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Steuerausgleich und Honorarnoten
Ich werd für 2015 meinen Steuerausgleich machen und frag mich, ob ich die ganzen Psychotherapiesitzungen und die HN vom Psychiater da geltend machen kann? Wie macht ihr das?
mlg
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
27.12.2015, 21:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.12.2015, 21:20 von Bonita.)
Alles das, was Du von Deiner Krankenkasse im Jahr 2015
nicht bezahlt bekommen hast, kannst Du als Aufwendung/en im Krankheitsfall (Diagnose TS bzw ICD F64.0) in Deine Einkommensteuererklärung (
Formular E1 bzw
https://finanzonline.bmf.gv.at/ ) reinnehmen, also Psycho- und Hormon-Therapie-Kosten.
Es könnte sein, dass Du aber nach einer Diagnose/Befund vom Finanzamt gefragt wirst, die automatisierte Berechnung also nicht sofort durchgeht und von einem Finanzbeamten manuell kontrolliert wird; Da genügt aber idR eine Kopie vom jeweiligen Arzt - die Rechnungen/Honorarnoten am Besten sieben Jahre aufheben, sicher ist sicher
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
Dank dir!!
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Krankheitskosten / außergewöhnliche Belastung
15.03.2016, 12:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2016, 12:20 von j-unique.)
Wie ist das mit
- Logopädie (nicht explizit ärztlich verordnet)
- Epilation
Bei letzterem hab ich sowieso wenig Hoffnung.
Die LStR 2002 (auf die die aktuellen EStR bzgl außergewöhnlicher Belastung verweisen) dazu:
LStR 2002 schrieb:Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal (zB Physiotherapeuten) sind grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn diese Leistungen ärztlich verschrieben oder die Kosten teilweise von der Sozialversicherung ersetzt werden.
D.h. auch keine Chance bzgl Logopädie? Dann komm ich wahrscheinlich sowieso nicht auf die Selbstbehaltsgrenze und kann's gleich weglassen…
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RE: Krankheitskosten / außergewöhnliche Belastung
Logopädie und (Nadel-) Epilation werden ab und an in Ö auch von der einen oder anderen KraKa teilweise bezahlt;
Man könnte bei einer Nachfrage der Finanz angeben, dass die Stimme und der Bartwuchs "Krankheits-Symptome" bei Transsexualität darstellen;
Schließlich sind es Ausgaben in Zusammenhang mit dieser Erkrankung, die jedenfalls "ärztlich diagnostiziert" wurde, auf einen Versuch könnte man es ankommen lassen...
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
15.03.2016, 14:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2016, 14:23 von j-unique.)
Danke, ich glaub ich werd's probieren, Logo+Psycho+Epi fallen ja schon ins Gewicht. Von der Epi hab ich leider sowieso nur eine Rechnung aufgehoben, und die Logo hätt ich ohne die "Krankheit" nie gebraucht/gemacht. Natürlich könnte man an der "Zwangsläufigkeit" zweifeln, aber interpretiere laienhafterweise mal die zB in VwGH 91/14/0243 geforderte "weite Auslegung" des §34 in diese Richtung
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
(15.03.2016, 14:18)j-unique schrieb: ... VwGH 91/14/0243 ...
Naja, einen PC am Anfang der 1990er wegen vermehrtem Schriftverkehr aufgrund der chron kranken Tochter absetzen zu wollen kann man nicht 1:1 mit den Behandlungskosten bei Transsexualität vergleichen, weder damals noch heute ;-)
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
(15.03.2016, 15:27)Bonita schrieb: Naja, einen PC am Anfang der 1990er wegen vermehrtem Schriftverkehr aufgrund der chron kranken Tochter absetzen zu wollen kann man nicht 1:1 mit den Behandlungskosten bei Transsexualität vergleichen, weder damals noch heute ;-)
Psst… :p
Die Rechtslage in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen hat sich seitdem ja nicht geändert, und weit auslegen heißt für mich weit auslegen … aber man könnte natürlich auch ein
370 EUR-Werk kaufen, um (vielleicht) zu erfahren, was Krankheitskosten sind ^^
Ich glaub da riskiere ich das lieber
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
Naja, wenn ich glaubhaft machen kann, dass ich als Frau, die unter einem männlichen Körper inklusive tiefer Stimme und entsprechendem Bartwuchs leide und dies als krankhaft zu behandeln hatte, liegt da der PC weit abgeschlagen
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