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PÄ/NÄ Doppelstaatsbürger Österreich/Deutschland - Nici - 14.10.2017 Nachdem ich jetzt hier im Forum nichts gefunden habe und es auch schwierig ist an Informationen zu kommen, möchte ich Euch mal kurz was zum Thema (Vor-)Namensänderung und Personenstandsänderung bei Doppelstaatsbürgerschaft D/AUT berichten: Normalerweise müssen Deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der BRD obiges übers Amtsgericht ändern lassen. (Auswärtige lebende übers Amtsgericht in Berlin) Was aber eine Challenge für alle (Behörden in D+AUT und meine Wenigkeit) war ist der Umstand wen man beide Staatsbürgerschaften hat. Falls jemand von Euch vor dem selben Problem steht: Namensänderung und Personenstandsänderung erst in AUT machen lassen (dauert normal nicht lange). Danach bekommt man den rechtsgültigen Bescheid der Namensänderung. Problem bei diesem Bescheid: Damit können Behörden in D nur den (Vor-)Namen ändern aber nicht den Personenstand. Warum? => auf dem Bescheid steht der Vorgang in AUT nicht, weil es den Behörden in AUT klar ist. Für die Behörden in D benötigt man den erweiterten ZMR Auszug, plus Bescheid plus neuen Staatsbürgerschaftsnachweis. Damit kann das Standesamt in D aufgrund eines Abkommens zwischen D und AUT alles ändern. Wer Kontaktdaten in München braucht, grad mir schreiben. |