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Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Druckversion

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Angelika - 15.06.2012

Danke.


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - wildehilde - 15.06.2012

Sage nichts mehr zu diesem Thema,ist eine Depatte,welche mir nicht hilft.
Die Anrede,hatte im Dez,den ersten Krach mit Ihr,
doch sie hat es nicht gelernt,sich korekt zu verhalten.


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Ulli - 15.06.2012

Warte doch einfach das Gespräch mit Sarah-Michele ab, auch wenn man da schon ungeduldig werden kann - verstehe ich. Danach könnt Ihr dann entscheiden, welche die richtige Strategie sein soll!


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - jasminchen - 16.06.2012

Manchmal benutzen die Therapeuten die falsche Anrede vielleicht absichtlich?
Meine hat sich sehr bemüht gar keine Anrede zu verwenden.


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Angelika - 18.06.2012

Mag sein. Es könnte ja sehr viel davon abhängen wie man/frau drauf reagiert. Nur das kann es ein- maximal 2-mal sein. Danach halte ich es für Ignoranz und Diskriminierung.


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Lara K - 10.09.2012

kurze Frage: die Gutachten zur Personenstandsänderung kann ich auch für die OP verwenden? oder muss ich da nochmal 2 neue machen lassen?


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - wildehilde - 10.09.2012

Die Frage,ist wo du zu Hause bist in der BRD oder Östereich.
Da gibt es grafierente unterschiede schon alleine bei der Pä
Wir brauchen dafür kein Gutachten.


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Angelika - 10.09.2012

Lara, da Du in Deutschland lebst, nehme ich mal an, dass Du auch deutsche Staatsbürgerin bist.

In diesem Fall gilt für Dich hinsichtlich der PÄ und er VÄ das TSG. Ob die entsprechenden Gutachten auch für die Bewilligung der Kostenübernahme der GA-OP durch Deine KK reichen, kann ich nicht sagen. Das Beste wird wohl sein, wenn Du ganz einfach bei Deiner KK oder beim MdK nachfragst.


RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Mike-Tanja - 11.09.2012

(10.09.2012, 21:16)Lara K schrieb: kurze Frage: die Gutachten zur Personenstandsänderung kann ich auch für die OP verwenden? oder muss ich da nochmal 2 neue machen lassen?

Das Gutachten für die PÄ soll 1. dem zuständigen Amtsgericht etwas beweisen (Nicht-Übereinstimmung von Identitätsgeschlecht und Registergeschlecht), das Gutachten für die OP soll 2. den Chirurgen absichern, d.h. im Fall der Fälle beweisen, dass er sich davon überzeugt hat, dass die Patientin keine spinnerte Simulantin ist, bevor er an ihren primären Geschlechtsmerkmalen herumschneidet.

Also könnte es darauf ankommen, dass nicht zu viel Zeit zwischen 1. und 2. vergeht. Ärzte möchten regelmäßig aktuelle Befunde sehen.



RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - Lara K - 11.09.2012

danke für euere Antworten Smile