Kirchliche Heirat?
RE: Kirchliche Heirat?
Beitrag #31
(08.11.2015, 12:58)Bonita schrieb: ... Es ist und bleibt eine Scheinheiligkeit.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass es bis in die 1990er wohl größtenteils anders lief (aus "Angenommenes Leben: Beiträge zu Ethik, Philosophie und Ökumene" von Walter Schöpsdau) [Bild: eyebrow.gif] - und auch, wenn man ein bisschen urchristliche bzw kirchliche Geschichte nachliest: https://web.archive.org/web/201711020953...xuals.html - Apostel Peter, 1. Papst Petrus, wurde wohl begraben am Friedhof der Transgender-Gemeinde Roms, welche bis 390 nach Christus auf dem Gebiet des heutigen Vaticans bestand - und auf einer bis dahin praktizierten Urreligion einer/eines von durch Göttervater Zeus "gezeugten" Zwitter-Göttin/Gottes basierte, wonach es hierfür eine (kastrierte) TG-PristerInnenschaft gab... [Bild: eek.png]

http://w2.vatican.va/content/vatican/de/...ietro.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanischer_H%C3%BCgel

https://de.wikipedia.org/wiki/Kybele-_und_Attiskult

https://en.wikipedia.org/wiki/Cybele (in der englischen wie so oft a bisserl mehr darüber)
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
WWW
Zitat

Kirchliche Heirat
Beitrag #32
Ich habe mal eine kurze Frage an alle hier,vielleicht kann mir das jemand beantworten.
Wenn ich einen Partner habe der katholisch ist,ich selbst aber einer anderen christlichen Konfession angehöre,ist es trotzdem möglich eine ökumenische Heirat in einer katholischen Kirche zu "vollziehen"?
Ich meine in Bezug auf Transsexualität ist das ja ausgeschlossen,da die Taufurkunde nicht neu ausgestellt wird,allerdings wenn man gar nicht katholisch ist muss man diese ja auch nicht vorlegen bzw. hat ggf. eine Taufbescheinigung die neu ausgestellt wurde.

Hoffe ihr versteht auf was ich hinaus will.

LG
Zitat

RE: Kirchliche Heirat
Beitrag #33

Tut mir leid, aber mit einer Antwort kann ich mangels näherer Kenntnisse des CIC (Codex Iuris Canonici = Katholisches Kirchengesetzbuch) nicht dienen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat

RE: Kirchliche Heirat
Beitrag #34
Vielleicht mal auf entsprechenden Seiten nachschauen? ZB:

http://www.hochzeit-perfekt-geplant.de/a...auung.html

http://www.unsertag.de/kirche-und-stande...auung.html

Im Zweifelsfall halt in der zuständigen Pfarre nachfragen...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
WWW
Zitat

RE: Kirchliche Heirat
Beitrag #35
du kannst, wenn du eine transsexuelle Frau bist, nach dem Kirchenrecht keinen Mann heiraten oder genauer gesagt: ihr könnt euch nicht das Sakrament der Ehe spenden. Ich habe aber von einem Fall gehört (aus einer Umlandgemeinde von Wien), wo ein Transmann und eine Bio-Frau den Segen der katholischen Kirche bekommen haben.
"Als Sakrament bezeichnet man im Christentum einen Ritus, der als sichtbares Zeichen beziehungsweise als sichtbare Handlung eine unsichtbare Wirklichkeit Gottes vergegenwärtigt und an ihr teilhaben lässt."
Vergiss diese Definition, Gott ist auch trotz deiner TS bei dir :-)
Zitat

RE: Kirchliche Heirat
Beitrag #36
(08.03.2016, 18:04)DoReMi schrieb: Wenn ich einen Partner habe der katholisch ist,ich selbst aber einer anderen christlichen Konfession angehöre,ist es trotzdem möglich eine ökumenische Heirat in einer katholischen Kirche zu "vollziehen"?

Im Prinzip ja. Die kath. Kirche verlangt zur Trauung, wenn nicht ohnedies beide Brautleute kath. getauft sind, dass jedenfalls ein Teil kath. und (angeblich, lt. den von Bonita unten angeführten links) der zweite Teil zumindest anderer christlicher Konfession ist.

