Neues in Sachen Laser-Bartentfernung
Neues in Sachen Laser-Bartentfernung
Beitrag #1
Es gibt Neuigkeiten zum Thema Laserepilation zur Bartentfernung und Kostenübernahme durch die österreichischen Sozialversicherungsträger.

Eine Transfrau hat, unterstützt und vertreten durch mich auf Ersuchen von TransX, gegen einen abweisenden Kostenübernahmebescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) geklagt.

Nach einer mündlichen Verhandlung am 28. Juni 2022, in der das ausführliche und wissenschaftlich aktuelle Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen, das für den Erfolg entscheidend war, erörtert worden ist, hat der Senat des ASG noch am selben Tag beraten und das Urteil gefällt, das den Parteien nunmehr ausgefertigt zugestellt worden ist.

ASG Wien, Urteil vom 28.6.2022, AZ: 24 Cgs 69/21v (ein pseudonymisierter Scan ist als Attachment angeschlossen)

Der Klage ist stattgegeben worden, und die ÖGK ist dazu verurteilt worden, die Kosten einer Bartentfernung durch Laserepilation, wie von einer Fachärztin verordnet, zu übernehmen. Das Gericht hält klipp und klar fest, dass

a) bei der Diagnose Genderdysphorie (F-64.0 nach ICD-10) eine solche Behandlung keine rein kosmetische Behandlung ist, und
b) die Laserepilation in diesem Fall eine notwendige, zweckmäßige, alternativlose und innerhalb der im ASVG gezogenen wirtschaftlichen Schranken bleibende (Kranken-) Behandlung einer Transfrau ist.

Die Berufungsfrist endet am 14. November 2022. Es gibt aber Signale, dass die ÖGK es nicht darauf anlegen wird, dieses Urteil durch die höheren Instanzen bestätigt zu erhalten. Die Klägerin hat inzwischen ein Schreiben der ÖGK erhalten, in dem zwar die Kostenübernahme grundsätzlich zugestanden, jedoch "nach einer vorläufigen Berechnung ein Kostenzuschuss in Höhe von zirka € 70,00 pro Sitzung" gefordert wird (Fettdruck nicht im Original).

Die Berechtigung dieser Forderung muss nach Grund und Höhe noch näher überprüft werden.


.pdf   Urteil-ASG-28-6-2022-pseudonym-2.pdf (Größe: 1,61 MB / Downloads: 24)
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Neues in Sachen Laser-Bartentfernung
Beitrag #2
Super!!! Gratuliere!
Zitat

RE: Neues in Sachen Laser-Bartentfernung
Beitrag #3
(13.11.2022, 22:35)Mike-Tanja schrieb: Es gibt Neuigkeiten zum Thema Laserepilation zur Bartentfernung und Kostenübernahme durch die österreichischen Sozialversicherungsträger.
...

Gestrige Bekanntmachung von transX via Instagramm:

https://www.instagram.com/p/CmeNg8WMSe5/...MTA2M2Y%3D
Zitat:transx.at Der Bart muss weg
Jeder trans Frau ist das klar. Doch die österreichische Gesundheitskasse vertritt die Auffassung, das hatmit Eitelkeit zu tun. Und zahlt nicht.

Dagegen hat TransX gekämpft – UND – hat den Musterprozeß gewonnen. JETZT ist es rechtskäftig von einem Gericht entschieden, dass die Laserbartepilation eine notwendige Gesundheitsleistung ist und von der Krankenkasse anzubieten ist.

Aber wir wären nicht in Österreich, wenn jetzt die Krankenkasse das einfach zahlen würde. Jetzt beginnt ersteinmal die lange, lange Übergangszeit, bis irgenwann Vertragsärzte diese Leistung erbringen. Bis dahin wiehert der Amtsschimmel und wer hartnäckig ist und hoffentlich alle Formerfordernisse (die die Kasse jetzt selbst noch nicht weiß) erfüllt, kann auf zumindest eine Teilrefundierung der Laserepilation hoffen.

Für Infos könnt ihr euch an mich wenden – valerie@transx.at
22.12.2022
oder:
https://www.facebook.com/TransX.at/posts...hZrXvttHjl
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Neues in Sachen Laser-Bartentfernung
Beitrag #4
Hallo,

gibt es zu diesem Thema irgendwelche Neuigkeiten? Ist die ÖGK in Berufung gegangen oder ist das Urteil rechtsgültig? Wurde die Bartentfernung in den Leistungskatalog der ÖGK (Österreichweit oder nur Wien) aufgenommen?

LG
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