Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM)
Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM)
Beitrag #1
Ich weiß nicht ob sich hier jemand damit auskennt oder ich gleich bei der Ergänzungsabteilung in Wien nach fragen muss.

Wie kommt es das man als Transmann keinen Grundwehrdienst leisten kann? Ich hab zwar genug Gründe zur Untauglichkeit gehört, bzw. das es aus Politischen, Rechtlichen, Sozialen Gründen keinen Sinn macht FtM‘s im Nachhinein einzuberufen bzw. das es ein zu hoher Verwaltungsaufwand wäre aber rechtlich hab ich das gefunden. 

Prinzipiell muss jeder männliche österreichische Staatsbürger der Ladung zur Stellung folgen. Ausgenommen von der Stellungs­pflicht sind Sie, wenn ein amts­ärztliches Zeugnis über eine andauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ergänzungs­abteilung deines Bundeslandes in Verbindung.


Hat man also als österreichischer Mann ein Recht zu Stellung zu gehen und kann man wenn man bestimmte OP‘s hatte trotzdem zum Heer? Oder ist f.45-0 als psychische Krankheit wirklich auschluss Grund genug?
Zitat

RE: Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM)
Beitrag #2
Eine interessante Frage. Im Wehrgesetz steht:

... "§ 10. (1) Alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind wehrpflichtig..."

Es gibt zwar eine Wehrpflicht, also eine Verpflichtung eines männlichen Staatsbürgers dem österreichischen Staat gegenüber, einen Wehrdienst zu leisten. Jedoch heißt das nicht umgekehrt, dass der Wehrpflichtige auch ein Anrecht (im Sinne eines Rechtsanspruchs) darauf hat. Und das inkludiert mA auch den Stellungstermin. So würde ich das lesen.
Zitat

RE: Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM)
Beitrag #3
so zwingend ist der Wehrdienst auch nicht da er letztlich einen realen Einkommensverlust bedeutet, von daher ist dieser nicht wirklich anstrebbar man kann sich aber durchaus auch freiwillig zum Grundwehrdienst verpflichten um dem auch statt zu geben ist natürlich die Beurteilung durch die Stellungskommission erforderlich. solltest du daher freiwillig diesen Dienst anstreben dann kannst du das bei einen der Termine wo freiwillige Rekruten eingeladen werden. Kann auf der Seite des Verteidigungsbüro nachgeforscht werden wann so ein Termin stattfindet.
Zitat

RE: Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM)
Beitrag #4
Hi also ich hab ein PDF gefunden, Trans unter laufenden Dienst geht aber der Grundwehrdienst ist untersagt. So eine Scheiße. Da regen sich die auf und ändern die Tauglichkeit und ich darf nicht!

https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publi...019_v3.pdf
Zitat



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