann mir jemand erklären wie das funktioniert, wenn man verheiratet ist und die PÄ/VÄ vornimmt.
Bleibt die Ehe bestehen oder muss man die Partnerschaft neu eintragen lassen.
Ich lebe in der Schweiz. Das ist vielleicht anders als in anderen Ländern.

Lieber Gruss, Dolores


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Meandra - 28.05.2016

Hallo Dolores,

ich habe dasselbe Problem wie du. Aber mich konnte die Therapeutin beruhigen. In Österreich bleibt es gleich. Wenn ich die PÄ/VÄ vornehme, bleibe ich mit meiner Frau verheiratet. Denn nur der vorherige Zustand ist ausschlaggebend. Aber du lebst in der Schweiz? Da kenne ich die Gesetzeslage nicht.

Lg. Meandra


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Mike-Tanja - 28.05.2016

(27.05.2016, 13:10)Dolores schrieb: Hallo zusammen

Kann mir jemand erklären wie das funktioniert, wenn man verheiratet ist und die PÄ/VÄ vornimmt.
Bleibt die Ehe bestehen oder muss man die Partnerschaft neu eintragen lassen.
Ich lebe in der Schweiz. Das ist vielleicht anders als in anderen Ländern.
Wenn man Onkel Wiki Glauben schenkt, dann ist es in der Schweiz wie in Österreich: eine Ehe wird von einer Personenstandsänderung des Ehemannes von Mann auf Frau nicht berührt und bleibt bestehen, jedenfalls solange, als nicht auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe geklagt wird.


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Dolores - 01.06.2016

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe schon gedacht, dass es in etwa so sein wird. In der Zwischenzeit weiss ich wo ich mich informieren kann und werde dann das Resultat hier posten, dass vielleicht jemand davon profitieren kann.

LG, Dolores


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Dolores - 05.08.2016

Ich bin hier noch die Antwort schuldig:

In der Schweiz darf die Ehe nicht aufgelöst oder in eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden!

Genaueres kann man auch in diesem Artikel nachlesen:
https://www.transgender-network.ch/wp-content/uploads/2011/09/2012_02_01_EAZW_Kein-Operationszwang1.pdf


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Madleine - 31.08.2016

Das pdf lädt nicht runter bei mir?

Kannst du das nochmal erklären?

" In der Schweiz darf die Ehe nicht aufgelöst oder in eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden!"

dh. PÄ ist in der Schweiz für Verheiratete nicht möglich, oder was?

lg


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Mike-Tanja - 31.08.2016

(31.08.2016, 01:46)Madleine schrieb: Das pdf lädt nicht runter bei mir?

Kannst du das nochmal erklären?

" In der Schweiz darf die Ehe nicht aufgelöst oder in eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden!"

dh. PÄ ist in der Schweiz für Verheiratete nicht möglich, oder was?
Ich glaube, das war nur so gemeint, dass die Behörden (wer immer in der Schweiz dafür zuständig ist) eine Ehe anlässlich einer PÄ nicht auflösen oder in eine EP umwandeln können.

In Österreich war es ja so, dass in der bösen alten Zeit die Personenstandsbehörden angewiesen waren, einen Trans-Menschen vor die Alternative zu stellen: Scheidung oder Verzicht auf die PÄ (weil § 28 Ehegesetz eine "Amtswegige" , d.h. eine Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwalts, nicht hergibt). Diese Praxis hat der Verfassungsgerichtshof dann 2006 durch die Entscheidung VfSlg 17849/2006 abgestellt. Die ist also erst zehn Jahre vorbei, die böse alte Zeit. Sollte man fast feiern!  Whew Smile



RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Eva_Tg - 01.09.2016

(31.08.2016, 20:36)Mike-Tanja schrieb:
(31.08.2016, 01:46)Madleine schrieb: Das pdf lädt nicht runter bei mir?

Kannst du das nochmal erklären?

" In der Schweiz darf die Ehe nicht aufgelöst oder in eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden!"

dh. PÄ ist in der Schweiz für Verheiratete nicht möglich, oder was?
Ich glaube, das war nur so gemeint, dass die Behörden (wer immer in der Schweiz dafür zuständig ist) eine Ehe anlässlich einer PÄ nicht auflösen oder in eine EP umwandeln können.

