Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #23
(25.09.2015, 05:52)Bonita schrieb: Nein, nicht EU-Forum-shopping; Hier der Thread: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität - wir haben nur darüber gesprochen, es hat sich noch keine Betroffene hierzu zu Wort gemeldet, leider (Mia, hast Du schon nachgebohrt?)...

Also wer als Deutsche/r nach Österreich "auswandert", kann das gleiche wie ein/e Österreicher/in in Ö. erreichen, es gilt aber dann auch nur in Ö. - denn in Deutschland wird das dann (als "Zurück-Wandernde/r") nicht anerkannt - und man müsste ebenfalls den von zB Eva beschrieben Gerichts- bzw Kosten-Weg beschreiten; [hier gekürzt]

Ich halte aber meine schon im zitierten Thread vertretene Meinung aufrecht: Abgesehen von Fällen einer Doppelstaatsbürgerschaft kann eine (auch länger andauernde) Verlegung des Wohnsitzes von Deutschland nach Österreich keine Zuständigkeit der österreichischen Personenstandsbehörden für eine PÄ begründen. Es ist nun einmal ein völkerrechtlich abgesichertes Privileg des Heimatstaates, über den personenrechtlichen Status seiner Staatsangehörigen zu entscheiden. Eine klare Ausnahme gibt's nur bei anerkannten Flüchtlingen, bei Staatenlosen entscheidet der (dauerhafte) Wohnsitz über die Zuständigkeit (§ 9 IPRG).

In Österreich hat es bisher auch noch keinen mir bekannten Fall gegeben, wo aus humanitären Erwägungen, etwa wegen massiver TG-Diskriminierungen oder administrativem Chaos im Heimatstaat (Bürgerkrieg u.ä.), eine Art begrenzter "Notzuständigkeit" der österreichischen Personenstandsbehörden anerkannt worden wäre. Betroffene werden in den meisten solchen Fällen wohl Asyl beantragen (siehe oben). Innerhalb Europas gibt es m.E. keine Aussicht auf erfolgreiches "Gender-Recognition-Shopping".
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - von Mike-Tanja - 25.09.2015, 13:45
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