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Medizinische Zwangsbehandlungen, Kirchenrecht vs. zivile Gerichtsbarkeit - Druckversion

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RE: Artikel zu Transgender auf www.to4ka-treff.de - Neira - 06.09.2012

Ihr habt recht !

Jedoch Ich weis nichts mehr zu sagen weder zu dem einem noch zu dem anderem den es ist meiner Meinung nach von mir zumindest aus meiner Sicht eindeutig aber auch unmissverständlich alles kkp geäussert auch gesagt und geschrieben was Ich zum Thema zu sagen habe

Daher euch noch viel Spass beim weiter diskutieren (:

al

NeIra


RE: Medizinische Zwangsbehandlungen, Kirchenrecht vs. zivile Gerichtsbarkeit - wildehilde - 06.09.2012

Um den ganzen Beiträgen zu folgen,diese zu entschlüsseln,glaube,da ist ein Hochschulabschluß zu wenig.
Ich habe auch einen Leitsatz,der vieleicht nicht gefällt.
Doch, Einsegen istes sich als Toter Arzt selbst zu gebären um der Ärzteplage ein Ende zu Setzen.

Diesen Satz,muß man erst verstehen,doch der Verstand hilft nicht,um die Aussage zu Kapieren.
Bin ich zu Blöd,da ich aus der Provinz,
oder ist die Verfasserin,echt ein Fall für die Psych


RE: Medizinische Zwangsbehandlungen, Kirchenrecht vs. zivile Gerichtsbarkeit - Neira - 06.09.2012

Hilde alles welches Ich Dir antworten könnte wäre ein Schritt auf dem Weg zur Psychiatrie um dieser als Insasse näher zu kommen, daher werde Ich mir erlauben Dir darauf keine Antwort zu geben,

Den Ich scheiss auf vorhandene aber auch Gesetzlich geregelte Normierungsmedizin wie auch auf die Normierungsmediner, wer mit mir und mit der Zukunft in die Zukunft gehen möchte muss den und der Normierung/en abschwören genauso wie dem Hypokratischem Eid welcher besagt für die Forschung zum Wohle vieler ist es zulässig das Leben eines einzelnen zu zerstören zu vernichten aber auch das einzelne selbststäändige Individum zu töten, wer mich widerlegen möchet in der Auslegung des Hypokratischen Euides möge dieses Versuchen und Ich werde Ihn in der Luft zerreissen durch die Präsentation der Realen Verhältnisse aber auch Handhabung dieses Missbrauchseides durch Gesetzgeber Mediziner und andere!

mfg

Sionnenschein A.