Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) (/showthread.php?tid=5269) Seiten:
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Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Rina - 22.01.2020 Hey ! ich wollte eigentlich heute einen Antrag zum zuständigen Amt schicken, habe mich aber mal schlau gelesen und jetzt ist die komplette Motivation dafür weg... Wollte einmal nachfragen ob es einen besseren weg gibt ? hat jemand vielleicht Tipps für mich ? oder muss ich tatsächlich - Amt schreiben, zwei Gutachten machen + Trans Lebenslauf + unangenehme fragen beantworten die mit meiner Namensänderung so gut wie nix zu tun haben + Geld, vieeel Geld zahlen, selbst mit einen Kosten Antrag... allein wenn ich daran denke kommen mir die Tränen es kommt ja noch mehr auf einen zu ! wie das vorsprechen beim Amt, die langen Wartezeiten dazwischen und die Ungewissheit auf Erfolg... bla bla bla ! Ich habe dafür weder Geld noch nerven oder sonst was !!! gibt es wirklich nur diesen Weg ? kann doch nicht sein oder ? Wollte ja eigentlich auch die gaOP beantragen, mich drum kümmern, mein Psychotherapeut meinte aber ohne die zwei Gutachten hätte ich keine gute Karten.. hmpf RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - transgirlSophia - 22.01.2020 hey Rina Lass den Kopf nicht hängen! Sieh mal, du hast es alleine schon so weit geschafft. Wenn du wirklich hinter dir selbst stehst, dann kriegst du die PÄ auch hin! Es ist wirklich eine Schande für unser Land, dass uns selbst eine Kleinigkeit wie die Namensänderung so unglaublich schwer gemacht wird! Es ist doch auch ohne umständliche Gerichtsverfahren und Gutachter schon sehr schwer für uns Das wird ein harter und langer Weg für uns alle Bitte gib nicht auf. Fokussiere dich auf dein neues Leben das du bekommen kannst, das gibt dir die Kraft weiterzumachen lg Sophia ()_() (o.o) Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg! '('')('')' RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Rina - 22.01.2020 Huhu, danke dir meine Freundin hilft mir da jetzt ganz doll, es wird also.. ich mag deinen Namen, möchte meinen zu Sophie ändern lassen RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Mike-Tanja - 22.01.2020 (22.01.2020, 14:19)Rina schrieb: Hey !Ich rate dir auch, ruhig, gelassen und auf Kurs zu bleiben. Bürokratische Systeme arbeiten am besten, wenn sie mit Menschen konfrontiert sind, die klar und ohne überflüssige Schnörkel sagen, was sie wollen. Dann gibt es in der Regel ein Schnelles Ja oder Nein, gegen ein Nein kann man sich rechtlich wehren. Ja, das Ganze ist, in Deutschland wie auch anderswo, zumindest ärgerlich, im schlimmsten Fall demütigend, aber tausende haben das schon geschafft, also wird das auch bei dir gut laufen. Auf die Sachverständigen kommt es an, auf die und den Kontakt mit ihnen musst du dich konzentrieren. Du musst eine klare Entwicklung darstellen, von jemandem mit Zweifel an seiner Geschlechtsidentität, zu jemandem, der sich klar geworden ist, dass die bei der Geburt umgehängten Namen und Eintragungen nicht stimmen. Eine stimmige Entwicklung, kein Vor und Zurück, keine Zweifel (mehr). RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Lydia Faustus - 23.01.2020 (22.01.2020, 14:19)Rina schrieb: Wollte einmal nachfragen ob es einen besseren weg gibt ? https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html Es gibt absolut keinen Grund, ein Verfahren nach dem TSG einzuleiten. Es wäre auch ziemlich dumm, es zu tun, wenn man seine Rechte kennt. Auf zum Standesamt, ob mit oder ohne Attest! Standesbeamte machen sich strafbar, wenn sie die PÄ/VÄ nach 45b PStG verweigern. RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Ultear - 23.01.2020 https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html Absatz 1: "Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll." § 22 Absatz 3 https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__22.html (3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden. Das heißt entweder "kein weiblich und männlich" oder man bekommt "divers" ! RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Mike-Tanja - 23.01.2020 (23.01.2020, 16:02)Ultear schrieb: https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html [Unterstreichung eingefügt]Abgesehen davon kann ich nur davon abraten, so... (23.01.2020, 15:08)Katzenmutti Lydia schrieb: [hier gekürzt] Standesbeamte machen sich strafbar, wenn sie die PÄ/VÄ nach 45b PStG verweigern....oder mit ähnlich "stimmungsfördernden" Gedanken (oder Worten) in ein Behördenverfahren einzusteigen. RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Bonita - 24.01.2020 (23.01.2020, 16:02)Ultear schrieb: https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.htmlIn der Praxis nicht, weil einige trans das tatsächlich so gemacht bzw geschafft haben; Auch haben trans/inter-Verbände diese Vorgehensweise angeregt, vgl https://www.dgti.org/images/pdf/Information_45b_PStG.pdf oder https://www.bundesverband-trans.de/unsere-arbeit/dritter-geschlechtseintrag/ Allerdings sollte man sich - als trans - dabei "nicht erwischen lassen", nur zu behaupten intersexuell zu sein, weils eine "Rückabwicklung" geben könnte, vgl: https://www.spiegel.de/politik/deutschland-fuer-wen-gilt-das-gesetz-zur-dritten-option-a-00000000-0002-0001-0000-000168763966 schrieb:Diversität https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html schrieb:RUNDSCHREIBEN · VERFASSUNG · 29.04.2019 RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Falling Snow - 24.01.2020 (nicht nur) das rundschreiben vom bmi ist gerichtlich zerpflückt worden (noch nicht rechtskräftig) https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_muenster/j2019/22_III_36_19_Beschluss_20191216.html "Die Regelung des § 45b PStG ist einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, welche das allgemeine Selbstbestimmungsrecht, hier speziell des Recht der sexuellen Selbstbestimmung, ausreichend berücksichtigt. Der Wortlaut des § 45b PStG lässt die vorstehende, weite (verfassungskonforme) Auslegung, allein begründet auf dem nachhaltig subjektiv empfundenen Geschlecht, ohne weiteres zu. Eine entsprechende Auslegung erscheint, auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Regelungen des TSG, geboten und angemessen." RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE ) - Bonita - 24.01.2020 Ah, danke, das klingt ja schon mal sehr gut - ist halt die Frage, ab wann es tatsächlich für trans in dem Falle (bzw allen Bundesländern) "Rechtssicherheit" gibt... |