Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
Beitrag #2

Dieser Fall zeigt sehr schön die Probleme, die das geltende EheG für Trans-Menschen immer noch bereit hält.

Eine TS sagt - mit psychologisch wohl treffender Begründung -, dass sie eigentlich psychisch schon ganz von Anfang an eine Frau war und ist und als solche gefühlt hat. Dass also, von der psychologischen Seite betrachtet und unter Vorrang des Identitätsgeschlechts vor dem "Hebammengeschlecht", die Eintragung im Geburtenbuch von Anfang an falsch war.

Hier hat diese in anderen Fällen (z.B. in der Therapie, bei Hormon- & OP-Freigabe) treffende und vorteilhafte Selbsteinschätzung mit gewisser Härte juristisch "fehlgezündet". Denn wenn man sich tatsächlich immer schon für eine Frau gehalten hat, dann hätte man in Konsequenz der OGH-Entscheidung sozusagen nicht heiraten dürfen, wenn das Gesetz, wie in Österreich, die Ehe als Vertrag zwischen heterosexuellen Partnern definiert (diesen Punkt halten offenbar sowohl VfGH wie auch EGMR für nur durch den Gesetzgeber veränderbar). Formal war die Eheschließung zwar möglich - weil sie vor der PÄ erfolgt ist -, aber materiell war die Ehe damit an der Wurzel anfechtbar und konnte nicht gegen den Willen der Partnerin aufrecht erhalten werden (was der VfGH in VfSlg 17849/2006 ja schon zart angedeutet hat). Dazu noch der Vorwurf der Täuschung durch Nichtinformation der Partnerin, daran anknüpfend ein Verschuldensausspruch mit allen finanziellen Folgen.

Fazit: Man kann einer Transfrau derzeit nur raten, als Partei in einem eherechtlichen Streitverfahren stets zu betonen, dass sie sich erst nach der Eheschließung ihrer Transsexualität bewusst geworden ist. Blöd wäre es nur, wenn sie schon vorher in irgendeiner Form von Therapie war, und die Gegenseite das beweisen kann. Dann sollte sie sicherstellen, dass die Partnerin zugesagt hat, den ganzen Weg mitzugehen, bzw. beweisen können, dass die Partnerin schon vor der Eheschließung davon gewusst hat. Dann rettet sie vielleicht nicht die Ehe, wenn die Partnerin auf Aufhebung der Ehe (ist nicht ganz dasselbe wie eine Scheidung!) klagt, aber erspart sich den Verschuldensausspruch.
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RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Mike-Tanja - 04.08.2014, 14:10
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Cappuccetto - 10.08.2014, 11:33

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