PÄ/ Ungarn
RE: PÄ/ Ungarn
Beitrag #6
(03.03.2015, 13:24)newt schrieb: liebe leute,


ich hätte folgende frage

die ungarische botschaft hat heute erklärt, sie bzw ungarn ist nicht zuständig.
ich wurde aber in ungarn geboren.


?????

ich halt mich mal so kurz, weil der rest wär sowieso unflätig...

(bin Ö staatsbürger, in wien lebend)

Wenn man österreichische/r Staatsangehörige/r ist, dann ist der Personenstandsfall der Geburt (zu dem auch die Festlegung des Geschlechts gehört), unabhängig von der territorialen Zuständigkeit der ungarischen Personenstandbehörde, (auch) in Österreich in die Personenstandsregister (LPR und ZPR) einzutragen (§ 35 Abs. 2 Z 1 PStG 2013). Das ist sehr wichtig, denn durch die Eintragung wird man unabhängig von den ausländischen Behörden. Die zuständige österreichische Personenstandsbehörde (das ist hier die, bei der die Geburt eines österreichischen Staatsangehörigen im Ausland angezeigt wird, § 35 Abs. 5 PStG 2013) muss von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln, das heißt m.E. auch die entsprechenden Urkunden aus dem Ausland (= Nachweis der Geburt) beischaffen (§ 36 Abs. 1 bis 4 PStG 2013). Und sie wäre auch zuständig, eine PÄ vorzunehmen.

Das ist die derzeitige Rechtslage. Ohne das noch näher geprüft zu haben, gehe ich vorläufig davon aus, dass das auch vor Inkrafttreten des PStG 2013 nicht grundlegend anders war. Für eine/n österreichischen Staatsangehörige/n, die/der in Österreich lebt, ist, unabhängig vom Geburtsort, bei der Beurteilung des personenrechtlichen Status (also auch bei der Festlegung des Geschlechts) österreichisches Recht maßgeblich (§ 9 IPRG).

Die Frage ist also: Bei welchem inländischen Standesamt ist newts Geburt registriert worden?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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PÄ/ Ungarn - von newt - 03.03.2015, 13:24
RE: PÄ/ Ungarn - von Bonita - 03.03.2015, 13:42
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