PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #15
(22.11.2013, 14:33)Tanya15 schrieb: [hier gekürzt]
Nun gibt es ein weiteres Problem (musste ja schon wieder sein)
Also mir wurde gesagt das so etwas erst mit 18 geht.
Gibts da nicht Sonderechte /Schlupflöcher dafür ?
[hier gekürzt]

Es gibt in Österreich kein Gesetz, das ein Mindestalter für eine Personenstandsänderung ausdrücklich vorschreibt.

Wir befinden uns auf dem Gebiet des Verwaltungs(verfahrens)rechts, das entsprechende Gesetz (§ 9 AVG) verweist auf die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) über die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.

Da es sich bei einer PÄ um keine geringfügige Angelegenheit handelt, die ein/e Minderjährige/r üblicherweise selbst wahrnimmt (§ 170 ABGB sinngemäß), benötigt man nach meinem Verständnis des Gesetzes als Minderjährige/r für den entsprechenden Antrag vorrangig die "ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters".

Natürlich ist auch die Unterschrift der Eltern keine Garantie dafür, dass die Personenstandsbehörde das dann auch genehmigt.
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung - von Mike-Tanja - 22.11.2013, 20:59

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