Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #41
Nun, um das Eingangsthema bzw. die Frage wieder aufzugreifen:
Der Antrag auf Vornamensänderung und der Antrag auf Personenstandsänderung sind zwei Verfahren, aber da beides die selben Bedingungen hat und praktisch kein Unterschied besteht, werden beide zusammen geführt. Der Unterschied ist nur für die Prozessordnung relevant, aber die ist nur für das Gericht von Bedeutung.
Die Entscheidung am Ende gilt dann für beide Anträge.

Wichtig ist nur auch beides zu beantragen und das sollte man auch tun, wenn man jetzt ein Verfahren nach dem TSG führen will. Persönliche Motive, warum man nur die Namensänderung will, mal außen vor, ist es besser das beides gleich in einem Abwasch zu machen, weil beide Anträge identisch sind.
Denn wie man sieht, auch sehr komplexe Sachverhalte, lassen sich in beiden Änderungswünschen berücksichtigen. An meinem Beipiel sieht man ja, wie komplex die Umstände seien können und trotzdem passt es mit dem TSG zusammen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - von Eva_Tg - 13.10.2015, 10:52
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