Eine ökumenische Heirat gibt es streng genommen, sprich: kirchenrechtlich, nicht. Entweder ist es eine katholische oder eine evangelische Trauung. Ökumenisch im landläufigen Sinn bedeutet hier, dass der geistliche der anderen Konfession bei der Hochzeit dabei sein und quasi assistieren darf. Der kath. Priester z.B. benötigt als "Beiwagerl" bei der evang. Trauung von seinem Bischof einen anlassbezogenen Dispens von den kath.-kirchl. Formvorschriften.

(08.03.2016, 18:04)DoReMi schrieb: Ich meine in Bezug auf Transsexualität ist das ja ausgeschlossen,da die Taufurkunde nicht neu ausgestellt wird,allerdings wenn man gar nicht katholisch ist muss man diese ja auch nicht vorlegen bzw. hat ggf. eine Taufbescheinigung die neu ausgestellt wurde.

Über dieses Thema haben wir, noch gar nicht so lange her im Nov. des Vorjahres, bereits ausführlich diskutiert. Hängt derzeit - also heute - auf selber Themenseite nur wenige Threads unterhalb in diesem Themenbereich: Kirchliche Heirat?

Ich bin zwar keine Mod, aber dennoch schlage ich vor: Wenn es dann noch Fragen gibt, dort fortzusetzen.

[Beide Threads sinnvoller Weise zusammengefügt; Bonita]
Zitat

RE: Kirchliche Heirat?
Beitrag #37

[Moderationshinweis: Inhalt auf Wunsch der Beitragserstellerin gelöscht; Mike-Tanja, 11.3.2016, 17:15 Uhr]
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.
Zitat

RE: Kirchliche Heirat?
Beitrag #38
Ich möchte nicht über meinen christlichen Glauben streiten und ich verteufele auch bestimmt nicht die katholische Kirche.
Ich bin eben an Möglichkeiten interessiert,es doch möglich zu machen und da man bei der evangelischen Kirche kirchlich heiraten kann,könnte eine Ökumenische Trauung eben das ''Schlupfloch'' sein.
Zitat

RE: Kirchliche Heirat?
Beitrag #39
(10.03.2016, 17:27)DoReMi schrieb: Ich bin eben an Möglichkeiten interessiert,es doch möglich zu machen und da man bei der evangelischen Kirche kirchlich heiraten kann,könnte eine Ökumenische Trauung eben das ''Schlupfloch'' sein.

Nun, hast du mein posting von gestern (10.3.) gelesen? Da habe ich dir zur "ökumenischen Trauung" schon etwas geschrieben. Noch einmal kurz gesagt: Eine solche gibt es kirchenrechtlich nicht. Entweder eine katholische oder eine evangelische oder eine Trauung einer anderen christlichen Konfession, wie z.B. altkatholisch. Das "ökumenisch" bezieht sich nur darauf, dass der Geistliche der anderen, nicht die Trauung vollziehenden Konfession, als quasi "Beiwagerl" mit dabei sein darf.

Ansonsten habe ich dich auf den bisherigen diesbezüglichen Thread hingewiesen, der von Bonita in ihrer Eigenschaft als Mod. zwischenzeitlich mit deinem neuen zusammengehängt wurde. Benötigt also nurmehr nach vorne zu blättern ...

Ich fasse deine Fragestellung nochmal so zusammen, wie ich sie verstehe:

* dein Partner ist katholisch getauft und nicht ausgetreten;
* du bist ebenfalls getauft, ob katholisch oder evangelisch geht aus deinen beiden postings nicht so ganz klar hervor;
* du gehst davon aus, dass du unter deinem neuen Namen und deinem neuen Personenstandsgeschlecht (das deiner Geschlechtsidentität angeglichen wurde) von deiner Kirche keine neue Taufurkunde ausgestellt bekommst;
* du möchtest eine katholische Trauung als tatsächliches (du bist evangelisch getauft) oder behauptetes (du bist doch kath. getauft, gibst aber vor nicht-katholisch zu sein) bi-konfessionelles Brautpaar (vulgo "ökumenische Trauung");
* andererseits: nach deinem letzten posting von gestern, möchtest du eine evangelische Trauung (du also als evangelisch, dein Partner als katholisch und damit also vulgo "ökumenische Trauung").