In Österreich war es ja so, dass in der bösen alten Zeit die Personenstandsbehörden angewiesen waren, einen Trans-Menschen vor die Alternative zu stellen: Scheidung oder Verzicht auf die PÄ (weil § 28 Ehegesetz eine "Amtswegige" , d.h. eine Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwalts, nicht hergibt). Diese Praxis hat der Verfassungsgerichtshof dann 2006 durch die Entscheidung VfSlg 17849/2006 abgestellt. Die ist also erst zehn Jahre vorbei, die böse alte Zeit. Sollte man fast feiern!  Whew Smile

Ähnliches Spiel wie in Deutschland. Genauer gesagt war es sogar im TSG verankert: § 8 Abs. 1 Nr. 2 (Erfordernis der Ehelosigkeit). Wurde erst 2009 vom Verfassungsgericht gekippt.
Somit könnte man antworten: Ja, vor 2009 war in Deutschland die PÄ für Verheiratete nicht möglich.
Man hatte also die Wahl entweder die Scheidung einreichen oder auf die PÄ verzichten.

Zum Glück ist das inzwischen kein Problem mehr und sei es auch nur dadurch das der Staat keine rechtliche Handhabe mehr hat.
Damit entwickelt sich das aber zunehmend zum Politikum, der Staat kann zwar gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung untersagen, aber eine geschlossene Ehe zwischen zwei dann (nach der PÄ) gleichgeschlechtlichen Partnern akzeptiert er.
Diese Ausnahmeregelung ist natürlich ein Argument für die Öffnung der Ehe für alle und wird auch immer wieder von verschiedenen Leuten angeführt.

Ich denke auch, dass die Praxis in der Schweiz genauso ist wie in Österreich und Deutschland; wenn ein Ehepartner den Personenstand wechselt bleibt die Ehe unberührt bestehen. Auch wenn man dann eine Ausnahme schafft.


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Dolores - 05.09.2016

(31.08.2016, 01:46)Madleine schrieb: Das pdf lädt nicht runter bei mir?

Kannst du das nochmal erklären?

" In der Schweiz darf die Ehe nicht aufgelöst oder in eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden!"

dh. PÄ ist in der Schweiz für Verheiratete nicht möglich, oder was?

lg

Das PDF Dokument kannst Du auch so finden:
Gehe auf die Internetseite http://www.trangender-network.ch.
Dort findest Du den Link Recht.
Auf dieser Seite wählst Du das Thema 4. Änderung Geschlechtseintrag.
Im Text findest Du Rechtsauskunft EAZW.
Dort draufklicken, dann bekommst Du das Dokument.

Es ist so, wie es Mike-Tanja und Eva_Tg beschrieben haben.

Lieber Gruss, Dolores


RE: Verheiratet und PÄ/VÄ - Eva_Tg - 05.09.2016

Zu was Absurditäten das ganze führt, habe ich erst vor kurzem erlebt.
Mir ist aufgefallen, dass meine Steuerklasse nicht stimmt, also habe ich beim Finanzamt nachgeharkt und dort erfahren, dass die niemals eine Meldung über eine Änderung des Familienstandes bekommen haben. Also weiter zum Standesamt, auch hier wurden meine Frau und ich in den Akten wieder als ledig geführt. Wir konnten zwar unsere Eheurkunde vorlegen, trotzdem wurden wir für die Änderungen zum Bürgerbüro des Rathauses geschickt. (Ich fühlte mich ein wenig wie Asterix.)
Dann im Rathaus, wurden wir erstmal aufgeklärt, zwar passieren diese Aktuallisierungen nach der Eheschließung alle automatisch, aber da der zuständige Standesbeamte nicht selbst die Daten in das System eingibt, sondern nur eine Meldung an den zuständigen Sachbearbeiter schickt, ist das wohl auf diesem Kommunikationsweg verloren gegangen. (Hm, warum passiert sowas Unmögliches, wie das Versagen der deutschen Bürokratie ausgerechnet mir?)
Aber diesen kleinen Fehler könne man ja schnell korrigieren, wir hatten ja die Eheurkunde dabei, man bräuchte das ja nur schnell nachtragen. Bis die Technik ins Spiel kam, alle Akten werden ja auch nur noch elektronisch geführt. Ich inzwischen weiblich und meine Frau ja auch weiblich und die Software sperrt sich dagegen zwei gleichgeschlechtliche Parnter zu verheiraten. Weil meine PÄ wurde ja pflichtgetreu durchgeführt.
Zum Glück zählt eine amtliche Urkunde immernoch mehr als ein Software-Algoritmus und man hat sich eine Lösung für das Problem einfallen lassen. Jetzt ist die Eheschließung und die PÄ im System und die Daten sollten dann auch irgendwann beim Finanzamt ankommen.
Die Klärung hat uns ja auch nur einen ganzen Nachmittag gekostet, nur weil damals irgendwer seine Arbeit nicht gemacht hat und ich inzwischen meine PÄ habe. Über sowas kann ich mich doch schon aufregen.