FFS_ Kostenerstattung - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: FFS_ Kostenerstattung (/showthread.php?tid=3703) |
FFS_ Kostenerstattung - Jasmin Viktoria - 21.01.2017 http://hormonmaedchen.de/2013-ffs-kostenerstattung/ An alle Mädel die die FFS machen wollen,, gibt es ein Grundsatz - Urteil zur Übernahme dieser Kosten. Wie es in Österreich und Schweiz aus sieht weis ich noch nicht. Bin aber an Infos sammeln. Doch das Urteil kann unter der oben genanntem Adresse herunterladen, durch lesen und verwenden.V Viel Spaß dabei und einschüchtern lassen gilt nicht. Alles liebe und Gute Jasmin Viktoria RE: FFS_ Kostenerstattung - Mike-Tanja - 22.01.2017 (21.01.2017, 16:48)Jasmin Viktoria schrieb: http://hormonmaedchen.de/2013-ffs-kostenerstattung/Als Präzedenzfall allerdings nur bedingt geeignet. Das Landessozialgericht Baden-Würtemberg als Berufungsgericht ist einerseits kein Oberstgericht, andererseits bekräftigt es die bestehende (oberstgerichtliche) Rechtsprechung und betont, nur in diesem einen Fall habe sich das Gericht durch persönlichen Augenschein vom "Krankheitswert" des Aussehens der Klägerin überzeugen lassen. Zitat:Die Klägerin hat im Laufe des Verfahrens geltend gemacht, wenn sie sich morgens im Spiegel anschaue, dann schaue sie ein Mann an. Diesen Eindruck teilt der Senat. Trotz weiblichem Körper, Barthaarepilation und weiblicher Frisur enthält das Gesicht der Klägerin noch männliche Züge, die sogleich auffallen und im nicht übersehbaren Widerspruch zum gewollten weiblichen Erscheinungsbild stehen. [....] Dem Sozialgericht ist grundsätzlich zuzustimmen, dass es keine Norm dafür gibt, wie ein weibliches Gesicht auszusehen hat bzw. welche Merkmale ein Gesicht als besonders männlich oder weiblich wirken lassen, im konkreten Fall der Klägerin führen abstrakte Überlegungen solcher Art jedoch nicht weiter. Im hier zu entscheidenden individuellen Einzelfall waren die Richter des Senats nach dem in der mündlichen Verhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck von der Klägerin der Überzeugung, dass sie von einem männlich wirkenden Gesicht angeschaut wurden, das im nicht übersehbaren Widerspruch zu der von der Klägerin gewünschten weiblichen Persönlichkeit steht. (21.01.2017, 16:48)Jasmin Viktoria schrieb: Wie es in Österreich und Schweiz aus sieht weis ich noch nicht. Bin aber an Infos sammeln. [hier gekürzt]Die materielle und verfahrensmäßige Rechtslage in Österreich ist sehr ähnlich der ein Deutschland. Bisher ist es aber meines Wissens noch niemandem in Österreich gelungen, eine Übernahme der Kosten einer FFS durchzusetzen. RE: FFS_ Kostenerstattung - Eva_Tg - 22.01.2017 Sprich es ist eine Einzelfall-Entscheidung. Man kann es jahrelang versuchen, ob man nicht irgendwo ein paar Richter findet, die den eigenen Eindruck teilen. Klingt nicht so, als wenn das wirklich ersterbenswert ist. Ich würde das jetzt eher als Druckmittel sehen: Entweder ihr bezahlt freiwillig oder wir führen ein jahrelanges Verfahren, das ihr wahrscheinlich verlieren werdet. So wie es in Deutschland schon passiert ist. RE: FFS_ Kostenerstattung - Mike-Tanja - 22.01.2017 (22.01.2017, 08:45)Eva_Tg schrieb: [hier gekürzt]Das stimmt (ich vermute, die Krankenkasse hat keine Revision versucht, weil sie keine öffentliche Diskussion riskieren wollte). Das von Jasmin Viktoria zitierte Berufungsurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist in gewisser Hinsicht eine Billigkeitsentscheidung bzw. ein Appell an andere Gerichte: "Schaut auch die Klägerin genau an, und folgt eurem Gefühl und eurem Herzen!" Das ist zwar einerseits menschlich schön, ist andererseits aber keine juristische Argumentation. Das Gericht hat die Auslegung der deutschen Sozialgesetze (insbesondere § 27 des 5. Buchs des deutschen Sozialgesetzbuchs - SGB V) nicht verändert. Es hat einfach den Sachverhalt verschoben, indem es gesagt hat: "Wer so ausschaut, ist krank und verdient Hilfe." Hat aber einen großen Haken: das schafft keine Rechtssicherheit, da es, wenn man versucht aus der Entscheidung einen Leit- oder Rechtssatz zu bilden, allein auf den Blick der Richter/innen ankommt, die den Daumen heben oder senken müssen. Wenn man es polemisch formulieren möchte: