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DE/RLP: Transsexuelle sollen ihren Namen einfacher ändern können - Bonita - 13.05.2017

https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Transsexuelle-sollen-ihren-Namen-einfacher-aendern-koennen/-/id=47428/did=4413126/1lm143z/

Zitat:3.5.2017

Transsexuelle sollen ihren Namen einfacher ändern können

Wer transsexuell ist, möchte häufig auch offiziell den eigenen Namen passend zum Geschlecht ändern. Zurzeit ist das ein regelrechter Spießrutenlauf. Das Bundesland Rheinland-Pfalz möchte es Transsexuellen nun leichter machen.

Den eigenen Vornamen offiziell zum anderen Geschlecht wählen – für viele Transsexuelle ist das ein wichtiger Schritt. Doch bislang macht das Gesetz ihnen das Leben schwer: Das Gesetz aus den 1980er Jahren verlangt, dass zwei unabhängige Gutachter darüber befinden, ob jemand wirklich transsexuell ist und ob sie oder er bei dem Geschlecht bleiben wird.

Gutachtertermin ein „entwürdigender Spießrutenlauf“
„Wir möchten diese Pflicht abschaffen, da sie für die betroffenen Menschen oft zum Spießrutenlauf wird, den sie als entwürdigend erleben“, sagt Integrationsministerin Anne Spiegel von den Grünen. Rheinland-Pfalz möchte das Transsexuellengesetz entsprechend ändern und wird am 12. Mai einen neuen Entwurf dafür im Bundesrat vorlegen. Denn das derzeitige Gesetz sei laut eines Gutachtens „einfach nicht mehr zeitgemäß“.

Von dieser Gesetzesänderung profitieren könnten laut Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, 60.000 bis 100.000 Menschen, die sich als transsexuell definieren.



RE: DE/RLP: Transsexuelle sollen ihren Namen einfacher ändern können - Meandra - 13.05.2017

Da muss etwas passieren. Weil ich finde das in Deutschland eine reine Schikane und Geldverteilungsaktion an unterbeschäftigte Gutachter. Obwohl in Österreich auch die Bürokratie herrscht, ist die Namensänderung schnell und kostengünstig erledigt. Ich hatte PÄ und NÄ in 3 Wochen fixiert gehabt. Also da sind wir schon fortschrittlicher im Behördenlauf.


RE: DE/RLP: Transsexuelle sollen ihren Namen einfacher ändern können - Mike-Tanja - 14.05.2017

!
(13.05.2017, 11:04)Meandra schrieb: Da muss etwas passieren. Weil ich finde das in Deutschland eine reine Schikane und Geldverteilungsaktion an unterbeschäftigte Gutachter. Obwohl in Österreich auch die Bürokratie herrscht, ist die Namensänderung schnell und kostengünstig erledigt. Ich hatte PÄ und NÄ in 3 Wochen fixiert gehabt. Also da sind wir schon fortschrittlicher im Behördenlauf.
Die Ansätze waren in Österreich und Deutschland halt grundverschieden. In Deutschland wollte man beim Beschluss des TSG Rechtssicherheit schaffen und einen systematischen, fairen aber nicht allzu leichten Weg zur Änderung der amtlich beurkundeten Geschlechtsrolle schaffen. Gleichzeitig wollte man aber betonen, dass dieser Weg eine große Ausnahme und allerletzte Chance sein sollte. Nur wer bereit war, sich mehrfach psychiatrieren zu lassen und buchstäblich seine Genitalien zu "opfern" (aus der Sicht des Normalo-Heteros betrachtet, wohlgemerkt!), sollte die "große Lösung" bekommen. Damit Menschen wie ich gar nicht auf den dummen Gedanken kommen, so etwas anzustreben! Sad

Damals, 1980, war das TSG eine revolutionäre und fortschrittliche Lösung, heute ist es, wie Meandra geschrieben hat, zu einer Einkommensquelle für einschlägig spezialisierte Gerichtssachverständige und zur unnötigen Aktenführungs- und Arbeitslast für die deutschen Amtsgerichte (in Wahrheit entscheiden eh die Gutachter) degeneriert. Die bösesten Klauseln hat das deutschen Bundesverfassungsgericht zwar inzwischen "herausgeschossen", aber das Verfahren läuft immer noch so ab, als ginge es um Leben, Tod und das Weiterbestehen das nationalen deutschen Genpools. Grin

In Österreich hat man das pragmatisch gelöst. Weil die einschlägige Klausel im österreichischen Personenstandsrecht so verstanden werden konnte und kann, dass sie auch die Beurkundung nachträglich eingetretener Änderungen zulässt, ist die PÄ auf der standesamtlich-administrativen Schiene geblieben. Dafür mussten einige ähnliche Hindernisse wie in Deutschland, die man per Erlass in den Weg gestellt hat (Scheidungszwang, OP-Zwang), durch Gerichtsverfahren aus dem Weg geräumt werden. Aber Erlässe sind eben flexibler und leichter zu "knacken" als Gesetze. Was auf diesem Weg nicht geändert werden kann, ist die lästige Zuständigkeit verschiedener Verwaltungsbehörden (Personenstandsbehörde/Standesamt/Gemeinde des Geburtsorts für PÄ und Bezirkshauptmannschaft des Wohnorts für NÄ), außer beide fallen zusammen, was es aber nur in Statutarstädten und der Bundeshauptstadt Wien geben kann. Die ist gesetzlich festgeschrieben. Die Vorlage irgendwelcher Gutachten oder Stellungnahmen ist dagegen nirgends festgeschrieben. Wie kompliziert das Ermittlungs- und Beweisverfahren für eine PÄ sein muss, in dieser Frage gibt es m.E. durchaus noch Spielraum.

Die "Futterkrippe" für einschlägige Berufe gibt es in Österreich freilich auch; sie nennt sich "Behandlungsempfehlungen".