PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #11
Liebe Bonita .

Ich habe mit meiner Mutter geredet und gefragt ob ich in ein Register eingetragen bin Smile

Es geht mir darum zu wissen wie ich das alles Beantragen muss und so weiter.
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #12
(31.10.2013, 15:10)Tanya15 schrieb: Liebe Bonita .

Ich habe mit meiner Mutter geredet und gefragt ob ich in ein Register eingetragen bin Smile

Es geht mir darum zu wissen wie ich das alles Beantragen muss und so weiter.

Es ist eine ganz simple Sache: Ohne Eintragung von Geburt (und Geburtsgeschlecht) in die Register eines österreichischen Standesamts kann auch kein österreichisches Standesamt an einer solchen Eintragung etwas ändern. Dann wäre Tanya15 auf die deutschen Behörden und das Verfahren nach dem dt. TSG angewiesen - womit es Probleme gäbe. Denn Tanya15 ist Österreicherin, und in Österreich gibt es ein Verfahren zur Anerkennung des Identitätsgeschlechts (= Fehlen der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 dt. TSG).

Falls Tanya15, wovon ich ausgehe, in Österreich - vielleicht sogar in Wien - eingetragen worden ist, wäre die Zuständigkeit klar. Falls nicht, müsste man überlegen, wie man das möglichst schnell nachholt. Nach erfolgter PÄ in Österreich schickt man einfach eine neue Geburtsurkunde an das Standesamt Landstuhl (bzw. die österreichische Personenstandsbehörde macht eine entsprechende Mitteilung wahrscheinlich sogar von Amts wegen), und die ändern auch die dortige Eintragung.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #13
Ich werde mich mal in den nächsten Tagen in Wien erkunden.
Ich habe jetzt wenigstens Anhaltspunkte,in welche Richtung ich gehen muss um eine PÄ/VÄ zu bekommen. In Österriech gehts auch viel Besser soetwas zu beantragen als hier in Deutschland.Ich hoffe das ich nicht nach Österreich fahren muss.das wäre zu umständlich .

Ich danke dir liebe/r Mike-Tanja für dein Wissen

Mit freundlichen Grüße
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #14
Hallo,

Durch die Informationen hier im Forum konnte ich mir ein Bild darüber machen.Wie dies mit der PA/VÄ abgeht. Habe mich in Wien schon mal schlau gemacht und weiß wie das geht (Endlich!).

Nun gibt es ein weiteres Problem (musste ja schon wieder sein)
Also mir wurde gesagt das so etwas erst mit 18 geht.
Gibts da nicht Sonderechte /Schlupflöcher dafür ?

Hoffe auf Antwort

Mit freundlichen Grüßen&ein schönes Wochenende
Tanya
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #15
(22.11.2013, 14:33)Tanya15 schrieb: [hier gekürzt]
Nun gibt es ein weiteres Problem (musste ja schon wieder sein)
Also mir wurde gesagt das so etwas erst mit 18 geht.
Gibts da nicht Sonderechte /Schlupflöcher dafür ?
[hier gekürzt]

Es gibt in Österreich kein Gesetz, das ein Mindestalter für eine Personenstandsänderung ausdrücklich vorschreibt.

Wir befinden uns auf dem Gebiet des Verwaltungs(verfahrens)rechts, das entsprechende Gesetz (§ 9 AVG) verweist auf die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) über die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.

Da es sich bei einer PÄ um keine geringfügige Angelegenheit handelt, die ein/e Minderjährige/r üblicherweise selbst wahrnimmt (§ 170 ABGB sinngemäß), benötigt man nach meinem Verständnis des Gesetzes als Minderjährige/r für den entsprechenden Antrag vorrangig die "ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters".

Natürlich ist auch die Unterschrift der Eltern keine Garantie dafür, dass die Personenstandsbehörde das dann auch genehmigt.
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #16
Wenn ich das jetzt nun richtig Verstehe.Wird dies eine Glücksache,troz der Einwilligung der Eltern.

Das zu beantragen ist keine Große Sache von Deutschland aus,auch die Gebühren sind noch In Ordnung.Ich kann nur hoffen dass das Personenstandamt keine Probleme macht und das Genehmigt.

Aber ich meine warum sollte man dass einer 16 Jährige Person mit 2 Gutachten und einer Hormonbehandlung + Die Einwilligung der Eltern solch ein Antragen ablehnen ?

Mit freundlichen Grüßen
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #17
Hallo ihr Lieben.

Wegen der Sache mit der VÄ/PÄ siehts so aus ,

Ich muss jetzt nach Berlin auf die Botschaft dort wird meine Geburt in Österreich neubeurkundet und darauf die Anträge auf Geschlechts Wechsel und Namens Wechsel direkt eingereicht. Leichter als Gedacht
Eine frage hätte ich da die Deutschen Behören müssen dies doch annerkennen ohne irgendwelche Probleme zu machen?

Liebe Grüße
Tanya
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #18
Hallo Tanya,
ein Dokument der Österreichischen Botschaft (in Berlin) ist ein offizielles Dokument Österreichs (bzw einer Österreichischen Behörde gleich) - warum sollte eine Deutsche Behörde dieses Dokument ablehnen?!
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #19
Sry das muss ich mir die ganze Zeit von meiner Mama anhören das sie das nicht akzeptieren . Aber meine Meinung ist wie deine

Liebe Grüße
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #20
Sie meint dass,weil den Namen und Geschlecht in Österreich geändert wird
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