der Gerichtssaal als Laufsteg für einen Hässlichkeitswettbewerb. Bist du als Frau hässlich genug, männlich-kantig vielleicht, gewinnst du eine OP. RE: FFS_ Kostenerstattung - Jasmin Viktoria - 22.01.2017 Hallo Mike-Tanja, ich habe darauf hin auch meinen Antrag gestellt und wurde auf Grund meiner Krankheit auch genehmigt, werde meine Kasse (Barmer) fragen ob dies bei ihnen die Regel ist oder wird. Egal welche Antwort ich dann erhalte werde ich sie hier bekannt geben. Eventuell unter welchen Voraussetzungen. Denn das will ich nun schon wissen und werde gegebenen Falls meine Anwälte drauf ansetzen. Noch mal Danke schön für die Info und ich schau was da weiter zu machen ist. Alles lieb und schöne Jasmin Viktoria RE: FFS_ Kostenerstattung - Eva_Tg - 23.01.2017 (22.01.2017, 12:50)Mike-Tanja schrieb:(22.01.2017, 08:45)Eva_Tg schrieb: [hier gekürzt]Das stimmt (ich vermute, die Krankenkasse hat keine Revision versucht, weil sie keine öffentliche Diskussion riskieren wollte). Das von Jasmin Viktoria zitierte Berufungsurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist in gewisser Hinsicht eine Billigkeitsentscheidung bzw. ein Appell an andere Gerichte: "Schaut auch die Klägerin genau an, und folgt eurem Gefühl und eurem Herzen!" Man braucht es noch nicht mal polemisch formulieren, es ist doch schon an sich paradox. Man muss andere davon überzeugen das man krank ist, obwohl man Transidentität nicht als Krankheit versteht. Auch wenn man die Argumentation umdreht, wird es nicht besser: Weil man transident ist und auch noch Pech hat aus der Norm zu fallen, braucht man medizinische Hilfe, wäre man nicht transident würde man nicht aus der Norm fallen und bräuchte auch keine Hilfe. Das ganze ist sehr paradox und dann kommt auch noch das persönliche Empfinden der Richter hinzu. Denn er möchte nun zweifelsfrei festlegen, wann ein Frauengesicht nicht mehr der Norm entspricht? Ich denke, man kann in der Begründungen noch so viel schreiben, letztlich steckt doch irgendwo eine Spur Mitleid/Mitgefühl im Urteil. Ob sich das für eine Wiederholung eignet wage ich doch zu bezweifeln. Ich glaube auch nicht, dass der Sache juristisch beizukommen ist, sondern nur (gesundheits)politisch, indem nämlich solche Eingriffe in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Das würde mehr Rechtssicherheit schaffen als solche Einzelurteile. Und es spricht ja nichts dagegen, die Leistungen so auszuformulieren, dass bei Transidentität im Bedarfsfall auch solche Eingriffe übernommen werden müssen. Wenn die HRT keine sichtbare Veränderung bringt und die Betroffene psychisch darunter leidet, dann sollten die Kassen das als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen. RE: FFS_ Kostenerstattung - Mike-Tanja - 23.01.2017 (23.01.2017, 19:10)Eva_Tg schrieb: [hier gekürzt, Hervorhebung von Mike-Tanja]Problem: ein auf dem Gesetz beruhender Leistungskatalog muss sowohl dem Verfassungsgebot der Gleichheit vor dem Gesetz entsprechen (er darf also bspw. nicht lauten:"Transfrauen [Diagnose F-64.0] haben Anspruch auf eine FFS") und darf andererseits nicht so weit formuliert sein, dass er eine Lawine von Kostenansprüchen über die Kassen hereinbrechen lässt (er darf also bspw. auch nicht lauten: "Jede Frau, deren Gesicht nicht den Durchschnittsmaßen einer Frau gleichen Alters entspricht, hat Anspruch auf eine plastisch-chirurgische Korrektur"). Die Kassen haben natürlich berechtigte Sorgen, dass über diesen Umweg ein Einfallstor für Ansprüche auf Leistungen der plastischen Chirurgie aufgemacht wird, für die die Kassen jetzt regelmäßig nur in Ausnahmefällen (Entstellungen u.dgl.) zahlen müssen. Denn wenn man Transfrauen die FFS bezahlt, gibt es wenig sachliche Gründe, einer Cisfrau, die Depressionen o.ä. wegen ihres Aussehens nachweisen kann, z.B. eine Nasenkorrektur auf Rechnung der Kasse zu verweigern. RE: FFS_ Kostenerstattung - Eva_Tg - 23.01.2017 Deswegen sagte ich gesundheitspolitisch, das kann man auch auf anderen Ebenen als der gesetzgebenden erreichen. In dem Bereich gibt es genug Möglichkeiten, Massnahmen in den Katalog aufzunehmen, die zu einer Verbesserung führen könnten. Das ist alles nur eine Frage der Bereitschaft der beteiligten Institutionen. |