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VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Druckversion

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VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Mike-Tanja - 17.10.2017

Für eine kleine Sensation hat der heute veröffentlichte Beschluss des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gesorgt (Medieninformation vom 17.10.2017), die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Trennung in heterosexuelle Ehe und homosexuelle Eingetragene Partnerschaft (EP) zu prüfen: Beschluss vom 12. Oktober 2017, GZ: E 230-231/2016-27.

Bemerkenswert ist vor allem die Breite des Prüfungsbeschlusses. Da der VfGH, der in dieser Frage sonst sehr zurückhaltend ist, beschlossen hat, die Verfassungsmäßigkeit des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes (EPG) zur Gänze zu prüfen, erschließt sich meiner Einschätzung nach die Neigung der Höchstrichter/innen, das EPG gleich zur Gänze zu kassieren und die Ehe durch Aufhebung der Worte "verschiedenen Geschlechts" in § 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen (da ergäben sich dann aber ein paar Übergangsprobleme - was passiert mit "Verpartnerten", wenn das EPG wegfällt? -, die der VfGH vermutlich nicht selbst beheben kann).

Ob das so kommt, ist noch nicht entschieden. Ich bin aber trotzdem sehr überrascht, denn erst in den Erkenntnissen (Urteilen) vom 29.9.2011, VfSlg 19492/2011 (Kurzfassung in RIS-Rechtssatz) und vom 9.10.2012, VfSlg 19682/2012, hat der VfGH die gleichen Fragen verneint. Allerdings waren es damals in einem der Anlassfälle Heteros, die eine EP eingehen wollten. Seither bin ich davon ausgegangen, dass der VfGH eine materielle Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Partnerschaft für ausreichend erachtet, Leitsatz aus VfSlg 19682/2012: "Keine Bedenken gegen die Regelungen über die Beschränkung des Zugangs zur Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare sowie die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft im Hinblick auf den diesbezüglichen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers." 

Es wäre erstaunlich, wenn der VfGH nun schon nach so kurzer Zeit seine Ansicht wieder ändert. Gleichzeitig wird dieser Beschluss die Nachbesetzung der demnächst freiwerdenden Richterstellen im VfGH (darunter der Präsident) unter Garantie zu einem wichtigen Punkt auf der Agenda einer möglichen Schwarztürkis-Blauen Bundesregierung machen. Undecided



RE: VfGH: Kommt "Ehe für alle" nun doch? - Mike-Tanja - 25.11.2017

Der VfGH hat das Gesetzesprüfungsverfahren gleich wieder auf die Tagesordnung seiner Dezembersession gesetzt (Medieninformation vom 23.11.2017), die gerade begonnen hat.

Das könnte (Spekulation!) heißen, dass der Gerichtshof das Verfahren ungewöhnlich schnell durchziehen möchte, bevor das Höchstgericht durch das Ausscheiden von drei Mitgliedern (von 14) mit Jahresende und die damit bevorstehenden Nachbesetzungen möglicherweise eine konservativere Zusammensetzung haben könnte.

Vielleicht wird das Ganze aber auch einfach wieder nur vertagt.  Undecided



RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Mike-Tanja - 05.12.2017

Es steht eh schon im geänderten Betreff des Themas. Clap

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gestern jene Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), die Ehe und eingetragene Partnerschaft (EP) jeweils nur auf heterosexuelle und homosexuelle Paare beschränkt haben, als verfassungswidrig (gleichheitswidrig-diskriminierend) aufgehoben. Es wird also in Zukunft zwei, wenn auch nur sehr marginal unterscheidbare Formen des rechtlich-anerkannten paarweisen Zusammenlebens geben. Falls sich der Gesetzgeber nicht entschließt, die EP wieder ganz abzuschaffen (was der VfGH offenbar auch erwogen hatte, dann aber, m.E. völlig zu Recht, als zu weitgehend verworfen haben dürfte).

Interessant ist auch, dass der VfGH sofort an die Öffentlichkeit gegangen ist (Pressemitteilung vom 5.12.2017). Offenbar hat man gerade noch höflichkeitshalber die Zustellung am Ballhausplatz Nr. 2 (per Boten?) nach blitzartiger Ausfertigung der gestern beschlossenen Entscheidung abgewartet.

Bin gespannt, welche politischen Reaktionen jetzt kommen!


RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Bonita - 05.12.2017

Hat wohl damit zu tun, dass alsbald ausscheidende Höchstrichterinnen wohl (tw) mit "blauen" nachbesetzt werden - und die wären dann ja wohl eher nicht dafür zu gewinnen...


RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Patricia1975 - 05.12.2017

Für Freiheit, Gleichheit, Schwesterlichkeit!

Hasta la victoria siempre!!

Viva la Revolucion!!!


RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Eva_Tg - 05.12.2017

Gut, dann braucht niemand mehr rumjammern, dass er/sie alleine ist... dann kriegen die endlich alle einen Ehepartner zugeteilt. Smile


RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Kosmonautin - 05.12.2017

(05.12.2017, 15:38)Eva_Tg schrieb: Gut, dann braucht niemand mehr rumjammern, dass er/sie alleine ist... dann kriegen die endlich alle einen Ehepartner zugeteilt. Smile

Gibts keinen Thread für Schaufensterpuppen wo du dich austoben kannst?


Eine wunderbare Neuigkeit und sehr unerwartet, auch wenns HIER vielen eh nix hilft oder wenig bringt. Wenigstens stimmt die Richtung. (Vorbildwirkung durch den Staat etc.)


RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Mike-Tanja - 05.12.2017

Moderationshinweis: Ein Posting ohne jeden Bezug zur Sache ist in die Streitecke gewandert. Dort können die, die es brauchen, von uns aus weitermachen - keine Empfehlung der Forumsleitung!


RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Patricia1975 - 05.12.2017

Man kann ja nie wissen, was so nach einer Scheidung passiert - vielleicht heirat ich ja doch noch mal. Dann wirds aber ein strahlend weisses enges Brautkleid ;-)


RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - Patricia1975 - 05.12.2017

Da muss ich ihr recht geben - wenn schon dann gleiche Pflichten für alle.

Achja - damits zum Thema auch passt. Ich bin ja ein klein wenig in die deutsche Verkäuferin meines Esprit-Shops verknallt. Heißt auch Patricia. Na das wär ein schönes Hochzeitsbild dann ab 2019 ;-)