Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #36
Ich nenne keine Pseudosummen, sondern nur das was ich auch belegen kann.
Und das Nennen von Zahlen ist sicherlich keine Unhöflichkeit, aber die Aussagen anderen Menschen als Unsinn zu bezeichnen ist eine Unhöflichkeit bzw. Abwertung des Gesprächspartners.
Weiterhin entschuldigen sich anständige Menschen für ihr Fehlverhalten, wenn man sie darauf aufmerksam macht.

Ich habe keine Probleme mit "Geschlechtswechsel", meine Therapeutin hatte selten eine Patientin bei der sie die Diagnose so eindeutig stellen konnte und sie betreut mich schon seit über 2 Jahren.
Ich vermute eher die Probleme liegen bei dir, ich spekuliere einfach mal, dass es dir gegen den Strich geht, dass ich auch ohne GAOP meine Personenstands- und Vornamensänderung kriege.
Ferner vermute ich, dass es dir gegen den Strich geht, dass ich vor Abschluss des Verfahren noch heiraten will. Das diese Option überhaupt noch besteht, habe ich im Übrigen erst in der Anhörung erfahren, ursprünglich hatten meine Frau und ich vor nach meiner VÄ/PÄ eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu machen. Da aber leider Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft immernoch nicht gleich gestellt sind, warum soll ich nicht die bessere Ehe wählen, wenn juristisch noch möglich ist?
Ich bin eine lesbische Transsexuelle und warte genauso wie andere Homosexuelle darauf, dass Frau Merkel die Ehe endlich mal für alle öffnet, aber wenn ich durch eine Gesetzeslücke die Möglichkeit habe das zu erreichen, was anderen Homosexuellen noch verwehrt wird, dann mache ich das doch. Das ist den anderen gegenüber vielleicht nicht fair, aber das Leben ist selten fair.
Oder passt dir meine sexuelle Orientierung nicht? Ich hab Neuigkeiten für dich, Homosexualität und Transsexualität schließen sich nicht gegenseitig aus.
Vielleicht hast du auch ein Problem damit, dass ich mir Kinder wünsche. Es tut mir vielmals leid, dass ich es weder aus meiner Lebenssituation noch aus medizinischen Gründen nicht geschafft habe vor meinem Antrag auf PÄ/VÄ eine Familie zu gründen. Bevor du dir in deinem kleinen Kopf irgendwas ausmalst und Leuten irgendwas unterstellst, was nur in deiner Fantasie existiert, frag mal nach den Hintergründen. Bei mir funktioniert es jedenfalls nicht wie bei einem Mann und wahrscheinlich werde ich nie Kinder haben.
Wo allem was soll diese Doppelmoral? Es gibt genug Transsexuelle, die haben vor ihrer VÄ/PÄ mehr als ein Kind gezeugt. Ist wahrscheinlich alles nur ausversehen passiert. Aber wehe, man hat als Transsexuelle noch einen Kinderwunsch, schon darf man sich anhören, man würde sich wie ein Mann benehmen.

So, und jetzt wieder zu den Fakten, bevor ich wirklich ungehalten werde:

Ich habe nie etwas von einem Vorstellungstermin gesagt, ich rede vom der persönlichen Anhörung vor Gericht. Siehe dazu §4 Absatz 2 des TSG: Das Gericht hört den Antragsteller persönlich an.

Ich zitiere einfach mal gesamten § 8 des TSG, inklusive der Fußnoten:
Zitat:§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie

1. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2. (weggefallen)
3. dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
4. sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.

Fußnote
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 u. 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar gem. BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 - 1 BvR 3295/07
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81 -

Ähm, was bitte möchtest du da jetzt rausgelesen haben?
Der von dir nicht mal anständig zitiere Paragraph hat absolout nicht mit deinen wilden Interpretationen zu tun.
Diese Disskusion ist wahrhaft überflüssig, du bringst keine Argumente, sondern nur Polemik und greifst mich als Person an. Für mich ist jedenfalls offensichtlich, dass du keine Ahnung von der Materie hast.

Na ja, wie auch immer, ich fasse für dich die Tatsachen noch mal zusammen:
Aller Voraussicht nach sollte das Verfahren für meine Vornamens- und Personenstandsänderung im Januar oder Februar 2016 abgeschlossen sein und bis jetzt gibt es nichts, was meinem Anliegen widersprechen würde und das Gericht weiß das ich:
a) nicht operiert bin
b) aller Wahrscheinlichkeit nach, noch schnell meine Lebensgefährtin heiraten werde
c) ich auch vorhabe eine Familie zu gründen, sofern das überhaupt medizinisch möglich ist und das wird ganz sicher nicht mehr vor der Entscheidung in meinem Verfahren passieren.
Also wenn irgendeiner dieser Punkte dem TSG widersprechen würde, dann hätte man gleich letzte Woche das Verfahren niederlegen können.
Aber das Verfahren läuft weiter.

Mich kümmert es auch nicht wirklich, was andere Transsexuelle denken. Intolleranz scheint ja dazu zu gehören. Also da unterscheide ich mich doch sehr gerne von "wirklich transsexuellen" Menschen.
Wie auch immer, ich denke, was einige hier tierisch aufregt, dass ich, obwohl ich in ihren Augen anders bin, trotzdem genauso ein Recht auf die Änderung meines Vornamens und meines Geschlechtseintrages habe.
Ach, was schreibe ich noch, interessiert ja eh niemanden, die meisten tragen ihre Intolleranz eh wie ein Schild vor sich her.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
WWW
Zitat



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