Allgemeine Voraussetzung - katholisch oder evangelisch - ist jedenfalls die Vorlage deines Taufscheines oder, falls gefordert (das ist wiederum nicht überall gleich) die Vorlage einer aktuellen Taufbestätigung.
Falls du behauptest nicht getauft zu sein, benötigst du eine staatliche Bestätigung, dass du staatlich nicht verheiratet bist. Inwieweit in einer solchen auch drinnen steht, ob du nicht doch getauft, aber aus deiner Kirche als staatlicher Rechtsakt ausgetreten bist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mal angenommen, du bist katholisch getauft:
Unter dieser Voraussetzung ist es sicher schwieriger, falls überhaupt, zu einer neuen Taufurkunde zu kommen. Diesbezüglich habe ich schon früher einen potentiellen Weg aufgezeigt, als ich geschrieben habe:

(01.11.2015, 22:20)Elisabeth I. schrieb:
(01.11.2015, 20:51)Bonita schrieb: Da Du [hier: sternschnuppe] nach einer Personenstandsänderung vom Gesetz her Frau bist darfst Du standesamtlich einen Mann heiraten. Kirchlich (katholisch jedenfalls) nicht, wenn der Pfarrer Deiner Geburtsgemeinde nicht mitspielen mag (weil sich an die röm Order hält)...

Korrekt, mindestens ersteres zu 100% :-).

Die Sache mit der Kirche ist etwas differenzierter zu betrachten: Es stimmt natürlich, dass es - aber nicht nur bei den Katholen - auf den Pfarrer (bei den evangelischen u.a. nicht-r.k.-Kirchen auch möglich: die Pfarrerin) ankommt. Aber: es ist nicht zwangsläufig der Pfarrer der Geburtsgemeinde, da ja keine Pflicht besteht, von diesem die kirchliche Trauung vornehmen zu lassen.

Einen potentiellen Ausweg - jedoch ohne Erfolgsgarantie - gibt es, wenn die kirchliche Hochzeit denn wichtig ist:
Mit neuer Geburtsurkunde und dem alten Taufschein hinpilgern zur Taufpfarre (also jene in der die Taufe im Taufbuch eingetragen ist) und dort im Sekretariat, falls nicht der/die Pfarrer/in allein alles verwaltet, die beiden Dokumente vorlegen und analog zur Geburtsurkunde ganz unschuldig-naiv einen neuen Taufschein zu erbitten. Wenn du Glück hast funktioniert das. Dann steht einer kirchlichen Hochzeit, wo auch immer, nichts mehr im Weg - ganz ohne weiteres Zwangsouting davor.

Nachsatz: Entspricht persönlicher Erfahrung, habe einen solch neu ausgestellten Taufschein. Einen sogar, auf dem auf der Rückseite in der entsprechenden Rubrik vermerkt ist, dass das weibliche Taufkind mit der Frau sowieso am xx.xx.xxxx in der Pfarre xyz kirchlich getraut wurde! :-)

Wenn du hingegen evangelisch getauft bist, kann ich mir vorstellen, dass es ohnehin leichter sein wird zu einer neuen Taufurkunde zu kommen, da die Evangelischen bekanntlich liberaler sind als die Katholischen.

Wenn du dann - mit einem neuen Taufschein und je nachdem - einen kath. Priester (Pfarrer, Kaplan) bzw. eine/n evangelischen Pfarrer/in findest, der/die die Vorlage des Taufscheines genügt und der/die nicht nach einer aktuellen (= bis max. drei Monate alten) Taufbestätigung verlangt (was wiederum die "Gefahr" in sich trägt, dass in deiner Taufpfarre jemand sitzt, der/die sich gegen die geänderte Eintragung im Taufbuch auflehnt und sie zurückgeändert haben will), dann sollte es problemlos zu einer Trauung nach katholischem oder evangelischem Ritus kommen können.

Ob bei der Anmeldung einer Trauung, egal ob in der katholischen oder in der evangelischen Pfarre, allenfalls der Umstand verschleiert werden kann, dass eine/r der beiden Brautleute doch getauft ist und hingegen vorgegeben werden kann, als nach kirchlicher Sichtweise konfessionslos zu sein, vermag ich nicht zu beurteilen. Gefühlsmäßig meine ich dazu, dass derartiges eher nicht möglich sein wird.

Wie es bei den Evangelischen abgeht, hat Eva_Tg am 2.11. aus ihrer Sicht bzw. Erfahrung dargestellt.

Ich hoffe, deine Fragen sind damit erstmal, zumindest weitestgehend beantwortet.
Zitat



Gehe zu: